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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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In cassa - Incitieren
In 02.882. (ital.), bar, s. Oa88H.
Ino2.3tr2.tur2. (neulat.), kleiner Behälter in den
Altarsteinen zur Aufbewahrung von Reliquien.
In V2.8^lu (lat.), für den Fall; w caguin
contraventionig, für den Übertretungsfall; in ca-
8UM n6c688itKti8, für den Notfall; in eagum
8uccuilid6iitia6, für den Fall des Nnterliegens und
des Streitverlustes.
Ince-in-Makerfield (spr. inß in mehk'rfihld),
Stadt in der engl. Graffchaft Lancashire, 2 km im
S. von Wigan, an der Eisenbahn Wigan-Newton,
hat (1891) 19 255 E., bedeutende Baumwollspinnerei
und Steinkohlengruben.
Inosn82.riuiu, f. Inc6N80i-iiiin.
Inosli32.tio (neulat.), in der kath. Kirche das
Verbrennen des Weihrauchs beim Gottesdienste
und das Beräuchern des Altars.
Inosn8io 1un2.s (lat., "Anzündung des Mon-
des"), Neumond.
Inovnsoriuin (Inc6N8ai-wui, lat.), Rauchfaß,
Rauchpfanne (Opfergerät).
Inosrta. psr8ön2. (lat.), unbestimmte Perfon.
Das ältere röm. Recht erklärte die Erbeinsetzung
einer sog. I. p., d. h. einer Perfon, deren Indivi-
dualität der Erblasser sich nicht als solche (konkret)
vorstellen kann, für unzulässig. Ungültig war des-
halb z. B. die Einsetzung eines durch ein künf-
tiges Ereignis zu Bestimmenden, wie des künftigen
Ehemannes der Tochter, die Einsetzung eines noch
nicht Geborenen u.s.w. Nachdem heutigen Gemeinen
Recht ist nach der Ansicht vieler eine solche Erb-
einsetzung zulässig, über das Ermessen eines Drit-
ten s. Dritte. Nach der Meinung anderer ist die
Einsetzung einer I. p. sowie die Vermächtniszuwen-
dung an eine solche noch unzulässig; vielmehr sind
nur ausdrücklich aufrecht erhalten die Verfügung zu
Gunsten eines Nachgeborenen (^oLtlminiiZ) oder für
einen wohlthätigen Zweck, oder wenn die Unbestimmt-
heit später geHoden werden kann, endlich zu Gunsten
einer erst in das Leben zu rufenden jurist. Person.
Vgl. Bayrisches Landr. III, 6, §. 5. Die neuern Ge-
setze schweigen fast ausnahmslos über diese Frage.
Vgl. Motive des Deutschen Entwurfs V, 32. In
einem gewissen Zusammenhange hiermit steht die
Frage, ob es zulässig sei, eine sofort wirksame Zu-
wendung an Personen zu machen, welche noch nicht
empfangen sind und vielleicht niemals zur Ent-
stehung gelangen, z. B. an Abkömmlinge eines Kin-
des oder Enkels. Hierüber bestehen z. B. im Gebiete
des Preuß. Allg. Landrechts noch Meinungsver-
schiedenheiten. Vgl. über diese letztere Frage Förster-
Eccius, Theorie und Praxis des heutigen gemeinen
preuß. Privatrechts, IV, 388 fg. (5/Aufl., Verl.
1888); Dernburg, Lehrbuch des preuß. Privatrechts
(3 Bde.; Bd. 1, 4. Aufl., Halle 1884), §. 100,
Anm. 7; Turnau, Grundbuchordnung (4. Aufl.,
2 Bde., Paderborn 1887-88), IV, 369. Daß Ver-
träge abgeschlossen werden können mit I. p., ist nicht
mehr streitig; namentlich kann dem Stellvertreter
einer ungenannten Person für diese Eigentum an
beweglichen Sachen übertragen werden, wie z. V.
wenn eine Dienstperson im offenen Laden für ihre
dem Verkäufer nicht bekannte Herrschaft gegen Bar
kauft. So kann auch die Seeversicherung abge-
schlossen werden "für Rechnung, wen es angeht";
der Makler (s. d.) kauft und verkauft für einen
dem Gegenkontrahenten nicht genannten Auftrag-
geber; der Aussteller eines Order- oder Inhaber-
papiers verpflichtet sich nicht bloß dem ersten Nehmer,
sondern auch den ihm noch unbekannten Personen,
an welche das Papier durch Indossament oder durch
Übergabe gelangt.
Inoertuin opns, lat. Bezeichnung für das
Bruchsteinmauerwerk. (S. Steinverbände.)
Incest (lat.), s. Blutschande.
Incöstzucht, s. Inzucht.
Inok (engl., spr. intsch), der engl. Zoll, der
12. Teil des engl. Außes ^ 2,54 cm.
Fnchbald (spr. mtschbahld), Elizabeth, geborene
Simpson, engl. Schauspielerin und Schriftstellerin,
geb. 15. Okt. 1753 zu Stanningsield bei Bury
St. Edmunds (Suffolk), betrat zuerst in London
die Bühne und heiratete den Schauspieler I. lgest.
1779). Seit 1789 widmete sie sich ganz der Schrift-
stellerei. I. starb 1. Aug. 1821 in Kensington. Von
ihren 19 Dramen fanden namentlich die Posse "^ns
NoFui tal6" (1784; gedruckt 1824) und das Lustspiel
"I'II teil 70U nkat" (1785; deutsch Lpz. 1798) Bei-
fall. Auch gab sie "'II16 Vi-itign tk6Ntl6, ^itk
dioFlapQical anä critical lkmai-kZ" (25 Bde., 1806
-9) und ähnliche Sammlungen heraus. Ihre beiden
Romane "^ LiinM stör)-" (4 Bde, 1791) und
"Natur6 anä art" (2 Bde., 1796; beide neu hg. mit
Biographie von W. V. Scott 1880) fanden günstige
Aufnahme. Ihre Memoiren und Briefe gab Boaden
heraus (2 Bde., Lond. 1833).
Inch-Cape (spr. intsch kehp), s. Bell-Rock.
Invk02.tivkl. (vom lat. inc1i0Är6, anfangen),
Verba, die den Anfang einer Handlung oder das
Übergehen in einen Zustand bezeichnen (z. B. lat.
i-eminisci, sich ins Gedächtnis zurückrufen, a1d63-
C6I-6, weiß werden).
Incident (lat.), zufällig, beiläufig. Incident-
fachen hießen im frühern gemeinen Prozeßrecht
solche im Verlaufe des Prozesses auftauchende
Fragen, welche nicht unmittelbar die streitige Sache
selbst betrafen, wie z. V. Gesuche um Fristverlänge-
rung, Wiedereinsetzung in den vorigen ^tand gegen
Versäumnisse. Das Verfahren darüber nannte man
Incidentverfahren. Die Deutsche Civilprozeß-
ordnung hat für dergleichen Incidentpunkte das
Institut des Zwischenstreites (s. d.) eingeführt. Sie
gestattet aber auch den Parteien, bis zum Schlüsse
derjenigen Verhandlung, auf welche das Urteil er-
geht, durch Erweiterung der Klage oder durch Er-
hebung einer Widerklage zu beantragen, daß ein im
Laufe des Prozesses streitig gewordenes Rechtsver-
hältnis, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die
Entscheidung des Rechtsstreites abhängt, durch rich-
terliche Entscheidung festgestellt werde; und eine
solche Klage wird Präjudizial-Incidentklage genannt.
Incidenz (lat.), Incidenzfall, Zwisckenfall.
Incidenzwinkel, soviel wie Einfallswinkel
(f. Brechung und Reflerwn fter Lichtstrahlen^).
Inoiclit in Lo^ilHin yni vnit vitä^s
<3ka.i-Z?-KÄi!N, s. Charyddis.
Incineration lnculat.), das Einäschern, Ver-
brennen zu Asche, auch das Bestreuen mit Asche.
Incipieren (lat.), anfangen; Incipie'nt, An-
fänger; Incipit, s. Nxplicit.
Incision (lat.), das Einfchneiden, der Einfchnitt,
befonders bei Operationen; incifrv, einschnei-
dend; Incisiven, die Schneidezähne; Inciso-
rium, chirurg. Instrument, soviel wie Bistouri;
Incisum, Einschnitt; kurzer Zwischensatz; Inci-
sur, Einschnitt, Aushöhlung.
Incitieren (lat.), anregen, anreizen, antreiben;
incitäbel, erregbar, reizbar; Incitabilirät,