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Informator – Ingelfingen
mäßigkeit der Wahl festzustellen. Derselbe wird in Österreich und Bayern durch die dortigen Nuntien, in Preußen durch einen preuß. Erzbischof, in Hannover und der oberrhein. Kirchenprovinz durch einen Bischof oder Dignitar des Landes geführt und die Akten nach Rom geschickt. Dort erfolgt dann eine nochmalige Prüfung der letztern (processus definitivus) und daraufhin die Konfirmation durch den Papst, endlich die Präkonisation des Kandidaten in einem Konsistorium. Der Papst kann von dem I. absehen. – Vgl. Lutterbeck, Der I. (1850).
Informātor (lat.), Lehrer, besonders Hauslehrer; doch auch soviel wie Berichterstatter.
Informieren (lat.), in Kenntnis setzen, unterrichten.
Informität (lat.), Unförmlichkeit, etwas Entstellendes.
In foro (lat.), auf dem Forum, d. h. vor Gericht.
Infraktion (lat.), das Brechen, Übertreten (eines Vertrags, Bündnisses, Gesetzes u. s. w.); Einknickung, unvollständiger Bruch eines Knochens. (S. Knochenbrüche.)
Infralapsarĭer (neulat.), s. Prädestination.
In fraudem (legis) (lat.), zur Hintergehung (des Gesetzes).
Inful (lat. infŭla oder auch vitta), bei den Römern die weißwollene Stirnbinde, mit der Priester, Vestalinnen und Opfernde das Haupt turbanartig umwanden. Anfangs ein Zeichen der Demut, wurde die I. später Zeichen der Heiligkeit und Unverletzlichkeit. Opfertiere und Altäre wurden mit ihr behängt, auch Schutzflehende und Friedensgesandte legten sie an. In späterer Zeit diente sie den kaiserl. Statthaltern zur Bezeichnung ihrer Würde. Ob sie von der heidn. Sitte oder aus dem alttestamentlichen Priestertum (2 Mos. 28, 40; 29, 9 und sonst) in die Kirche gekommen ist, läßt sich nicht entscheiden. Jedenfalls ist ihr Gebrauch nicht vor dem 10. Jahrh. nachweisbar. Die I. ist die feierliche Kopfbedeckung der Bischöfe (Bischofsmütze) und heißt als solche gewöhnlich Mitra. Sie besteht aus zwei flachen, hohen, oben spitz zulaufenden Deckeln von Blech oder Pappe, die mit seidenem Zeug von der Grundfarbe des Meßgewandes überzogen, meist reich gestickt und häufig mit Gold und Edelsteinen besetzt sind. Die beiden Spitzen oder Hörner sollen die beiden Testamente symbolisieren. Die nach vorn zu stehende Seite ist mit dem Kreuze geziert, ebenso wie die hinten herabhängenden zwei Bänder (infulae), die noch an die römische I. erinnern. Ausnahmsweise kann der Papst auch Äbte und Pröpste infulieren, d. h. ihnen das Tragen einer Bischofsmütze gestatten (daher Infulierte Äbte u. s. w.). Auch wird die Bischofsmütze von denen, die zum Tragen derselben berechtigt sind, im Wappen geführt. – Vgl. Bock, Geschichte der liturgischen Gewänder (3 Bde., Bonn 1859‒71).
In full dress (engl.), in vollem Staate, in Gala.
Infusion, Infusum (lat.), Aufguß, in der pharmaceutischen Technik wässerige Auszüge solcher Pflanzen, in denen flüchtige Stoffe enthalten sind; sie werden nach dem Arzneibuch für das Deutsche Reich in der Weise bereitet, daß die zerkleinerten Pflanzenteile mit heißem Wasser übergossen, fünf Minuten den Dämpfen des siedenden Wasserbades ausgesetzt und dann nach dem Erkalten die Flüssigkeit durch Abseihen getrennt wird. Alle I. sollen nur für den augenblicklichen Bedarf angefertigt werden, da sie sehr dem Verderben durch Gärung und Schimmelbildung ausgesetzt sind. Sie wurden in früherer Zeit weit mehr verwandt als jetzt. Wenn eine besondere Menge der anzuwendenden Substanz nicht vorgeschrieben ist, so ist 1 Teil derselben auf 10 Teile Aufguß zu nehmen. Bei stark wirkenden Stoffen muß der Arzt die Menge der Substanz vorschreiben. Offizinell ist nur noch ein Infusum, das Infusum sennae compositum (s. Wiener Trank). ^[Spaltenwechsel]
Infusionstierchen, s. Aufgußtierchen.
Infusionsverfahren, in der Bierbrauerei ein Maischverfahren, s. Bier und Bierbrauerei (Bd. 2, S. 995 a).
Infusodekokt, s. Dekokt.
Infusorĭen, s. Aufgußtierchen.
Infusorĭenerde, s. Kieselgur.
Infūsum, s. Infusion.
In futūrum (lat.), für die Zukunft.
Inganno (ital.), Betrug; per inganno, betrüglicherweise.
Ingävōnen (Ingväonen, in german. Form Ingwiaiwen), eine der großen Gruppen und Kultusverbände, in welche die german. Stämme seit ältester Zeit zerfallen. Bereits der griech. Forschungsreisende Pytheas kannte sie im 4. Jahrh. v. Chr. an der deutschen Nordseeküste. Zu ihrem Bunde gehörten die Stämme der Friesen, Sachsen, Jüten und Angeln, welche die Küste von der Zuidersee bis nach Dänemark hin bewohnten. Die Angeln und Jüten und ein großer Teil der Sachsen (besonders aus Holstein), die im 1. Jahrh. n. Chr. einen engern Kultusverband bildeten (s. Nerthus), zogen im 5. und 6. Jahrh. nach England und bildeten alsbald ein Volk für sich, die Angelsachsen. Die in Deutschland zurückbleibenden Sachsen eroberten Westfalen und die Altmark und bildeten, sich mit den unterworfenen fränk. und thüring. Stämmen vermischend, gleichfalls ein Volk für sich, das aber mit der Unterwerfung durch Karl d. Gr. zu einem Stamme deutscher Nationalität erwuchs, den Niederdeutschen. Die Friesen (s. d.) haben zum Teil bis auf den heutigen Tag ihre Eigenart gegenüber den Deutschen bewahrt.
Ingber, Drogue, s. Ingwer.
Ingbert, Sankt, s. Sankt Ingbert.
Ingeborg, Königin von Frankreich, geb. 1176, war die Tochter Waldemars Ⅰ. von Dänemark und seit Aug. 1193 mit Philipp Ⅱ. August von Frankreich verheiratet. Dieser ließ sich aber bereits Nov. 1193 mit Zustimmung seiner Bischöfe von ihr scheiden und führte, obwohl I. an den Papst appellierte, 1196 Agnes (s. d.) von Meran heim. Innocenz Ⅲ. setzte es zwar durch, daß Philipp nach dem Tode der Agnes 1201 I. wieder annahm, konnte aber nicht verhindern, daß er sie bald wiederum verstieß. Der Papst belegte Frankreich deswegen mit dem Interdikt, mochte aber aus polit. Gründen nicht allzu scharf gegen den mächtigen König vorgehen. Der ärgerliche Handel, bei dem die Sympathien des franz. Volks für die unglückliche I. waren, wurde erst 1213 beigelegt, als Philipp in seinem Kampfe mit England sich des Rechts seiner dän. Gemahlin auf dieses Land bedienen und jeden Zwist mit dem Papste, wie auch die Unzufriedenheit im eigenen Lande beseitigen wollte. So nahm er formell I. wieder als Gemahlin und Königin an. I. starb kinderlos in Corbeil 1236. – Vgl. Davidsohn, Philipp Ⅱ. von Frankreich und I. (Stuttg. 1888).
Ingelfingen, Stadt im Oberamt Künzelsau des württemb. Jagstkreises, 3 km im NW. von Künzelsau, an dem zum Neckar gehenden Kocher, hat (1890) 1351 E., Post, Telegraph, ein altes und