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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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In infinitum - Injektion

In infinitum (lat.), ins Unendliche fort.

In integrum restitutio (lat.), s. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Inirida, rechter Nebenfluß des Guaviare (s. d.) im Orinocostromsystem, entspringt an den Cerros Iimby in Columbia unter 2° nördl. Br., durchfließt die Llanos de Caqueta und mündet oberhalb San Fernando. An seinen Ufern fand Montolieu 1872 einige Niederlassungen.

Inis Cealtra, Insel im Lough Derg (s. d.).

Initia (lat.), Anfänge, Anfangsgründe.

Initialen (vom lat. initium, d. h. Anfang), auch Kapitalbuchstaben, die durch Größe und Schmuck hervorgehobenen Anfangsbuchstaben größerer Sinnesabschnitte einer Schrift in Hand- oder Druckschriften. (S. auch Majuskeln und Versalbuchstaben.) Ursprünglich waren sie in den Rollen des Altertums durch nichts ausgezeichnet; später trat zur Hervorhebung zunächst eine geringe Steigerung der Größe und Herausrücken vor den Anfang der Zeilen ein. Auch die ersten Buchstaben jeder Seite oder Kolumne wurden zuweilen in gleicher Weise behandelt. Eine Virgilhandschrift in Pergament, spätestens aus dem 4. Jahrh. n. Chr., von der aber nur einige Blätter erhalten sind (im Vatikan und in Berlin), bietet das älteste bekannte Beispiel von farbigen I. (am Anfang jeder Seite); das Muster sind mosaikartig zusammengesetzte geometr. Figuren. Im Mittelalter wurden die I. auf die verschiedenste Weise verziert; anfangs, nur um weniges größer als die Textschrift, wurden sie einfarbig ausgemalt, dann durch Hinzufügung von Linien und Schnörkeln, von Ornamenten, Miniaturen (s. d.), Tier- und menschlichen Gestalten, ja von ganzen Darstellungen immer mehr vergrößert und dementsprechend buntfarbig ausgemalt, sodaß die I. in einzelnen Handschriften ganze Blattseiten bedecken. Berühmt sind die I., die im frühen Mittelalter die irischen Mönche anfertigten; ein hervorragendes Beispiel hierfür bietet die angelsächs. Evangelienhandschrift aus dem 8. Jahrh. in der kaiserl. Bibliothek zu St. Petersburg. Besonders auch die Karolingische Zeit und die der Ottonen, das 14. Jahrh. in Nordfrankreich und Brabant und das 15. Jahrh. in Italien zeichneten sich in der Initialenmalerei aus. Der Kunststil ist natürlich abhängig je von der Richtung und dem Geschmacke der Zeiten. Byzant. und angelsächs., roman. und got. Stil, Renaissance u. s. w. lösten einander ab und lassen sich leicht an den ausgeführten I. unterscheiden. Seit Erfindung der Buchdruckerkunst wurden die I. in den gedruckten Text mit der Hand hineingemalt, später, in Holz geschnitten, mit eingedruckt und darauf koloriert. Im 18. Jahrh. ging die Vorliebe für die I. zurück, im 19. Jahrh. nahm man jedoch ihre alten Kunstformen wieder auf. (S. Tafel: Buchdruckerkunst I und Tafel: Miniaturen, Fig. 3 u. 4.) - Unter den zahlreichen Werken mit Abbildungen von I. sind hervorzuheben: Westwood, Palaeographia sacra pictoria. (Lond. 1845); Shaw, Handbook of mediæval alphabets and devices (ebd. 1853); Lamprecht, Initialornamentik des 8. bis 13. Jahrh. (Lpz. 1882); Hrachowina, I., Alphabet und Randleisten verschiedener Kunstepochen (Wien 1883-84); Faulmann, Die I. (ebd. 1886); von Kobell, Kunstvolle Miniaturen und I. aus Handschriften des 4. bis 16. Jahrh. u.s.w. (Münch. 1891); Middleton, Illuminated manuscripts in classical and mediæval times (Cambridge 1892); Labitte, Les manuscrits et l'art de les orner (Par. 1893).

Initialsklerose, soviel wie harter Schanker, s. Syphilis.

Initiative (lat.), der erste Schritt, die Einleitung zu einer Handlung. Unter I. der Gesetzgebung versteht man im konstitutionellen Staate das Recht des einen Gesetzgebungsfaktors, dem andern fertige Gesetzentwürfe zur Annahme vorzulegen. In den konstitutionellen deutschen Staaten stand diese I. bis 1848 in der Regel nur der Staatsregierung zu; die Kammern hatten lediglich das Recht, auf die Vorlage von Gesetzen bei der Regierung anzutragen. Seit 1848 hat man in vielen Staaten (so in Preußen durch die Verfassung vom 31. Jan. 1850, Art. 64<sup>1</sup> - Reichsverfassung Art. 23) jenes Recht in unbeschränktem Maße auch den Landesvertretungen beigelegt (wie dies in Belgien, Holland, Spanien und den meisten neuern Verfassungen der Fall ist). In England übt nur das Parlament die I.; denn auch die Minister legen Gesetzesvorschläge dem Parlament lediglich in ihrer Eigenschaft als Parlamentsmitglieder vor. Den Gegensatz vertrat die Napoleonische Konstitution von 1852, indem sie dem Gesetzgebenden Körper dieses Recht absprach. Beschränkt ist im preuß. Verfassungsrecht die I. nur insofern, als Gesetzesvorschläge, welche durch eine der Kammern oder den König verworfen worden sind, in derselben Sitzungsperiode nicht wieder eingebracht werden dürfen (Art. 64 2). Die Reichsverfassung enthält diese Vorschrift nicht.

In militärischer Bedeutung ist I. das rasch entschlossene Zugreifen, wo sich eine Gelegenheit bietet, den Gegner durch ein ihm zuvorkommendes Handeln in Nachteil zu versetzen. Man "ergreift" die I., man "entreißt" sie dem Feinde, indem man etwas rascher ausführt, als er es erwartet hat, oder indem man etwas früher thut, als er es thun kann.

Initium fidelitatis (lat.), s. Fidelität.

I. N. J., Abkürzung für: in nomine Jesu (lat., d. i. im Namen Jesu).

Injektion (lat.), Einspritzung, ein Verfahren, das von den Ärzten zu verschiedenen Zwecken und mit verschiedenen Substanzen vorgenommen wird. Man spritzt Flüssigkeiten in natürliche Kanäle und Höhlen des Körpers, um sie wegbar zu machen und Anhäufungen fremdartiger Substanzen aus ihnen zu entfernen (so in den Mastdarm bei Verstopfung, in den innern und äußern Gehörgang) oder um reizende oder adstringierende Flüssigkeiten auf die erkrankte Schleimhaut wirken zu lassen (Harnröhre bei Tripper, Geschlechtsteile des Weibes, Nasenhöhle, Gehörgänge, Fisteln). Zu den I. dienen Wasser oder Lösungen verschiedener Substanzen, selbst Luft (in den innern Gehörgang). In der Anatomie gewährt die künstliche Erfüllung der Blut- und Lymphgefäße mit gefärbten und erstarrenden Flüssigkeiten (Injektionsmassen) die wichtigsten Aufschlüsse über Verlauf, Ausbreitung und Anordnung der Gefäße in den einzelnen Organen.

Die subkutane oder hypodermatische I., welche zuerst von Alexander Wood in Edinburgh (1855) in die Praxis eingeführt wurde, bezweckt die Einführung von Medikamenten unter die Haut, wobei die in das lockere Unterhautzellgewebe gespritzten Stoffe sehr rasch von den Lymphgefäßen aufgesaugt und in die allgemeine Säftemasse übergeführt werden. Natürlich können dazu nur Substanzen verwendet werden, die in kleinen Mengen schon eine große Wirkung entfalten (Morphium,