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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Jagdregal - Jagdzeug
desherrn ist hier zwar nie anerkannt, indessen wird
der kleine Grundbesitz von den verschiedenen lokalen
Jagdberechtigungen des Landesherrn, der Ritter-
gutsbesitzer und der Städte belastet.
Die Selbstausübung des dem Grundeigentum
entfließenden I. ist übrigens meistens beschränkt
(s. Jagdbezirk). Kleine Grundbesitzer werden in eine
Zwangsgenossenschaft gebracht oder es wird auch
wohl den polit. Gemeinden die Verpachtung der
Jagd überlassen.
Ser Umfang der Jagdberechtigung in Ansehung
der derselben unterliegenden Objekte, also die Grenze
zwischen jagdbaren und nicht jagdbaren wilden Tie-
ren einschließlich anderer Gegenstände (Vogeleier,
abgeworfenen Hirschstangen) und den nicht uuter
das I. fallenden und Gegenstand freier Zueignung
verbleibenden Objekten ebenso wie die Unterschei-
dung der hohen, mittlern und niedern Jagd ist in
Deutschland fast überall von dem lokalen .herkom-
men beherrscht, auf welches auch das Preuß. Allg.
Landr. II, 16, §. 31 verweist.
Durch §§. 117, 292, 368, Nr. 11 des Deutschen
Strafgesetzbuchs ist das I. gegen Eingriffe unter
Strafschutz gestellt.
In Osterreich liegen die Verhältnisse ähnlich wie
in Deutschland. Vgl. kaiserl. Patent vom 7. März
1849; Gesetz vom 15. Dez. 1852. (S. auch Herren-
lose Sachen, Iagdfolge, Wildschaden.)
Iagdregal, s. Iagdrecht.
Iagdritt, Wettritt hinter einem Führer auf einer
den Teilnedmern nicht bekannten Hindernisbahn.
Jagdschein, Jagdkarte, die von den Ver-
waltungsbehörden ausgestellte Bescheinigung zur
Erlaubnis für die Ausübung der Jagd. Sie kann
gewissen Kategorien von Personen verweigert wer-
den, andern muß sie verweigert werden. Gewöhn-
lich ist der I. auf ein Jadr gültig; Tageskarten
giebt es im Königreich Sachsen. Die für den I.
zu zahlende Tare ist in den verschiedenen Ländern
nicht übereinstimmend. In manchen Landern sind
die Forstbeamten von der Lösung des I. befreit.
Iagdsch irm, aus in die Erde gesteckten Väumchen
oder aus einem Reisiggestecht, wird auf den Ständen
der Schützen bei eingestellton Iaa,en oder überhaupt
bei Hochwildjagden angebracht. In den I. tritt der
Schütze, um sich zu decken.
Iagdspinnen, Herumschweiferinnen sV^-
ßHduuä^e), eine Spinnenabteilung, deren Mitglie-
der keine Netze verfertigen, fondcrn ihre Beute im
Laufe oder Sprunge erHaschen. Zu ihr gehören die
Wolfsfpinnen und Springspinnen. (S. die
betreffenden Artikel.)
Iagdstock, ein Stock von Hasel u. a., den der
Jäger bei eingestellten Jagen als Treiber trägt.
Cr "zieht damit zu Holze". Haben die Hirsche ge-
fegt, so wird der I. entrindet, fönst aber und bei
Saujagden behält er die Rinde. In neuerer Zeit
nennt man auch I. einen Stock mit Vorrichtung
zum Sitzen, welcher auf dem Stand am Treiben
oder beim Anstand (s. d.) benutzt wird.
Iagdstück, ein Gemälde, welches entweder eine
ganze Jagd oder eine einzelne Scene einer solchen
zum Gegenstande hat. Die Darstellung erlegter
Beute mit Jagdhunden und ähnlicher bezeichnender
Umgebung gilt auch wohl als I., bildet aber zu-
gleich den Übergang zum Stillleben oder zum eigent-
lichen Tierstück. I. malten Rubens, Snyders, Fyt,
Wouverman, Weenix, in neuerer Zeit Laudfeer,
Ansdell, Deiker, Fink, Kroner, Gebler, Maffei u. a.
Iagdtücher, s. Jagdzeug.
Jagdvergehen, s. Wilddiebstahl.
Iagdwiffenfchaft, s. Ia^dkunde.
Jagdzeug, die Hilfsmittel zum Einstellen
(Einschließen) des Wildes auf kurze Zeit. I. wird
angewendet, um Wild in einem eingeschränkten
Raum zu erlegen, um dessen Ausbrechen an ge-
wissen Seiten zu verhindern oder auch um es
lebendig zu sangen. Es giebt dreierlei Arten von
I.: 1) Iagdtücher oder dunkles Zeug sind
aus grober Leinwand angefertigte Tücher, die in
der Regel 160 Schritte, im Gebirge dagegen oft nur
80 Schritte stellen (lang sind). Unter 80 Schritte
dürfen sie nicht stellen. Sie heißen auch "dunkles
Zeug", im Gegensatz zu den Iagdnetzen, die auch
"lichtes Zeug" genannt werden. Die hohen I. sind
wenigstens 3 in hoch, sie sind auf Rollen auf-
gewickelt, und vier davon machen ein "Fuder" aus.
Die Mitteltücher oder "dän. Zeug" sind bei der
nämlichen Länge 2,5 m hoch, und es wird auf ein
Fuder ein Tuch mehr gerechnet; die Halbtücher
stellen ebenfalls auf 160 Schritte Länge 2 in hoch,
haben kein Gemäsch und werden nur auf Sauen,
Rehe, Füchse u. dgl. gebraucht. Ein Roll- oder
Lauftuch stellt ebenso hoch und weit wie ein hohes
Iagdtuch, besteht aber aus je fünf Abteilungen, die
durch die Saumleinen und Ringe entweder aus-
einander- oder zusammengezogen werden können.
Reichen die Jagdtücher nicht aus, so verwendet man
auch Lappen (s. unten). Die Iagdtücher werden
zu Eingerichteten Jagen (s. d.) benutzt. Vgl. die
nachstehenden Fig. 1, 2 u. 3. 3) Iaadnek e oder
Fig. 1.
lichtes Zeug wendete man früher mehr an als
nach der Einführung der Iagdtücher. Man unter-
scheidet: Hirfchnetze, Prellnetze, Saunetze, Rehnetze,
Wolfsnetze u. s. w. Die kleinern Netze oder Garne
werden beim Betriebe der Nicderjagd, namentlich
zum Fangen der Vögel verwendet. Die umstehende
Fig. 4 verdeutlicht ein Prellnetz. 3) Lappen oder
B!endzeug sind lange Schnuren, an denen in ge-
ringen Abständen (bis 1 m) Stücke von buntem oder
weißem Zeug (Tuch, Leinwand u. s. w.) oder Federn
befestigt sind. Danach unterfcheidet man Tuck-