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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Klarer Anker – Klassenstempel

Seehafen an der Küste von Elis, nördlich vom Kap Trepito, an einer Zweiglinie der Küstenbahn, in fruchtbarer Gegend, Anlagestelle der griech. Dampfer, hat nur 434 E. und Korinthenausfuhr. Heute verkommen, war es zur Zeit der Frankenherrschaft bis zur Eroberung durch die Türken eine der wichtigsten Städte des Peloponnes, deren Maße, Gewichte und Münzen bei den Kaufleuten Italiens und der Levante wohl bekannt waren. Der Titel eines Herzogs von K. kam den ältesten Söhnen der Fürsten von Achaia zu; durch Mathilde von Hennegau, die Enkelin Wilhelms von Hardouin, kam er an die ihr verwandte Philippine von Hennegau, Eduards Ⅲ. Gemahlin, und so an Lionel, den Sohn der Philippine und Eduards Ⅲ. (s. Plantagenet); seitdem hat der Titel Herzog von Clarence (s. d.) immer den jüngern Prinzen der engl. Königsfamilie gehört. Nach andern ist jedoch dieser engl. Titel von dem Distrikt Clare in Suffolk hergeleitet.

Klarer Anker, ein Chargenabzeichen (s. d.) der deutschen Marine, besteht nur aus einem Anker, im Gegensatz zu dem mit Tau umwundenen Unklaren Anker.

Klarieren (lat., d. i. klären, bereinigen, freimachen), im Seewesen das Erledigen der Zollanforderungen durch Anmeldung, Vorlegung der nötigen Papiere, Entrichtung des Zolls und Empfangnahme der darüber ausgestellten Quittungen oder Zollklarierungsscheine. Die betreffende Regulierung bei Aussegeln eines Schiffs heißt die Ausklarierung, bei Ankunft desselben die Einklarierung. In der Regel ist die Klarierung des Schiffs Sache des Schiffers, das Ausklarieren der Ladung Sache des Befrachters oder Abladers, das Einklarieren der Ladung Sache des Empfängers. Meistens werden diese Klarierungen auftragsweise von den Schiffsmaklern besorgt, welche deshalb auch wohl Klarierer, Schiffsklarierer genannt werden. In London giebt es dafür besondere Zollmakler (custom-house brokers).

Klarinette, ein von Denner in Nürnberg um 1700 erfundenes, aber erst 50 Jahre später allgemein in die praktische Musik eingeführtes Holzblasinstrument, dessen Intonation durch die Schwingungen eines dünnen Blättchens von Rohr bewirkt wird, das auf die Öffnung eines schnabelförmigen Mundstücks aufgelegt ist. Dieses Mundstück (Schnabel) ist in ein birnenförmiges Ansatzstück (Birne) eingeschoben. Die Röhre mit den Tonlöchern, auf der die Birne steht, endigt unten in einen Schallbecher aus. An Umfang, Fülle und Abstufungsfähigkeit des Tons ist die K. das vollkommenste Blasinstrument; doch kann auf einer und derselben K. nicht aus allen Tonarten geblasen werden. Man wendet deshalb K. von verschiedener Stimmung an, vorzugsweise A-, B- und C-Klarinetten, von denen die erstern beiden die Töne um eine kleine Terz oder um eine Sekunde tiefer geben, als sie geschrieben stehen; bei Militärmusiken wendet man auch die Es-Klarinette an, welche eine kleine Terz höher klingt, als die Noten besagen. In akustischer Hinsicht hebt sich die K. vor allen Blasinstrumenten dadurch hervor, daß ihrem Klange die geraden Obertöne fehlen, wodurch sich mancherlei Sonderbarkeiten bei accordlichem Zusammenklingen mit andern Instrumenten ergeben. Sonst kommt sie im Klangcharakter der alten Trompete (Clarino), nach der sie auch Clarinetto (kleine Trompete) genannt worden ist, gleich. Abarten der K. sind das Bassetthorn (s. d.) und die von Streitwolf in Göttingen erfundenen Tenor- und Baßklarinetten. Die K. kommt in den Werken Händels und seiner Zeit noch nicht vor und fand erst in der Wiener Schule ihre eigentliche Heimat.

Klarissinnen (lat. Ordo sanctae Clarae), Frauenorden, der neben den Minoriten und Tertiariern als zweiter Orden des heil. Franz von Assisi aufgeführt wird (s. Franziskaner). Stifterin und erste Oberin desselben war Clara Sceffi, geb. 1193 zu Assisi im Kirchenstaate, die, als sie sich verheiraten sollte, 1212 in das benachbarte Kloster Portiuncula floh, wo der heil. Franz mit seinen Anhängern lebte. Unter dem Einflusse des letztern nahm sie das Bußgewand, entsagte gänzlich der Welt und stiftete mit ihrer Schwester Agnes im Kloster zu St. Damian neben Portiuncula einen Verein gleichgesinnter Frauen, aus denen der Orden der K. (auch Damianistinnen genannt) hervorging. Clara selbst stand unter den schwersten Kasteiungen diesem Kloster vor bis zu ihrem Tode, 11. Aug. 1253 (Gedächtnistag: 12. Aug.). Ihre Heiligsprechung erfolgte 1255 durch Papst Alexander Ⅳ. Wiewohl die Grundsätze des Ordens, der 1224 vom heil. Franz seine Regel bekam, äußerst streng waren, breitete er sich doch schnell in Italien, Frankreich, Spanien und Deutschland aus. Milderungen der Regel, schon durch Bonaventura, mehr noch durch Urban Ⅳ., riefen Spaltungen hervor. Die an der ursprünglichen Regel Festhaltenden nannten sich, im Gegensatze zu den minder strengen Urbanistinnen, vorzugsweise K. oder auch Niedere Frauen, oder Orden der Demut Unserer Lieben Frauen. Aus den strengen K. schieden sich dann wieder verschiedene Zweige ab, z. B. die von der heil. Colette (s. d.) gestifteten Colettinnen, bis Leo Ⅹ. 1517 die verschiedenen Zweige wieder als Observantinerinnen vereinigte. Doch entstanden später zwei Orden von K.: der von Franziska von Jesus Maria 1631 gegründete Orden der K. strengster Observanz, und der von Peter von Alcantara 1676 gestiftete Orden der Klarissen-Einsiedlerinnen (Alcantarinerinnen), die beständig schweigen, barfuß gehen und kein Leinen tragen sollten. Das erste deutsche Kloster der K. war das 1231 zu Prag gestiftete, das reichste und besuchteste das zu Neapel. Im ganzen besaß der Orden 2000 Klöster und noch nach der Reformation deren 900 allein in Europa. Die noch jetzt in Italien, Belgien, Österreich und Amerika bestehenden sind als Erziehungsanstalten von wohlthätigem Einflusse. Die Kleidung der K. ist das graue Gewand der Minoriten mit einem weißen Strick als Gürtel; Kopf und Stirn sind mit einem weißen Tuche bedeckt, darüber ein schwarzer Schleier. – Vgl. Demore, Leben der heil. Clara von Assisi (deutsch von Lechner, Regensb. 1857); Lempp, Die Anfänge des Klarissinnenordens (in der «Zeitschrift für Kirchengeschichte», Bd. 13, S. 181‒245).

Klar-Schiff, das Bereitmachen eines Kriegsschiffs zum Gefecht.

Klärspäne, Späne zum Klären des Biers, s. Bier und Bierbrauerei (Bd. 2, S. 999 b).

Klasse (lat. classis), Abteilung einer Mehrheit nach gewissen Übereinstimmungen und Merkmalen; in Schulen die Abteilungen der Zöglinge, die nach Alter und Kenntnissen zusammengehören.

Klassengebühren, s. Gebühren (Bd. 7, S. 626 b).

Klassenlehrersystem, s. Fachsystem.

Klassenlotterie, s. Lotterie.

Klassenstempel, s. Stempel.

^[Artikel, die man unter K vermisst, sind unter C aufzusuchen.]