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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Konsularagent - Konsumvereine

bestehenden Normen; 16) für die Handelsmarine sind sie im Hafen ihrer Residenz die Musterungsbehörde und üben bezüglich der dazu gehörigen Schiffe die Polizeigewalt. - Vgl. Martens, Guide diplomatique (5. Aufl., bearbeitet von Geffken, Lpz. 1866): König, Handbuch des deutschen Konsularwesens (4. Ausg., Verl. 1888).

Konsularagent, s. Konsul (in der Neuzeit).

Konsulardiptychon, römisches, s. Diptychon und Tafel: Elfenbeinarbeiten, Fig. 5.

Konsulargarde, s. Alte Garde.

Konsulargerichtsbarkeit, s. Konsul (in der Neuzeit).

Konsularmünzen (lat. nummi consulares), Familienmünzen, die zur Zeit der Republik geprägten röm. Münzen. In den Umschriften sind die Familiennamen der Konsuln, oft auch nur die Zunamen ausgedrückt. - Vgl. Cohen, Description générale des monnaies de la République romaine (Par. 1857); Babelon, Description historique et chronologique des monnaies de la République romaine (2 Bde., ebd. 1885-87).

Konsularverträge, s. Konsul (in der Neuzeit).

Konsulat (lat.), die Würde, Stellung und Amtsdauer eines Konsuls (s. d.). In Frankreich nennt man K. das durch Napoleon Bonaparte nach dem Staatsstreich vom 18. Brumaire des J. VIII (9. Nov. 1799) eingeführte und bis zu seiner Wahl zum Kaiser (18. Mai 1804) geltende Regierungssystem. (S. Frankreich, Bd. 7, S. 96.)

Konsulent (lat.), Berater, namentlich soviel wie Rechtsanwalt (Rechtskonsulent); über Chirurgische Konsulenten s. d.

Konsult (lat. consultum), Beschluß.

Konsultation (lat.), Beratung, besonders die Beratung mehrerer Ärzte am Krankenbett. Die einzelnen Zusammenkünfte werden Konferenzen oder Consilia medica, der hinzugerufene Arzt wird Konsiliarius, der behandelnde Ordinarius genannt. Doch braucht man das Wort K. häufig auch schlechthin für die Befragung eines Arztes.

Konsultieren (lat.), zu Rat ziehen.

Konsultierende Chirurgen, Autoritäten auf dem Gebiete der Chirurgie, welche im Kriegsfalle der Feldarmee beigegeben werden. Ihre rein wissenschaftlich-technische Thätigkeit erstreckt sich auf die Verbandplätze und mobilen Lazarette. In der Regel befindet sich je ein konsultierender Chirurg bei jedem mobilen Armeekorps. Zu unterscheiden von Chirurgischen Konsulenten (s. d.).

Konsum (ital.), Verbrauch, soviel wie Konsumtion (s. d.).

Konsument (lat.), derjenige, der Güter konsumiert, s. Konsumtion.

Konsumieren (lat.), aufzehren, verzehren, verbrauchen.

Konsummieren (lat.), zusammenrechnen; vollenden, vollziehen; davon das Substantiv Konsummation.

Konsumtibilien (neulat.), Sachen, welche durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch aufgezehrt werden, wie Nahrungsmittel, Tabak, Seife.

Konsumtion (lat.), im weitesten Sinne der rasche Verbrauch und die allmähliche Abnutzung der wirtschaftlichen Güter, sei es, daß sie unmittelbar zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse (Genußverbrauch) oder als Kapitalgüter erst wieder zur Herstellung von Genußgütern verwendet werden (Produktivverbrauch). Im engern und sprachgebräuchlichen Sinne bezeichnet K. jedoch nur den Verbrauch der erstern Art, weil durch ihn allein eine eigentliche Wertzerstörung stattfindet. Von einer Meinungskonsumtion spricht man, wenn Güter ihren Wert durch den Wechsel der menschlichen Bedürfnisse ganz oder teilweise verlieren, z. B. Modeartikel. Die K. kann sich bei der außerordentlichen und immer mehr zunehmenden Mannigfaltigkeit der menschlichen Bedürfnisse an sich ins Unbegrenzte entwickeln. In Wirklichkeit ist jedoch der Kreis der der Masse der Bevölkerung zugänglichen Güter zu jeder Zeit ein beschränkter. Diejenigen Güter, die nach dem jeweiligen Kulturzustande auch für die unbemittelten Klassen der Bevölkerung als unentbehrlich gelten, bilden die Gegenstände der eigentlichen Massenkonsumtion. Ihnen schließen sich die Gegenstände des Volksluxus an, zu denen namentlich solche Nahrungs- und Genußmittel gehören, die nicht als eigentlich unentbehrlich gelten, aber der Mehrzahl der Bevölkerung noch erreichbar sind und thatsächlich in großen Massen konsumiert werden (wie Zucker, Tabak u. s. w.). Darüber hinaus beginnt das Gebiet der Luxuskonsumtion, die in ihren Auswüchsen zu einem verwerflichen Raffinement der Genüsse führt. Die wissenschaftliche Behandlung der K. richtet sich in der neuesten Zeit hauptsächlich darauf, durch exakte Erhebungen die absolute und relative Größe der Ausgaben festzustellen, die in verschiedenen Schichten der Bevölkerung auf die Hauptzweige der K. (Nahrung, Wohnung, Kleidung, Heizung u. s. w.) verwendet werden. Die K. ist der eigentliche Zweck der Produktion, jedoch soll sie auch ihrerseits wieder produktiv sein, d. h. den Menschen befähigen, seine Entwicklung zu befördern und seine Kräfte zu bethätigen, insbesondere auch seine wirtschaftliche Thätigkeit fortzusetzen und zu vervollkommnen. Das Hinausgehen der K. über die Produktion führt zum Ruin sowohl des wirtschaftenden Individuums wie einer ganzen Volkswirtschaft. Es ist aber auch, wenigstens zeitweise und in einzelnen Zweigen, im Vergleich zum Bedarf eine Überproduktion möglich, wodurch Stockungen des Absatzes und Krisen erzeugt werden (s. Handelskrisen).

In der Medizin bedeutet K. Abnahme, Abmagerung, Verzehrung, Schwindsucht.

Konsumtivkredit, der Kredit, welchen der Schuldner nimmt, um die Mittel zur Befriedigung seiner laufenden Bedürfnisse zu erlangen. Da das Wesen des Kreditgeschäfts darauf beruht, dem Schuldner in der Gegenwart Güter verfügbar zu machen, die er später wieder zurückzustellen oder zu ersetzen hat, so wird der K. dann als volkswirtschaftlich gerechtfertigt erscheinen, wenn dem Schuldner die Verfügung in der Gegenwart wirklich wertvoller ist, als das Opfer, das er bei der Rückerstattung bringt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er augenblicklich ohne Kredit bittere Not zu leiden hätte, später aber größere Einnahmen zu gewärtigen hat. Nicht zu verkennen ist natürlich, daß bei dem Leichtsinn, der blinden Hoffnungsseligkeit u.s. w. vieler Leute sehr oft ein K. genommen wird, für welchen gar keine innere Veranlassung oder Rechtfertigung vorliegt.

Konsumvereine, Genossenschaften (s. d.), welche den Zweck haben, ihren Mitgliedern Lebens- und Wirtschaftsbedürsnisse unter möglichst vorteilhaften Bedingungen zu verschaffen, indem sie die Vermittelung der Kleinhändler unnötig machen. Sie sind in England unter dem Einfluß der Owenschen Ideen über die Kooperation entstanden und haben sich dort, nachdem der 1844 gegründete Verein der Pioniere

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