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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kreisprozeß – Kreling

Berl. 1890‒92); ferner die Lehrbücher des Verwaltungsrechts von Löning (Lpz. 1884), G. Meyer (ebd. 1884) und die kreisrechtlichen Artikel in Stengels «Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts» (2 Bde., Freib. i. Br. 1890‒92).

Kreisprozeß, in der Wärmelehre jede Reihe von Zustandsänderungen eines Körpers, die denselben schließlich wieder in den Anfangszustand (auf dieselbe Temperatur, dasselbe specifische Volumen und denselben specifischen Druck) zurückbringen. Carnot hat solche Prozesse zur Begründung seines Satzes der Mechanischen Wärmetheorie (s. d.) und zur Ermittelung des ökonomischen Koefficienten der Dampfmaschinen erdacht. Die K. sind entweder umkehrbar oder nicht. Im erstern Fall läßt sich die Reihe von Zustandsänderungen auch in entgegengesetzter Folge einhalten; im letztern aber nicht. Der K. findet bei den thermodynamischen Maschinen (Dampf-, Eis- und Heißluftmaschinen) Anwendung.

Kreispunkte, s. Krümmung.

Kreisrat, s. Kreisamt.

Kreisring, eine Rotationsfläche (s. d.), die durch Drehung eines Kreises um eine in seiner Ebene liegende Achse entsteht. (S. Tafel: Flächen Ⅱ, Fig. 3.)

Kreissäge, s. Sägemaschinen.

Kreisschere, s. Blechbearbeitung (Bd. 3, S. 105 b) sowie Tafel: Blechbearbeitungsmaschinen, Fig. 4.

Kreisschulinspektor, Beamter, den der Staat für die Elementarschulverwaltung und Schulaufsicht in den Kreisen bestellt. Früher wurden dazu meist Geistliche, neuerdings aber mehr und mehr selbständige K. ernannt. Sie stehen unter Leitung der Regierungen, deren zweite Abteilungen (in Preußen) das Schulwesen beaufsichtigen.

Kreisschuppen, s. Rundschuppen.

Kreisschupper, s. Fische.

Kreissegmentsäge, s. Grundsäge.

Kreissekretär, s. Kreisordnung.

Kreißen, soviel wie sich in Geburtswehen befinden.

Kreissynodālvorstand, s. Kreissynode.

Kreissynode. In den meisten evang. Landeskirchen Deutschlands ist im 19. Jahrh. die Synodalverfassung in der Weise durchgeführt worden, daß zwischen der Vertretung der Einzelgemeinde und derjenigen der Landeskirche ein (oder mehrere) synodales Organ inmitten steht (Kreis-, Diöcesan-, Bezirkssynode, die reform. Klassikalsynode). Derselben gehören in der Regel die in geistlichen Ämtern des Kirchenkreises stehenden Geistlichen sowie eine Anzahl von den Gemeindevertretungen gewählter Laien an, in Altpreußen in doppelter Zahl der zur Synode gehörigen Geistlichen. Den Vorsitz hat der Superintendent (Dekan, Propst). Die K. wählen die Mitglieder der höhern Synodalorgane (Provinzial-, Generalsynode). Die Funktionen der K. sind in den verschiedenen Landeskirchen verschieden geordnet; überall ist ihre Hauptaufgabe, für die Belebung und Vertiefung des kirchlichen Sinnes zu wirken; dazu kommen gewisse Disciplinarsachen sowie die Aufsicht über die Vermögensverwaltung der Gemeinden. Die K. wählt den Kreissynodalvorstand (das altreform. Moderamen), bestehend aus dem Superintendenten als Vorsitzendem, einem geistlichen und drei weltlichen Assessoren, welcher teils selbständige Funktionen hat, teils diejenigen der K. während der Zeit ihres Nichtbeisammenseins wahrzunehmen hat. Die K. tritt in der Regel einmal jährlich zusammen. (S. Synodalverfassung.)

Kreistag, s. Kreisordnung.

Kreisteilmaschine, s. Teilmaschine.

Kreisteilung, die Aufgabe, den Kreisumfang in eine vorgeschriebene Anzahl von gleichen Teilen zu zerlegen, oder auch in einen Kreis ein regelmäßiges Vieleck von einer gegebenen Seitenzahl einzutragen. Die Alten kannten nur das regelmäßige Fünfeck, Sechseck und die unmittelbar mit diesen zusammenhängenden regulären Polygone. Erst Gauß zeigte (1801), daß die obige Aufgabe mit der Theorie der auflösbaren Gleichungen und mannigfaltigen Problemen der höhern Arithmetik in einem äußerst merkwürdigen Zusammenhang steht, und lehrte allgemein, welche regelmäßigen Vielecke sich mit Zirkel und Lineal konstruieren lassen; nämlich nur solche, deren Seitenzahl in der Form p = 2^2^n + 1 enthalten ist, wo p eine Primzahl bedeutet; also das 5-Eck, das 17-Eck, das 257-Eck u. s. f.

Kreistruppen wurden 1681 im Deutschen Reich durch Reichsschluß an Stelle der vorher von den Reichsständen zu stellenden Kontingente in Stärke von 28000 Mann Fußvolk und 12000 Reitern nebst Artillerie errichtet; doch waren dies keine stehenden Truppen. Den Befehl über die K. führte die von den Kreistagen oder den Direktorien bestellte Kreisgeneralität, die Offiziere der einzelnen Regimenter wurden nach bestimmter Ordnung von den Kontingentsherren ernannt. An der Spitze des ganzen Heers stand die Reichsgeneralität. Die Frage, ob der Kaiser oder der Reichstag den obersten Befehlshaber zu ernennen habe, war nie entschieden.

Kreittmayr, Aloys Wiguläus, Freiherr von, bayr. Jurist und Staatsmann, geb. 14. Dez. 1705 zu München, studierte in Ingolstadt, Utrecht und Leiden, praktizierte in Wetzlar, wurde 1725 Mitglied des bayr. Hofrats, 1745 Reichsfreiherr, Hofratskanzler und Geheimrat, 1749 Geh. Ratsvicekanzler und Konferenzminister. Er starb 27. Okt. 1790. Im J. 1845 ward ihm auf dem Promenadenplatz in München ein Denkmal von Schwanthaler errichtet. Ihm verdankt Bayern den «Codex juris Bavarici criminalis» (Münch. 1751), den «Codex juris Bavarici judiciarii» (ebd. 1753) und den «Codex Maximilianeus Bavaricus civilis» (ebd. 1756), die er mit Anmerkungen begleitete. K. veröffentlichte ferner: «Grundriß der gemeinen und bayr. Privatrechtsgelehrsamkeit» (Münch. 1768), «Grundriß des allgemeinen deutschen und bayr. Staatsrechts» (1770 u. 1789), «Compendium codicis Bavarici civilis, judiciarii, criminalis» (1773 u. 1776). – Vgl. J. A. Kalb, Biographie des Churfürstl. baier. Staatskanzlers u. s. w. A. W. Freiherrn von K. (Münch. 1825).

Kreling, Aug. von, Maler und Bildhauer, geb. 23. Mai 1819 zu Osnabrück, besuchte das Polytechnikum zu Hannover und ging 1836 nach München, wo er sich zuuächst unter Schwanthaler der Bildhauerei, dann unter Cornelius der Malerei widmete. K. wurde 1853 Direktor der königl. Kunstgewerbeschule zu Nürnberg, welche er gänzlich neu organisierte und zu großem Ruf brachte, und starb daselbst 22. April 1876. Als Bildhauer modellierte er das Standbild des Fürsten Heinrich Posthumus von Reuß in Gera (1863) und das Keplers in Weil der Stadt (1870), sowie Brunnen für Cincinnati, Nürnberg und Bonn. Seine ersten Bilder waren: Die Krönung Kaiser Ludwigs des Bayern für das Maximilianeum in München, Die erste Ernte nach dem Dreißigjährigen Kriege und die Deckenbilder

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