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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kroatien und Slawonien
Kastanien, Melonen, Wein, Eicheln und Knoppern zum Gerben und im Küstenland Südfrüchte. Von Vieh werden besonders Schweine in Mengen gezogen. Bei Požega finden sich große Wälder von tatar. Wacholder, worin sich eine ungeheure Menge Spanischer Fliegen aufhält. Vortreffliches Bauholz wird in Menge ausgeführt, ferner eichene Faßdauben, namentlich nach Frankreich.
Bergwerksprodukte finden sich nur in geringer Menge; die Schwefel- und Kohlenbergbaus zu Radoboj sowie das Kupfer- und Eisenwerk zu Rüde sind die einzigen größern Bergwerke. 1890 wurden gewonnen 5422 t Frischroheisen, 14782 t Eisensteine, 4921 t Lignite und 45226 t Glanzkohle.
Industrie und Handel. Hervorzuheben ist die Seidenkultur, die Glasfabrikation im Komitat Virovititz, die Zuckerfabrik in Čepin. Im Küstengebiet besteht Schiffbau, Reederei, Pflaumenbranntwein-, Papier- und Lederfabrikation und Mühlenindustrie. 1889 wurden 1972964 Hektolitergrade Alkohol erzeugt. Der Handel besteht teils in Produkten-, teils in Zwischenhandel. Hauptausfuhrartikel sind Getreide, Wein, Holz, Mehl, Pflaumen und Pflaumenbranntwein (Sliwowitz, s. d.). Hauptausfuhrplätze sind die Hafenorte Fiume, Zengg und Porto Ré, dann Esseg, Sifsek, Semlin, Karlstadt und Agram. In Kroatien bestehen 9 Bank- und Kreditinstitute, 42 Sparkassen, 7 Genossenschaften, 1 Versicherungsgesellschaft und 18 Industrie-Aktiengesellschaften (darunter 5 Dampfmühlen).
Verkehrswesen. Der Verkehr wird gefördert durch zahlreiche Bahnlinien: die bei Steinbrück von der Hauptlinie Wien-Triest abzweigende Linie Steinbrück-Agram-Sissek der Österr. Südbahn (126 km, Kroatische Bahn), die Barcs-Pakraczer Bahn (95 km) mit ihren Zweiglinien nach Slatina und Končanica sowie die Linien der Ungar. Staatsbahnen Budapest-Semlin, Indiija-Mitrovic (42 km), Zákány-Agram-Karlstadt-Fiume (332 km), Vinkovci Brčka (74 km), Sissek-Bosnisch-Brod (165 km), Sunja-Dobrlin (26 km), Agram-Czakathurn (Zagorianer Bahn, 113 km), Dalja-Brod (104 km) und Großwardein-Esseg-Villany (Alföld-Fiumaner Bahn, 170 km); in Semlin schließen die serb. Bahnen, in Bosnisch-Brod die Bosnabahn nach Serajewo und in Dobrlin die Militärbahn nach Banjaluka an. Die Donau sowie die Save haben lebhafte Dampfschiffahrt.
Verfassung und Verwaltung. Die Verfassung des Landes beruht auf dem mit Ungarn Ende Sept. 1868 vereinbarten und 5. Sept. 1873 abgeänderten Ausgleich. Zur Beratung der gemeinsamen Finanz-, Handels- und Landwehrangelegenheiten schickt der kroat. Landtag 40 Deputierte in das Unterhaus und 3 in das Oberhaus des ungar. Reichstags; im Oberhause sitzen auch die kroat.-slawon. Magnaten. In die ungar. Reichsdelegation entsendet das Unterhaus 11, das Oberhaus 1 Kroaten. Von den Landeseinkünften werden 55 Proz. nach Budapest abgeführt; die übrigen 45 Proz. bleiben im Lande. Im ungar. Ministerium sitzt stets ein Minister für K. u. S. Der Landtag von K. u. S., welcher in Agram tagt, ist autonom in der innern Verwaltung, in Kultus und Unterricht und in Rechtspflege; er besteht aus dem Erzbischof von Agram, dem Metropoliten von Karlowitz, den 6 Bischöfen der kath. und griech.-orient. Kirche, dem Dompropst von Agram, dem Comes des privilegierten Distrikts Turopolje, den großjährigen und das Indigenatsrecht des Landes genießenden (18) Magnaten (Fürsten, Grafen und Freiherren), den 8 Obergespanen und 9 auf drei Jahre gewählten Abgeordneten der Städte mit direkten und 81 Vertretern der Markte und der ländlichen Wahlbezirke, letztere mit indirekten Wahlen. Die dem kroat. Landtage verantwortliche königlich kroat.-slawon.-dalmatin. Landesregierung in Agram, an deren Spitze der vom König auf Vorschlag des -ungar. Ministerpräsidenten ernannte Banus steht, zerfällt in drei Sektionen (innere Angelegenheiten und Landesbudget, Kultus und Unterricht, Rechtspflege). Sie ist oberste Instanz in allen die Autonomie Kroatiens betreffenden Gegenständen. Die Amtssprache ist kroatisch; das Amtssiegel zeigt das kroat. Wappen neben der ungar. Krone; auch nimmt das ungar. Ministerium kroat. Zuschriften entgegen. Durch Gesetz vom 15. Nov. 1874 wurde die Verwaltung von der Rechtspflege vollständig getrennt; an ihrer Spitze steht der Banus oder der Vorstand der Regierungsabteilung für innere Angelegenheiten. Das Land zerfällt in folgende 8 Komitate:
Komitate qkm Einwohner (ohne Militär) Ungarn Deutsche Kroaten und Serben Katholiken Griechisch-Orientalische Evangelische Israeliten
Agram 7210,04 484252 2063 5447 462290 371408 101146 579 3264
Belovár-Kreutz 5047,73 266210 8424 3683 240967 221100 41798 1232 1995
Lika-Krbava 6211,48 190978 15 100 190680 93313 97649 7 7
Modruš-Fiume 4879,09 220629 347 475 217389 148774 71441 127 258
Varasdin 2521,28 258066 1044 1939 251086 254165 2154 127 1585
Požega 4932,95 202836 9429 10726 167776 142790 53508 4449 1928
Syrmien 6865,30 347022 20854 57508 248998 156183 159344 23285 3759
Virovititz 4866,88 216417 26618 37615 142533 165342 39943 6345 4465
Die polit. Verwaltung wird in erster Instanz durch 69 Bezirksämter und 21 Magistrate der königl. Freistädte, dann durch die Vicegespanschaften der Komitate, in zweiter durch die Landesregierung, Abteilung für Inneres und Abteilung für Kultus und Unterricht, ausgeübt. Die Gerichtsbarkeit wird von 65 königl. Bezirksgerichten und von 9 königl. Gerichtstafeln (Agram, Gospič, Ogulin, Petrinia, Varasdin, Belovár, Esseg, Požega und Mitrovic), in zweiter Instanz von der königlich kroat.-slawon. Banaltafel und in oberster Instanz von der königlich kroat.-slawon. Septemviraltafel, beide in Agram, ausgeübt. Die Finanzverwaltung wird von königlich ungar. Behörden (Finanzdirektion in Agram), welche der Centralregierung in Budapest unterstehen, ausgeübt. Der Verwaltungsbedarf betrug (1893) 7,11 Mill. Fl.
Das Wappen von Kroatien ist ein 25mal von Silber und Rot geschachteter Schild; von Slawonien
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