Leiningen, altes deutsches Dynastengeschlecht, erlosch 1220 im Mannsstamm. Die Schwester des letzten Grafen Friedrich, Lukardis, war mit dem Grafen Simon von Saarbrücken vermählt, dessen dritter Sohn, Friedrich von Hartenburg, wie er sich nach einer seiner Burgen nannte, die L.schen Besitzungen erhielt und den Namen eines Grafen von L. annahm. Friedrichs gleichnamiger Sohn erhielt durch, seine Schwägerin Gertrud, Gräfin von Dagsburg, die Grafschaft Dagsburg in den Vogesen. Dessen Enkel, die Grafen Friedrich V. und Godfried von L., teilten 1317 ihre Besitzungen und gründeten die beiden Hauptlinien des Hauses: die Friedrichsche und die Godfriedsche Linie. Unter Friedrichs V. Ururenkel Hesso wurde L. 1444 zur gefürsteten Landgrafschaft erhoben. Mit ihm erlosch die Friedrichsche Linie 1467, worauf Hessos Schwester Margarete, die Witwe Reinhards, Herrn zu Westerburg, sich des größten Teils der brüderlichen Besitzungen bemächtigte und, indem sie für sich und ihre Nachkommen den Namen der Grafen von L. annahm, die Gründerin des Hauses Leiningen-Westerburg (s. unten) wurde. Die Godfriedsche Linie erlangte aus der Hinterlassenschaft Hessos dessen Hälfte der Graffchaft Dagsburg und nannte sich nun Leiningen-Dagsburg. Graf Emichs IX. (gest. 1541) von Leiningen-Dagsburg Söhne teilten die väterlichen Besitzungen und gründeten die Linien Leiningen-Dagsburg-Hartenburg und Leiningen-Dagsburg-Falkenburg. Erstere wurde 3. Juli 1779 in den Reichsfürstenstand erhoben, verlor aber im Lunéviller Frieden ihre Besitzungen in der alten Grafschaft L. im Worms- und Speyergau, die Grafschaft Dagsburg und alle sonstigen Besitzungen auf dem linken Rheinufer, zusammen etwa 660 qkm, und wurde dafür durch den Reichsdeputationshauptschluh 1803 durch Besitzungen im Mainzischen, Würzburgischen und in der Rheinpfalz entschädigt, während gleichzeitig der Fürst, der eine stimme auf der Wetterauischen Grafenbank gehabt hatte, eine Virilstimme im Reichsfürstenrate zugesichert erhielt. Die neuen Besitzungen, zusammen 1370 qkm, wurden in ein neues Fürstentum L. vereinigt, durch die Rheinbundsakte von 1806 aber sämtlich als Standesherrschaft der Oberhoheit Badens unterworfen, bis 1806 und 1810 infolge der Territorialveränderungen ein Teil davon an Hessen kam, das 1816 die Gerichtsbezirke Amorbach und Miltenberg an Bayern abtrat. Die Fürsten zu L. sind seitdem in Bayern, Baden und Hessen als Standesherren anerkannt. Fürst Karl von L., geb. 12. Sept. 1804, gest. 13. Nov. 1856, folgte seinem Vater, dem Fürsten Emich Karl, 4. Juli 1814 unter Vormundschaft seiner Mutter Victoria, geborenen Prinzessin von Sachsen-Coburg, die sich 29. Mai 1818 mit dem Herzog von Kent (s. d.) vermählte, durch den sie Mutter der Königin Victoria wurde. Fürst Karl war 9. Aug. bis 5. Sept. 1848 Präsident des Reichsministeriums. - Gegenwärtiger Standesherr ist sein Sohn Fürst Ernst, geb. 9. Nov. 1830, erbliches Mitglied der Kammer der Reichsräte in Bayern, sowie Admiral in der brit. Marine.
Die Linie Leiningen-Dagsburg-Falkenburg zerfiel 1658 in die Aste Dagsburg (erloschen 1709), Heidesheim (erloschen 1766) und Guntersblum. Letzterer zerfällt in die Zweige Leiningen-Guntersblum und Leiningen-Heidesheim, die sich aber nach den Gütern, die sie durch den Reichsdeputationshauptschluß zur Entschädigung erhielten, Leiningen-Billigheim und Leiningen-Neudenau nennen. Auch sie, früher Mitglieder des Wetterauischen Grafenkollegiums, wurden durch die Rheinbundsakte als Standesherren der Oberhoheit Badens unterworfen. Der Standesherr von Leiningen-Billigheim ist Graf Karl Policarpus (geb. 18. Juli 1860), der seinem Vater, dem Grafen Karl von L. (geb. 7. März 1823), durch Familienvertrag vom 23. Jan. 1892 folgte. Der Standesherr von Leiningen-Neudenau ist Graf Emich, geb. 31. Juli 1855. Beider Linien Konfession ist die katholische, während die fürstl. Linie sich zur evang. Kirche bekennt. - Das gräfl. Haus Leiningen-Westerburg (s. oben) teilte sich nach dem Erlöschen mehrerer Nebenlinien schließlich 1695 in die Linien: 1) Alt-Leiningen-Westerburg mit dem Besitze der Standesherrschaft Ilbenstadt unter großherzoglich hess. Hoheit und der Grafschaft Westerburg und der Herrschaft Schadeck unter preuß. Hoheit, in deren Besitz sich Graf Friedrich, geb. 30. Dez. 1852, befindet. 2) Neu-Leiningen-Westerburg, die in zwei Äste zerfiel, einen nassauischen, dessen Hälfte von Westerburg und Schadeck bei seinem 1856 erfolgten Erlöschen an die Linie Alt-Leiningen-Westerburg fiel, und einen bayrischen, deren standesherrlichen Rechte erloschen sind. - Vgl. Brinckmeyer, Genealogische Geschichte des Hauses L. (Bd. 1, Braunschw. 1890).
Leinkuchen, die in Kuchen geformten bei der Gewinnung des Leinöls verbleibenden Preßrückstände. Sie finden ihre Hauptverwendung als Mastfutter für Schafe sowie für Zugvieh und Milchkühe. Sie enthalten an verdaulichen Nährstoffen: 24 Proz. Eiweiß, 25,7 stickstofffreie Extraktivstoffe, 4,1 Holzfaser und 9,6 Proz. Fett. Das Pulver derselben, das Leinmehl, dient in der Heilkunde zur Bereitung von erweichenden Umschlägen. L. sind unter dem Namen Placenta Seminis Lini offizinell.