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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Liquidationskurs - Liquor

in denen die Liquidationskasse selbst als Gegenkontrahentin angegeben ist. Die entsprechenden, für die Gesellschaft bestimmten Schlußnotenhälften läßt der Makler von den Kontrahenten zum Zeichen der Unterwerfung unter das Regulativ der Kasse unterschreiben. Gleichzeitig mit der Übergabe der Schlußscheine an die Gesellschaft hat jeder der beiden Kontrahenten zur Sicherung für etwaige Ansprüche an ihn einen Einschuß zu hinterlegen, der seinem Conto gutgeschrieben wird und auf Verlangen der Kasse durch Nachschüsse zu erhöhen ist. Nach Erledigung des Einschusses erfolgt die Eintragung des Kontrakts in das Eingangsbuch. Die Schlußnote wird mit der Geschäftsnummer versehen und ein derselben entsprechender Liquidationsschein am folgenden Tage jedem Kontrahenten übersendet. Da die Liquidationskasse überall Gegenpartei ist, so geht auch die Kündigung (die Andienung) der Ware an die Gesellschaft selbst. Diese weist den eingereichten Kündigungsschein irgend einem Käufer zu, der einen Kontrakt für den betreffenden Termin offen hat, d. h. nur als Käufer, nicht auch als Verkäufer in ihrer Liste aufgeführt bleibt. Zugleich mit der Andienung ist der Liquidationsschein über den bewirkten Verkauf sowie das von der Sachverständigenkommission ausgestellte Certifikat über die Lieferbarkeit der Ware der Gesellschaft einzureichen, desgleichen auch der indossierte Lagerschein bei derselben zur Verfügung des Empfängers zu hinterlegen, welcher die Übernahme der Ware innerhalb einer bestimmten Frist gegen Zahlung zu bewirken hat. Ist eine Partei mit der Kündigung oder vorher mit der Zahlung des Ein- oder Nachschusses säumig, oder stellt sie während der Dauer des Kontrakts die Zahlungen ein, so hat die Gesellschaft das Recht, das Conto für dieselbe zu schließen und sich durch Selbsthilfe schadlos zu halten. Die Gesellschaft führt auch ein Conto für den Makler, auf das sie ihm die von den Parteien zu leistende Courtage (s. d.) gutschreibt. Durch Regulative ist bei den L. eine sachkundige Untersuchung vorgesehen zur Beurteilung darüber, ob die zu liefernde oder gelieferte Ware auch der vereinbarten Qualität, dem sog. Typ, entspricht.

Was den volkswirtschaftlichen Wert der L. betrifft, so schreiben ihnen die Gegner der Kassen eine Begünstigung des Börsenspiels zu; die Anhänger behaupten, daß man dieser Gefahr durch zweckentsprechende Reglementsänderungen leicht begegnen könne, daß die Kassen im übrigen aber durch die fast zur Vollendung gebrachte Erweiterung des Clearing-Systems dem Terminhandel und damit dem Großhandel überhaupt bedeutende Dienste leisten. Nach dem Deutschen Börsengesetz vom 22. Juni 1896 unterliegen auch die L. der Aufsicht der Landesbehörden und der mit der unmittelbaren Aufsicht betrauten Handelsorgane. (S. Termingeschäfte.)

Litteratur. A. Bayerdörffer, Der Kaffeeterminhandel (in den "Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik", 3. Folge, Bd. 1, Jena 1891); ders., Der Zuckerterminhandel (ebd., 3. Folge, Bd. 4, 1892); C. J. Fuchs, Der engl. Getreidehandel und seine Organisation (ebd., Neue Folge, Bd. 20, 1890); ders., Der Warenterminhandel, seine Technik und volkswirtschaftliche Bedeutung (in Schmollers "Jahrbuch für Gesetzgebung", 15. Jahrg., 1891); Ed. Jacobson, Terminhandel in Waren, deutsch von Franz Stapff (Rotterd. 1889).

Liquidationskurs, s. Liquidationskassen.

Liquidationstermin, s. Liquidations- und Prioritätsverfahren.

Liquidations- und Prioritätsverfahren oder einfach Liquidationsverfahren, im gemeinrechtlichen Konkursprozeß derjenige Abschnitt des Konkursverfahrens, in welchem geprüft und festgestellt wurde, welchen Gläubigern eine Forderung zustehe und welcher Rang den einzelnen Forderungen zukomme. (S. Prüfungsverfahren.)

Der Termin, in welchem die Forderungen anzumelden waren, wurde Liquidationstermin oder Liquidationstagfahrt genannt. In der Österr. Konkursorduung wird der in der Deutschen Konkursordnung als Prüfungstermin bezeichnete Termin, an welchem über die angemeldeten Forderungen zu verhandeln ist, Liquidierungstagfahrt genannt. Über Liquidationsverfahren in einem andern Sinne s. Liquidation.

Liquidationsverein, s. Liquidationskassen.

Liquidatoren, s. Liquidation.

Liquide (liquidae, lat., "flüssige"), die r- und l-Laute. In der ältern Grammatik rechnete man auch m, n zu den L.; jetzt trennt man diese als Nasale ab. (S. Laut.)

Liquid gas (engl.), soviel wie Auroraöl (s. d.).

Liquidieren, s. Liquidation.

Liquidierungstagfahrt, s. Liquidations- und Prioritätsverfahren.

Liquido anticritogamico, ein Mittel gegen die Traubenkrankheit, besteht aus einer konzentrierten Kalkschwefelleberlösung (10,45 Proz. Calciumoxyd, 15,4 Proz. Schwefel) und ist kurz vor dem Gebrauch mit dem 32fachen Raummaß Wasser zu mischen. Die bequemere Anwendung von Schwefel ist gebräuchlicher geblieben.

Liquiritia, Pflanzengattung, soviel wie Glycyrrhiza (s. d.)

Liquor (lat.), Flüssigkeit. L. aluminii acetici, 7,5- bis 8prozentige wässerige Lösung von Aluminiumacetat; L. Ammonii acetici, Lösung von Ammoniumacetat (s. Essigsaure Salze 2); L. Ammonii anisatus, anisölhaltige Ammoniakflüssigkeit (1 Teil Anisöl, 24 Teile Weingeist und 5 Teile wässeriges Ammoniak); L. Ammonii caustici, wässeriges Ammoniak; L. Ammonii succinici, Bernsteinsaure Ammoniakflüssigkeit (s. d.); L. amnii, Fruchtwasser (s. d.); L. anodynus mineralis Hoffmanni, Hoffmanns Tropfen (s. d.); L. anodynus martiatius, Bestushews Eisentinktur (s. d.); L. antihydrorrhoicus, s. Geheimmittel; L. arsenicalis Fowleri, Fowlersche Tropfen (s. d.); L. cerebrospinalis, s. Cerebrospinalflüssigkeit; L. Chlori (Aqua chlorata), Chlorwasser (s. Chlor); L. cornu cervi succinatus, Bernsteinsaure Ammoniakflüssigkeit (s. d.); L. L. de Lamotte, soviel wie Tinctura Ferri chlorati aetherea (s. Bestushews Eisentinktur); L. digestivus, Kaliumacetatlösung (s. Essigsaure Salze 6); L. Ferri acetici, s. Eisenpräparate und Essigsaure Salze 5 b); L. Ferri albuminati, s. Eisenalbuminatlösung; L. Ferri jodati, L. Ferri oxychlorati (oxydati dialysati, peroxychlorati oder subchloridati) und L. Ferri sesquichlorati (muriatici oder perchlorati), s. Eisenchlorid; L. Ferri sulfurici oxydati, Ferrisulfatlösung (s. Eisensulfate b); L. Kalii caustici (oder hydrici), Kalilauge (s. Äzkali); L. Kalii acetici, Kaliumacetatlösung (s. Essigsaure Salze 6); L. Kalii arsencosi, Fowlersche Tropfen (s. d.); L. Kalii carbonici, Kaliumkarbonatlösung; L. Mindereri, Ammoniumacetatlösung (s. Essigsaure Salze 2); L. Natrii caustici (früher hydrici), Natronlauge