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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Lohgar – Lohnklassen

Lohgar oder rotgar heißen die durch den Prozeß der Loh- oder Rotgerberei (s. Lederfabrikation, S. 13) gegerbten Häute.

Lohgerberei, s. Lederfabrikation (S. 13).

Lohija, Lohaja oder Loheia, die nördlichste Hafenstadt in Jemen in Arabien, 100 km nördlich von Hodeida, an der Spitze einer Landzunge, ist befestigt, hat 8000 E. und Kaffeehandel; der Hafen versandet allmählich.

Lohitavölker, die wilden Stämme in den Bergländern Assams und seiner Nachbarländer mit den verwandten Bergstämmen Birmas und Arakans zusammen. In engem Zusammenhang mit den Himalajavölkern (s. d.) bilden sie ein Mittelglied zwischen der Bevölkerung Tibets, Birmas und Jün-nans und zwar in verschiedenen zeitlichen Abstufungen. Die Bergstämme nördlich vom Brahmaputra, wie die Akâ, Dophlâ, Miri, Pâdam (Âbor) und Mischmi, stehen den Osttibetern nahe, während die Bergstämme südlich vom Flusse zu dem Kulturvolk der Birmanen etwa in demselben Verhältnis stehen. Die ganze Masse der übrigen Stämme zerfällt in mehrere große Familien. Das Volk der Kotsch (sanskr. Kavatscha) im N. Bengalens zwischen 25 und 27° nördl. Br. und 88 und 93° östl. L., die östlich sich anschließenden Dhimal und Katschâri (Bodo, Båṛå) schließen sich mit den Garo in der Westecke der Gebirge südlich vom Brahmaputra und den südlich davon bis zum Tschittagongdistrikt wohnenden Tripura (engl. Tipperah) zu einem großen Volke zusammen. Zwischen ihnen und den zweigeteilten Stämmen der Naga wohnt das in Sitte und Sprache höchst eigentümliche Volk der Khasi (Cossiyah, Khâsîyâ), dessen verwandtschaftliche Beziehungen zu der ältesten Bevölkerung Hinterindiens (den Mon u. s. w.) zurückführen. Südlich von den eigentlichen Naga in den Gebirgen im N. vom Tschittagongdistrikt und bis in diesen hinein zwischen 22° 45′ und 25° 20′ nördl. Br. und 92° 30′ und 93° 45′ östl. L. wohnt das Dso-Volk oder die Kuki (häufig noch zu den Naga gezählt) mit seinen Abzweigungen und Stammverwandten. Das Volk der Ka-khjen (Katschin, s. d.) mit den Singpho in Oberbirma wird manchmal ebenfalls zu den Naga gerechnet; es steht den Birmanen sehr nahe. Eine größere zusammenhängende Masse bilden die weiterhin in den Thälern der Irawadi, des Saluen u. s. w. wohnenden Karênstämme, ihre Tradition läßt sie aus Jün-nan einwandern. Die große Invasion der Schanvölker, welche Hinterindien so bedeutend umgewandelt hat, hatte auch eine Seitenbewegung nach Assam. Die damals (vom 12. Jahrh. an) in Assam eingewanderten Ahom (Aham, «die Ungleichen», «die Fremden») sind heute in die Thalbevölkerung (Bengâlî) aufgegangen, als letzter Nachschub vertritt die Schannation in Assam das Volk der Kamthi (Khampti) in den Bergen östlich von Sadija, nördlich von den Singpho. – Vgl. W. W. Hunter, A statistical account of Assam (2 Bde., Lond. 1880); ders., A statistical account of Bengal (20 Bde., 1875‒77); E. Riebeck, Die Hügelstämme von Chittagong (Berl. 1885); A. Bastian, Völkerstämme am Brahmaputra (ebd. 1883); E. Kuhn, Über Sprache und Herkunft der transgangetischen Völker (Münchener Akademie, 1884); ders., Beiträge zur Sprachenkunde Hinterindiens (ebd. 1889).

Lohkäse, Lohkuchen, s. Lohe.

Lohkuchenformmaschine, s. Lederfabrikation (S. 13 b).

Lohmann, Christian Theod., preuß. Staatsbeamter, geb. 18. Okt. 1831 in Winsen a. d. Aller, studierte 1850‒54 in Göttingen Rechts- und Staatswissenschaften, war bis 1870 in hannov. Staatsdienst, wurde dann der Regierung in Minden zugewiesen, 1871 Hilfsarbeiter im preuß. Handelsministerium und Regierungsrat, 1873 vortragender Rat in demselben und 1880 daneben vortragender Rat im Reichsamt des Innern. 1881 wurde dieses sein Hauptamt unter Fortdauer seiner Stellung im preuß. Ministerium. 1891 erfolgte seine Ernennung zum Direktor, 1892 zum Unterstaatssekretär im Handelsministerium. In diesen Ämtern beschäftigte ihn namentlich die Mitarbeit an der socialpolit. Gesetzgebung. Seit 1881 ist er Bevollmächtigter zum Bundesrat, seit 1883 Mitglied der Prüfungskommission für das diplomat. Examen. L. schrieb: «Socialismus, Kommunismus und Christentum» (in der «Göttinger theol. Vierteljahrsschrift», 1853), «Über bürgerliche und kirchliche Armenpflege» (Hannov. 1865), «Kirchengesetze der evang.-luth. Kirche des vormaligen Königreichs Hannover» (2 Bde., ebd. 1871‒86), «Die Fabrikgesetzgebungen der Staaten des europ. Kontinents» (Berl. 1878).

Lohme, Dorf und Seebad im Kreis Rügen des preuß. Reg.-Bez. Stralsund, auf der Insel Rügen, an der Nordseite der Halbinsel Jasmund, 4 km nordwestlich von Stubbenkammer, an der Dampferlinie Greifswald-Arkona, hat (1895) 120 evang. E., Postagentur, Fernsprechverbindung und (1895) 1895 Kurgäste.

Lohmen, Dorf in der Amtshauptmannschaft Pirna der sächs. Kreishauptmannschaft Dresden, 5 km im NO. von Pirna, in der Sächsischen Schweiz, an der Weßnitz und der Linie Pirna-Kamenz der Sächs. Staatsbahnen, hat (1895) 1801 (1890: 1755) meist evang. E., Post, Telegraph, Schloß; Holzschleiferei und Holzpappenfabrik, Brauereien, Mühlen, Sandsteinbrüche, Kammergut mit Merinoschäferei.

Lohmeyer, Julius, Schriftsteller, geb. 6. Okt. 1835 zu Neisse, studierte in Breslau Naturwissenschaften und übernahm die Hofapotheke zu Elbing. Hier wurde er besonders durch die mächtige Einwirkung Friedr. Kreyßigs in das polit. und litterar. Leben vor und nach 1866 hineingezogen. Seine damals entstandenen schwungvollen ernsten und humorvollen Gedichte von warmer nationaler Empfindung im «Kladderadatsch» veranlaßten 1867 dessen Redaktion ihn in ihren Verband aufzunehmen, dem er bis 1873 angehörte. Eine Anzahl seiner Kriegslieder aus den J. 1870 und 1871 ist, vielfach komponiert, in die Liedersammlungen des «großen Jahres» übergegangen («Kriegsgedenkbuch des Kladderadatsch» von J. L. und J. Trojan). 1870 begründete L. die Zeitschrift «Deutsche Jugend». Er veröffentlichte mehr als 30 Kinderbücher, zum Teil mit musterhaften Holzschnitten und gediegenen Lithographien, ferner eine Reihe von Bänden Jugenderzählungen, Märchen, «Gedichte eines Optimisten» (Lpz. 1885) u. a.

Lohmühlen, s. Lederfabrikation (S. 13 a).

Lohn und Lohnfonds, s. Arbeitslohn.

Lohngesetz, ehernes, s. Arbeitslohn (Bd. 1, S. 821 a) und Lassalle.

Lohnklassen, die Grundlage für die Bemessung der Beiträge und Leistungen bei der Krankenversicherung und bei der Invaliditäts- und Altersversicherung. Bei den organisierten Krankenkassen (s. d.) darf nämlich nach §§. 20, 64 des Krankenversicherungsgesetzes die Feststellung des für das