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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Maifeuer; Maifisch; Maifröste; Maigesetze; Maiglöckchen; Maigraf; Maikäfer

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Maifeuer - Maikäfer

fast überall der Maibaum feierlichst aus dem Walde geholt und vor den Häusern oder in der Mitte des Ortes aufgepflanzt, nachdem er zuvor um das Haus oder durch das Dorf getragen worden ist. Spenden aller Art, Würste und Kuchen, bunte Bänder werden an ihm aufgehängt; feierlichst wird vor dem Baum getanzt. Er bringt Glück und Wohlstand. Die Sitte läßt sich bis ins Mittelalter hinab verfolgen. Das Maifeuer lodert am Abend vor dem 1. Mai, in der Walpurgisnacht (s. d.). Unter feierlichen Ceremonien wird das Feuer angezündet; unter Gesang und Peitschengeknall durchschreiten dies die heiratsfähigen Jünglinge und Mädchen paarweise. Diese Feierlichkeit heißt Mailehen. Dann wird um das Feuer, in das allerlei Spenden geworfen werden, getanzt. Das Feuer hat nach dem Volksglauben schützende Kraft gegen böse Geister. Endlich hält an diesen Tagen der Maigraf oder Maikönig, dem die Maigräfin oder Maikönigin zur Seite steht, einen feierlichen Einzug in Dorf oder Stadt. Ein von der Gemeinde Erwählter wird in festlichem Zuge, dem Mairitt, nach der Ortschaft gebracht, eine symbolische Darstellung des Einzugs des Frühlings. Zu den Festlichkeiten, die sich an diesen Einzug knüpfen, gehört auch das Vogelschießen, das in den Schützenfesten noch allgemein fortlebt. – Vgl. Pabst, Die Volksfeste der Maigrafen (Reval 1864); Mannhardt, Wald- und Feldkulte. Tl. 1: Der Baumkultus der Germanen und ihrer Nachbarstämme (Berl. 1875).

Maifeuer, s. Maifest.

Maifisch ist der Name mehrerer Fischarten aus der Gattung der Heringe und der Untergattung der Alsen (Alosa). Nächst den europäischen M. oder Alsen (s. d.) ist der amerikanische M. oder Shad (Clupea oder Alosa sapidissima Wilson) von besonderer Wichtigkeit. Derselbe hat wohlschmeckendes Fleisch und bildet an der Nordostküste der Vereinigten Staaten den Gegenstand eines großartigen Fanges (namentlich in den Flußmündungen) sowie einer bedeutenden künstlichen Zucht, indem die schwimmenden Eier dieses Fisches künstlich befruchtet und in schwimmenden Brutkästen in den Flußmündungen (z. B. in Connecticut) ausgebrütet werden. Versuche, den Shad in Europa einzubürgern, sind bis jetzt mißlungen.

Maifröste, die im Mai auftretenden Kälterückfälle (s. d.).

Maigesetze, Bezeichnung für die preuß. Gesetze vom 11., 12., 13. Mai 1873, über welche der sog. Kulturkampf (s. d.) entbrannte. Durch die unter Friedrich Wilhelm Ⅳ. angenommene und bis 1870 fortgesetzte Verwaltungspraxis, welche eine scheinbare Begründung in dem falsch interpretierten Art. 15 der Verfassungsurkunde fand, war die Geltendmachung der Staatsaufsicht über die kath. Kirche in allzu weitem Umfange aufgegeben worden. Infolge der durch das Vatikanische Konzil 1870 hervorgerufenen Aufregung, welche insbesondere auch in dem Syllabus Errorum Pius’ Ⅸ. aus dem J. 1864 ihre Rechtfertigung fand, ging Preußen unter dem Kultusminister Falk zu einem neuen System des Kirchenstaatsrechts über, das eine umfangreiche Staatsaufsicht festsetzte in Bezug auf Vorbildung, Anstellung, Disciplin der Geistlichen sowie Kirchenzucht über Laien. Organ dieser Aufsicht sollten teils die höhern Verwaltungsstellen (Regierungspräsident, Oberpräsident, Kultusminister), teils ein besonderer Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten sein. Die Gesetze bezogen sich sowohl auf die kath. wie auf die evang. Kirche, zum Teil auch auf die andern Religionsgesellschaften. Seinen Abschluß fand dies System in den Gesetzen über die Vermögensverwaltung der Gemeinden und Diöcesen aus den J. 1875 und 1876. Während die letztern Gesetze zur Ausführung gelangten, setzte die kath. Kirche jenen oben genannten M. einen durch die bischöfl. Denkschrift vom 26. Mai 1873 begründeten absoluten Widerspruch entgegen, ja der Papst erklärte dieselben durch Encyklika vom 5. Febr. 1875 für nichtig. Daraufhin stellte der preuß. Staat kraft Gesetz vom 21. April 1875 alle finanziellen Leistungen aus Staatsmitteln für die kath. Kirche ein und verbot durch Gesetz vom 31. Mai 1875 die geistlichen Orden und Kongregationen mit geringen Ausnahmen. (S. Deutschland und Deutsches Reich, Geschichte.) Seit 1880 trat ein Systemwechsel ein, dessen Träger die Minister von Puttkamer und von Goßler waren. (S. Deutschland und Deutsches Reich, Geschichte.) Durch Gesetz vom 24. Juni 1891 wurde endlich Bestimmung über die Verwendung des infolge des sog. Sperrgesetzes aufgesammelten Kapitals getroffen. (S. Sperrgesetz.)

Maiglöckchen, s. Convallaria.

Maigraf, s. Maifest.

Maikäfer (Melolonthidae), eine zur Abteilung der fünfgliedrigen und blatthörnigen Käfer gehörende Käferfamilie (s. Käfer), welche nur von Pflanzen lebt und zehngliedrige Fühler mit einer beim Männchen aus 7 größern, beim Weibchen aus 6 kleinern Blättern bestehenden Keule hat. Der gemeine M. (Melontha vulgaris L., s. Tafel: Schädliche Forstinsekten Ⅰ, Fig. 10, beim Artikel Forstinsekten) ist eins der schädlichsten Kerbtiere. Die Weibchen legen die Eier, aus welchen nach 4‒6 Wochen die Larven ausschlüpfen, in Häufchen zusammen in den Boden. Nach 4‒6 Wochen kriechen die Larven (Engerlinge, Fig. 10 b) aus und beginnen ihren Fraß an den Saugwurzeln der Gewächse. Nach der Überwinterung setzen sie ihr verderbliches Werk fort und werden nach ein- oder zweimaliger Überwinterung im August zur Puppe (Fig. 10 c), die im November den Käfer (Fig. 10 a) liefert, der freiwillig erst im Mai des nächsten (dritten oder vierten) Jahres die Erde verläßt, in welchem die Käfer dann oft in ungeheuren Massen auftreten. Der M. braucht zu seiner Entwicklung in den meisten Gegenden Deutschlands vier, in andern bloß drei Jahre. Von den zur Bekämpfung des M. und des Engerlings vorgeschlagenen Mitteln haben nur wenige praktischen Wert. Als solche sind zu bezeichnen: Hegung der Feinde des Käfers (Eulen, Fledermäuse und Stare) und des Engerlings (Maulwurf, Saatkrähe, Wiedehopf); Aufsammlung der Engerlinge hinter Pflug und Spaten; Aussetzung von Fangpflanzen zwischen Kulturgewächse. Als solche empfiehlt sich vor allen andern der Gartensalat, den der Engerling bevorzugt. Wenn eine dieser Fangpflanzen rasch zu welken beginnt, so benagen sicher Engerlinge die Wurzeln; man fängt sie durch Ausheben der Salatstaude. Ferner empfiehlt sich bei Beginn der Flugzeit ein für gößere Landstriche konsequent durchgeführter Fang der Käfer in der Morgenfrühe, wenn sie von der Nachtkühle erstarrt leicht von den Bäumen geschüttelt werden können. Am wirksamsten aber treten ungünstige Witterungsverhältnisse während der Begattungszeit dem Überhandnehmen des M. entgegen. Auch der Walker (s. d.) gehört zu der Familie der M.,