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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Meurtrière - Meuterei

zieht Pferde (1887: 56 348), Schafe (118 997), Schweine (101 800), Geflügel und Bienen; die Flüsse liefern Fische und Krebse. In der Eisenproduktion (1886: 1 715 872 t) Frankreichs nimmt das Departement den ersten Rang ein. Das Mineralreich liefert außerdem Bausteine, Marmor, Alabaster und Steinsalz. Mineralbäder sind die von Mousson bei Pont-à-Mousson und von St. Thiebault südlich von Nancy. Die Industrie besteht in Woll- und Baumwollspinnerei, in Stickerei mit Nancy, in Handschuhfabrikation mit Lunéville als Mittelpunkt, in Gerberei, Färberei, Brauerei und Brennerei, Ziegel- und Kalkbrennerei, in Fabrikation von Papier, Spielkarten, musikalischen Instrumenten, Seife sowie Thon-, Glas- und Krystallwaren. Für letztere hat Baccarat (s. d.) die bedeutendste Fabrik Frankreichs. Der Handel wird durch den Rhein-Marne-Kanal und ein engmaschiges Eisenbahnnetz (im ganzen 553,6 km) sowie durch 410 km gute Nationalstraßen gefordert. Das Departement besitzt von höhern Unterrichtsanstalten 1 Lyceum und 4 Collèges.

Meurtrière (frz., spr. mörtriähr), Schießscharte.

Meuse (spr. möhs'), Fluß, s. Maas.

Meuse (spr. möhs'), nach der Maas benanntes Departement in Frankreich, grenzt im N. an Belgien und Luxemburg, im O. an Lothringen und Meurthe-et-Moselle, im S. an Vosges und Haute-Marne und im W. an Marne und Ardennes, hat 6228 qkm, (1891) 292 253 E. M. zerfällt in 4 Arrondissements: Bar-le-Duc, Commercy, Montmedy und Verdun, mit 28 Kantonen und 586 Gemeinden. Hauptstadt ist Bar-le-Duc. Längs der Maas, die das Departement durchströmt, laufen die Argonnen. Die Maas mit dem Chiers, die Aisne, Aire, der Ornain und die Saulx im Seinegebiet, Zuflüsse der Mosel, nebst kleinen Seen geben Bewässerung. Auch der Rhein-Marne-Kanal gehört dem Departement auf 96 km an. Der Boden ist im nördl. Teile steinig und dürr, fruchtbarer im S., namentlich in den Thälern und an den Berggeländen. Das Klima ist etwas kühl und feucht; die scharfe Bergluft ist aber gesund und gestattet noch Weinbau. Letzterer, der durchschnittlich jährlich 226 274 hl (1892: 174 931 hl) Wein liefert, sowie die Kultur von Johannisbeeren, der Anbau von Obst und Gemüse, von Getreide (1892: 2 0912 01 hl Weizen, 81 048 hl Roggen, 571 200 hl Gerste, 2 722 950 hl Hafer), Hülsenfrüchten und Ölpflanzen, die Zucht von Pferden (1887 Bestand 54 147), Rindern (107 217), Schafen (133 542) und Schweinen (92 679), verbunden mit bedeutender Butter- und Käsebereitung, sowie auch die Bienenzucht (1887: 22 788 Bienenstöcke) sind die Hauptzweige der Landwirtschaft; doch bildet Viehzucht neben den Eisenerzen, welche eine bedeutende Industrie hervorgerufen haben, den Hauptreichtum. Außerdem liefern die Berge Schiefer und Bausteine, und in den Kalkbergen unweit Verdun wird der sog. Marbre des Argonnes gebrochen. Es giebt Ölmühlen, Gerberei, Glashütten, Fayence-, Kattun-, Strumpf-, Woll-, Leder-, Papier- und Stahlfabriken und Branntweinbrennerei. Berühmt sind die Konfitüren von Bar und Verdun; auch der Handel mit Wein, Getreide, Öl, Stabholz und Eisen ist wichtig. Das Departement besitzt 524,5 km Eisenbahnen und 508,6 km Nationalstraßen und an höhern Unterrichtsanstalten 1 Lyceum und 4 Collèges. - Vgl. Renaud, Le département de la M. (Par. 1894).

Meusebach, Karl Hartwig Gregor, Freiherr von, Germanist, geb. 6. Juni 1781 zu Neubrandenburg in Mecklenburg, studierte in Göttingen und Leipzig die Rechte, wurde 1803 zu Dillenburg Kanzleiassessor und nach Errichtung des Großherzogtums Berg Prokurator am Obertribunal daselbst. 1814 wurde ihm die Leitung des Justizwesens zu Trier und bald darauf der Vorsitz bei dem provisorischen Kassationshofe zu Koblenz übertragen. 1819 kam er als Geh. Oberrevisionsrat nach Berlin zugleich mit dem rhein. Kassations- und Revisionshofe, dessen Präsident er später wurde. Er zog sich 1842 aus dem Staatsdienste zurück und starb 22. Aug. 1847 auf seinem Gute Baumgartenbrück bei Potsdam. M.s Hauptwerk war seine wundervolle Bibliothek, in der namentlich die deutsche Litteratur des 16. und 17.Jahrh. außerordentlich reichhaltig vertreten war; sie kam 1849 durch Ankauf an die königl. Bibliothek in Berlin. Sein anonymes Schriftchen: "Geist aus meinen Schriften durch mich selbst herausgezogen und an das Licht gestellt von Markus Hüpfinsholz" (Frankf. a. M. 1809), atmet den Geist Jean Pauls. Aus seinem Nachlaß gab Wendeler "Fischartstudien" (Halle 1879) und "Briefwechsel mit den Brüdern Grimm" (Heilbr. 1880) heraus.

Mensel, s. Armschienen.

Meuselwitz, Stadt im Landratsamt Altenburg (Ostkreis) des Herzogtums Sachsen-Altenburg, an der Schnauder und den Nebenlinien Leipzig-M. (37 km), M.-Ronneburg (27,2 km) und Altenburg-Zeitz der Sächs. Staatsbahnen, hat (1895) 5266 (1890: 4322) E., darunter 68 Katholiken, Postamt zweiter Klasse, Telegraph, evang. Kirche (1657), städtische Sparkasse; Textilindustrie, Metallgießereien, Maschinenfabriken, Braunkohlengruben und Briquettfabrikation.

Meuslin, der eigentliche Name von Wolfgang Musculus (s. d.).

Meusniersche Tasche (spr. mönĭeh-), s. Ballonet.

Meute, eine Anzahl aneinander gewöhnter und zusammenhängender Hunde. Der beste und schnellste heißt Kopf- oder Leithund. Zu den reinen M. gehören die Foxhounds, Staghounds und Beaglemeuten Englands, die zur Jagd auf Hirsch, Fuchs und Hase benutzt werden. Einige werden auch in Deutschland gehalten. Unreine M. enthalten Hunde verschiedener Rassen. Hierher gehören namentlich die Schwarzwild- und Ottermeuten.

Meuterei, die Vereinigung von zwei oder mehr Personen zu Ungehorsam und Empörung wider die Vorgesetzten; ferner der Aufruhr (s. d.) selbst. Der M., abgesehen von der militärischen, machen sich nach dem Deutschen Strafgesetzbuch schuldig: 1) Gefangene, und zwar a. wenn sie sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften die Anstaltsbeamten oder die Aufseher angreifen, denselben Widerstand leisten, oder wenn sie es unternehmen, sie zu Handlungen oder Unterlassungen zu nötigen; b. wenn sie sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften einen gewaltsamen Ausbruch unternehmen. Ähnlich der Schweizer Strafgesetzentwurf von 1896. Strafe: Gefängnis von 6 Monaten bis zu 5 Jahren; Zuchthaus bis zu 10 Jahren mit Polizeiaufsicht für diejenigen, welche Gewaltthätigkeiten gegen die Beamten verüben (§. 122 des Strafgesetzbuchs). 2) Schiffsleute, und zwar a. wenn sie dem Schiffer den schuldigen Gehorsam auf Verabredung gemeinschaftlich verweigern; b. wenn sie es unternehmen, den Schiffer zur Vornahme oder Unterlassung einer dienstlichen Verrichtung gewaltsam oder durch Dienstverweigerung auf Verabredung gemeinschaftlich zu nötigen oder ihm gewaltsam