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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Moldautein; Moldava; Moldawīt; Molde; Moldenhawer; Moldgarn; Mole

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Moldautein - Mole

gearbeitet, die M. und die Walachei zu einem Staate zu vereinigen und sie von der russ. Schutzherrschaft frei zu machen. Im Pariser Frieden 1856 wurde der Süden Bessarabiens der M. zurückgegeben und die Fürstentümer dem russ. Einfluß entzogen. Zur definitiven Konstituierung der Länder wurden 1857 besondere Versammlungen einberufen, die sog. Diwans ad hoc, die ihre Wünsche dahin formulierten, daß die M. und die Walachei vereinigt und unter die Regierung eines fremden Fürsten gestellt werden sollten. Die Pariser Konvention von 1858 hatte die Regelung dieser Verhältnisse zum Gegenstande. Es sollten zwei Fürsten gewählt werden, die mittels einer gemeinsamen Centralkommission die Verschmelzung der beiden Länder vorzubereiten hätten. Dagegen wurden die «Vereinigten Fürstentümer M. und Walachei», wie sie jetzt offiziell hießen, unter die Kollektivgarantie der sieben Mächte gestellt (Frankreich, Österreich, England, Preußen, Italien, Türkei und Rußland). Unter diesen Voraussetzungen sollten an einem und demselben Tage des Jan. 1859 die Landtage der Walachei und der M. zur Wahl der beiden Fürsten schreiten. Aber die Walachei verschob absichtlich ihren Wahltag, und als 17. Jan. 1859 die M. den Obersten Alexander Johann Cusa (s. d.) zu ihrem Fürsten wählte, ernannte 5. Febr. die Walachei durch Wahl denselben Fürsten. Die Union der beiden Länder war hierdurch faktisch hergestellt. (Über die weitere Geschichte s. Rumänien.)

Moldautein. 1) Bezirkshauptmannschaft und Gerichtsbezirk in Böhmen, hat 254,64 qkm und (1890) 17533 (8363 männl., 9170 weibl.) czech. E., 2692 Häuser und 3826 Wohnparteien in 32 Gemeinden mit 60 Ortschaften. – 2) M., czech. Týn nad Vltavon, Stadt und Sitz der Bezirkshauptmannschaft sowie des Bezirksgerichts, nahe dem Einfluß der Luschnitz in die Moldau, in 356 m Höhe, hat (1890) 2879, als Gemeinde 4019 meist czech. E., got. Pfarrkirche, 1279 als ecclesia castellata gegründet, erzbischöfl. Schloß (die Stadt M. war ehemals Eigentum des Erzbistums Prag), Kinderbewahranstalt; Brauerei, Schiffbau, Handel mit Holz und Getreide, Lachsfischerei und Ziegeleien.

Moldava, rechtsseitiger Nebenfluß des Sereth in der Moldau (Rumänien), entspringt in den östl. Karpaten in der Bukowina, durchfließt in südöstl. Richtung die Vorketten dieses Gebirges, tritt in die Moldau ein und mündet bei der Stadt Roman.

Moldawīt, Glasmasse, s. Obsidian.

Molde, Stadt im norweg. Amt Romsdal, in Herrlicher Lage am Moldefjord, Centralpunkt des Touristenlebens dieser Gegenden, mit (1891) 1663 E., Ausfuhr von Heringen und Klippfisch.

Moldenhawer, Johannes, dän. Blindenlehrer, geb. 14. Juli 1829 zu Kopenhagen, studierte daselbst Philologie, und wurde 1858 Direktor der neu errichteten Staatsblindenanstalt in Kopenhagen. 1862 stiftete er im Verein mit andern den Verein zur Förderung der Selbstthätigkeit der Blinden. Er veröffentlichte: «Besög i Idiotanstalter paa en Reise i Tydskland og Schweiz i Sommeren 1854» (Kopenh. 1855), «Om Blindeinstitutet i Lausanne, især om den derværende dövstumme blinde Kunstdreier Edouard Meystre» (in «Dansk Maanedsskrift», Mai 1855), «Betragtninger angaaende de Blinde, deres Opdragelse, Undervisning og praktiske Uddannelse» (Kopenh., Dez. 1856), «Om blinde, dövstumme og aandssvage Börns Undervisning og Stilling i Verden» (1877), «Abnorme Kinder» (in der «Gartenlaube» 1878), «Fremstilling af Blindeforholdene i Danmark u. s. w.» (1879), «Sveits og Sveitserne». 1867‒84 gab er mit Professor J. Keller die «Nordisk Tidsskrift for Blinde-, Dövstumme- og Idiotskolen» heraus und als Appendix dazu «Les établissements d’instruction d’enfants anormaux dans les pays scandinaves» (1884).

Moldgarn, in Westfalen die Benennung für ein ziemlich grobes Leinengespinst, das als Einschlag für Leinwand verwendet wird.

Mole (Mola), Mondkalb, Windei oder falsche Frucht, ein fehlerhaftes Produkt der Zeugung, welches sich von der Mißbildung (s. d.) dadurch unterscheidet, daß es im Vergleich zur menschlichen Frucht völlig gestaltlos und unförmlich genannt werden kann. Die M. ist als ein unregelmäßig entwickeltes und entartetes Ei aufzufassen und stellt eine bis faustgroße zusammengeballte, aus wasserhaltigen Blasen, Blut-, Fleisch- oder Fettklumpen, auch zum Teil erdigen, knochenartigen Konkrementen und Häuten bestehende unförmliche Masse dar, welche zuweilen noch deutliche Überbleibsel einer früher vorhandenen regelmäßigen Frucht zeigt. Gewöhnlich unterscheidet man drei Arten der Molenbildung, nämlich das Abortivei, die Fleischmole und die Blasenmole. Das Abortivei (ovum abortivum) stellt gewissermaßen ein taubes Ei dar, einen in Blutgerinnsel gehüllten, aus den Eihäuten zusammengesetzten, mit Flüssigkeit erfüllten Sack, welcher keine Spur eines Embryo enthält und gewöhnlich im zweiten Monat geboren wird. Bleibt es längere Zeit in der Gebärmutter liegen, so werden die Blutgerinnsel immer derber und fester (sog. Blutmole) und bilden weiterhin eine fleischähnliche leberfarbene Masse von der Größe einer Orange, die sog. Fleischmole (mola carnosa), welche meist zwischen dem dritten und fünften Monat, mitunter aber auch viel später, ausgestoßen wird. Die Blasen- oder Traubenmole (Hydatidenmole) endlich stellt eine weiche flockige Masse dar, die durch eine Menge dolden- oder rosenkranzförmig zusammenhängender Blasen von der verschiedenartigsten Größe gebildet wird.

Die Molenschwangerschaft (graviditas molaris) ist nicht mit Sicherheit zu erkennen, doch stellen sich häufig hartnäckige und erschöpfende Blutungen ein. Die M., als des selbständigen Lebens ermangelnd, wird selten zu derselben Zeit wie eine regelmäßige Frucht geboren, sondern meist zwischen dem dritten und sechsten Monat stückweise oder als Ganzes ausgestoßen.

Mole (vom ital. molo; engl. breakwater oder pier; frz. jetée), ein Damm, der einen am offenen Meere liegenden Hafen oder eine Hafeneinfahrt begrenzt. Die M. sind entweder Wellenbrecher zum Abhalten der großen Wellen (Flutbrecher), also zum Schutze der im Hafen liegenden Schiffe, oder sie sind angelegt, um die Hafeneinfahrt vor Versandung zu schützen. Zuweilen werden sie auch bei ruhigem Wasser nur zu dem Zwecke ausgeführt, das Besteigen oder Beladen von Schiffen zu ermöglichen, welche sich wegen ihres Tiefganges dem Ufer nicht nähern können. Die M. werden zumeist in Steinbau in der Weise ausgeführt, daß sich eine starke Mauer mit einer obern Steinbrustwehr auf eine Schüttung großer Felsblöcke oder auf eine regelrechte Packung großer Betonblöcke stellt. In denjenigen Meeren, welche den Bohrwurm (s. d.) nicht haben, beispielsweise in der Ostsee, werden M. oft aus Holzwerk