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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Musik

der M.; ohne ihre Bewegung tritt Monotonie und Stillstand ein; sie kann entweder deutlich hervortreten oder mehr im Verborgenen wirkend, den harmonischen Massen innewohnen. Zu der Melodie gehören die Tonarten, als die Ur-, Schul- und Hilfsmelodien, die sich im Durchgang durch die sog. acht Kirchentöne zu den modernen zwei Tonarten Dur und Moll entwickelt und vereinfacht haben. Während Rhythmus und Melodie an sich für die Lehre nicht sehr ergiebig sind, nimmt die Unterweisung in allen Regeln und Künsten der Harmonie die Musiklehre fast ausschließlich in Anspruch. Hier sind zu behandeln: A. Die einfache oder unentwickelte Harmonik, gewöhnlich Generalbaß (s. d.) genannt. B. Die entwickelte Harmonik oder der Kontrapunkt (s. d.). C. Die Formenlehre, die das ganze Gebiet der künstlerischen Gestaltung umfaßt, und in der auch alles, was die Lehre über Rhythmik und Melodik zu sagen hat, zur Anwendung kommt.

Einteilung der Musik. Die M. zerfällt in Vokalmusik, die von der menschlichen Stimme erzeugte, und Instrumentalmusik, die mit Tonwerkzeugen oder Instrumenten hervorgebrachte; die Vokalmusik nimmt als die geistig bedeutendere, innerlichere und die frühesten und wichtigsten Kunstnormen abgebende Gattung den ersten Platz ein. Die Instrumentalmusik dagegen übertrifft den Gesang weit an Vielseitigkeit, Umfang des Tongebietes, Mannigfaltigkeit der Farben und an Stärke des Tons. Beide sind im stande, mit ihren eigenen Mitteln große Werke zu schaffen, aber sie leisten das Höchste, wenn sie zusammenwirken. Eine Unterabteilung der Vokalmusik nach dem stofflichen Inhalt ist die in geistliche und weltliche M., die aber keineswegs ausreichend und seit dem 16. Jahrh. durch die Entwicklung überholt ist. An ihre Stelle ist folgende einfache, das ganze Gebiet umfassende Teilung getreten, die jedem Zweige der Kunst sein Recht gewährt: Kirchenmusik, Bühnenmusik, Konzertmusik. Jede dieser drei Kunstgattungen haftet an einer bestimmten Örtlichkeit als an ihrer ausschließlichen, allein berechtigten Heimat und hat demgemäß auch einen besondern Kunststil zu vollster Selbständigkeit ausgebildet. Die Kirchenmusik (s. d.) begreift in sich den einstimmigen Ritual- und Choralgesang sowie den mehrstimmigen Chorgesang und das kirchliche Orgelspiel. Bühnen- oder Theatermusik wird gewöhnlich als dramatische M. bezeichnet, weil sie aus dramat. Vorgängen ihre Anregung empfängt und dieselben zu heben und zu verstärken bestimmt ist. Den Mittelpunkt dieser Gattung bildet die Oper (s. d.). Singspiel, Operette, Melodrama, Ballett sind Nebenarten, bei denen die M. weniger hervortritt. Die Konzertmusik hat sich von den drei Gattungen zuletzt eine berechtigte selbständige Stellung errungen; erst sie ermöglicht die Ausgestaltung,Vollendung und Reinheit der M., deren volle Wirkung in der Kirche und auf der Bühne durch die liturgischen und scenischen Vorgänge beeinträchtigt wird. So entwickelt sich der Chorgesang erst im Bereich der Konzertmusik in seiner vollen Pracht und Größe, da in der kirchlichen M. die Instrumente, in der theatralischen die Singstimmen nicht völlig zur Geltung gebracht werden können. Eine ähnliche Begünstigung erfährt der begleitete Sologesang; denn obwohl ihm diejenigen Wirkungen abgehen, die aus einer Verbindung mit Aktion und Kostüm entstehen, bleibt doch das Konzert die Pflegestätte und eigentliche Heimat alles im großen Stil, in breiten Formen gehaltenen Gesangs. Zu der Konzertmusik ist auch das Kleine Konzert oder die Haus- und Kammermusik (s. d.) zu rechnen, die Heimstätte der Instrumentalmusik sowie des geselligen Gesangs. Unter Hinzunahme dieses Gebietes umfaßt die Ausbildung, die namentlich die gesamte Instrumentalmusik durch das Konzert erhalten hat, alle Zweige, von den Sätzen für einzelne Instrumente aufsteigend zu der vollkommensten, vielstimmigsten und vielgestaltigsten Form der Instrumentalmusik, der Sinfonie (s. d.). Die Vereinigung beider Hauptkräfte der Tonkunst, der vokalen und instrumentalen, erzeugt auf diesem Felde als größtes und vollkommenstes Werk das Oratorium (s. d.). Wie die Oper hat auch das Oratorium einige kleinere Formen neben sich in Kantaten, Pastoralen, Oden u. s. w.; einige andere stehen auf der Grenze zwischen Kirchenmusik und Konzert, wie die Passionen und Kantaten.

Neuere Ästhetiker unterscheiden noch absolute M., diejenige Art von Instrumentalmusik, deren geistiger Inhalt sich nicht bestimmt bezeichnen läßt, und Programmmusik, diejenige Art der Instrumentalmusik, die bestimmte Vorgänge darstellen will.

Geschichte der Musik. Bei den Griechen gelangte neben den übrigen Künsten auch die M. zuerst als Kunst zum Bewußtsein. Ihre Bedeutung liegt nicht darin, daß sie namhafte Tonwerke hinterlassen hätten, sondern darin, daß sie auch für diese Kunst den allein richtigen Weg betreten, den wahren Grund zu ihrer noch höhern Vollendung gelegt haben. (S. Griechische Musik.) Im Mittelalter vereinigte der christl. Kultus alle musikalischen Richtungen der bekehrten Völker. Es entstanden die sog. Kirchentöne (s. d.), die den kirchlichen und allmählich auch den außerkirchlichcn Gesang der verschiedenen Völker beherrschten. Für diese Epoche ist die M. einzuteilen in kirchliche und außerkirchliche, wobei aber nicht der Gegensatz des Geistlichen und Weltlichen, sondern der des Universalen und Nationalen zu Grunde liegt. Die eigentlich musikalischen Länder waren damals Italien, England und das Reich Karls d. Gr., der diese Kunst bevorzugte und förderte. In den beiden Jahrhunderten nach ihm blühte die M. namentlich im Kloster zu St. Gallen. Das kanonische Buch für den Kirchengesang war die durch Gregor d. Gr. veranstaltete Melodiensammlung, die sich bald in Mittel- und Westeuropa verbreitete und in Guido von Arezzo (s. d.) einen Dolmetscher fand. Unmittelbar nach Guido, im Zeitalter der Kreuzzüge, verbreitete sich eine neue Kunst, deren Anfänge dunkel sind: die Harmonie oder Mehrstimmigkeit und der darauf gegründete Kontrapunkt. Zu gleicher Zeit und zum Teil Hand in Hand damit gelangte fast in allen Ländern Europas der Liedergesang zu neuer Blüte und gestaltete sich zu Nationalmelodien, die sich zum Teil in der mehrstimmigen M., zum Teil unmittelbar im Volksgesang bis auf unsere Zeit erhalten haben. Von der Kirche wurde der mehrstimmige Gesang anfangs ungern geduldet. Als er aber in England, Nordfrankreich, den Niederlanden und Deutschland sich mit jedem Jahrzehnt glänzender entwickelte, wurde die päpstl. Kapelle in Avignon und Rom bald sein Hauptsitz, ein Sammelplatz der größten Meister aller Länder als Sänger, Kapellmeister und Tonsetzer. Zuerst waren die Engländer in dieser Kunst tonangebend, aber in der letzten Hälfte des 15. Jahrh. gewannen die Niederländer die Oberhand; in Rom rivalisierten mit