Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

565
Oldenburg (Großherzogtum)
der Zwischenzeit fungiert ein ständiger Landtags-
ausschuß, der aus vier oldenburgischen, einem
Birkenfelder und einem Lübecker Abgeordneten be-
steht. Außerdem sind in den Fürstentümern Lübeck
und Birkenfeld noch besondere Provinzialräte, die
jedoch keine beschließende Kompetenz, sondern nur
eine gutachtliche Wirksamkeit haben. Der Landtag
hat die Mitwirkung bei der Gesetzgebung und die
Steuerbewilligung, außerdem auch das Necht der
Ministeranklage; für diesen Fall tritt der Staats-
gerichtshof ein, und das Verfahren ist durch Gesetz
vom 24. März 1855 geregelt. Das Staatsministe-
rium zerfällt in fünf Departements: 1) Departement
des großherzogl. Hauses und der auswärtigen An-
gelegenheiten; 2) Departement des Innern; 3) De-
partement der Finanzen; 4) Departement der Ju-
stiz; 5) Departement der Kirchen und Schulen. Unter
dem Staatsministerium stehen die beiden Provin-
zialregierungen zu Eutin für das Fürstentum Lübeck
und zu Birkenfeld für das Fürstentum Birkenfeld.
Das Herzogtum ist in 12 Amter eingeteilt, zu wel-
chen die 3 sog. Städte erster Klasse O., Iever und
Varel treten, deren Magistrate eine den Amtern
entsprechende Zuständigkeit haben. Die unter den
Amtern stehenden 109 Land- und 7 übrigen Stadt-
gemeinden sind größere, aus mehrern Ortschaften
und Wohnplätzen bestehende Bezirke. Die Gemein-
den wie die für größere Bezirke eingesetzten Amts-
verbände (für Landarmenwesen, gemeinnützige An-
stalten, Chausseebauten, Fürsorge für Geisteskranke,
Blinde, Taubstumme) besitzen gemäß der revidierten
Gemeindeordnung vom 13. April 1873 eine aus-
gedehnte Selbstverwaltung. Nach der 15. Juli
1867 mit Preußen abgeschlossenen Militärkonven-
tion stellt O. das Infanterieregiment Nr. 91, das
Dragonerregiment Nr. 19 und zwei Batterien des
hannov. Feldartillerieregiments Nr. 26; Infan-
terie und Kavallerie gehören der 19. Division und
mit der Artillerie dem 10. preuß. Armeekorps an.
O. zerfällt in drei Neichstagswahlkreise: O.
(Abgeordneter 1893 Enneccerus, nationalliberal);
Varel (Träger, freisinnige Volkspartei); Delmen-
horst (Graf Galen, Centrum).
Das Wappen ist ein quergeteilter Schild, oben
gespalten, unten durch eine aufsteigende Spitze gespal-
ten; im ersten Felde sind in Gold zwei rote Quer-
balken (Oldenburg), im zweiten in Blau ein schwe-
bendes goldenes Kreuz (Delmenhorst), im dritten
im blauen Felde ein schwebendes, mit einer Bischofs-
mütze bedecktes gol-
denes Kreuz (Für-
stentum Lübeck), im
vierten ein rot und
weiß geschachtes Feld
(^Birkenfeld), in der
spitze im blauen
Felde ein goldener
gekrönter Löwe
(Iever). Die Flagge
ist blau mit einem
roten Kreuz; Blau
und Not sind auch
die Landesfarben. An Orden besteht der Peter-
Friedrich-Ludwig-Orden (s. d.).
Finanzen. Die Finanzen der drei Landesteile wer-
den getrennt verwaltet; dazu kommen die gemein-
schaftlichen Finanzen des Großherzogtums, fo daß
es ein vierfaches Budget giebt. Für 1895 waren
die Einnahmen des Herzogtums O. auf 5 307 350,
die des Fürstentums Lübeck auf 59? 171, die des
Fürstentums Birkenfeld auf 474450, endlich die des
Großherzogtums auf 2 796 000 M. veranschlagt.
Die Staatsschuld betrug zu Ende 1893 für das
Herzogtum O. 42518529, für Lübeck 30900, für
Birkenfeld 3677, im ganzen 42553106 M. oder
119,9 M. auf den Kopf der Bevölkerung.
Kirchen- und Schulwesen. Für die Wahrnehmung
der kirchlichen Angelegenheiten bestehen in der evang.
Kirche als centrales Verwaltungs- und Aussichts-
organ der Oberkirchenrat und als beschließende und
gesetzgebende Körperschaft die aus weltlichen und
geistlichen Mitgliedern gebildete Landessynode (kirch-
liches Verfassungsgesetz vom 11. April 1853). In
den Gemeinden ist die Presbyterialverfassung ein-
geführt, nach welcher der Kirchenrat das verwaltende
und der Kirchenausschuß das beschließende Organ
bilden. Für die vorzugsweise im südlichen, früher
zum Fürstentum Münster gehörenden Teile des
Landes wohnenden Katholiken ist die kirchliche Ober-
behörde das bischöfl. münsterscheOffizialat in Vechta.
Das Schulwesen ist verfassungsmäßig konfessionell
getrennt und unter Oberaufsicht des Staatsministe-
riums dem evang. Oberschulkollegium in O. und
dem katholischen in Vechta unterstellt. Gymnasien
bestehen in O., Vcchta (kathol.) und Iever, Lehrer-
seminars in O. und Vechta, Realschule in O. und
höhere landwirtschaftliche Lehranstalten in Varel und
Cloppenburg. An Volks- und Mittelschulen bestehen
301 evangelische und 124 katholische, von denen auf
erstere 618 Lehrer und 37 614 Schulkinder, ans letztere
185 und 11071 kommen. Für den kunstgewerblichen
Unterricht sorgt das Landes-Gewerbemuseum.
Geschichte. Das heutige Herzogtum O. hat sich
aus den Besitzungen entwickelt, welche einst von
dem "in coniinio saxonias 6t ^riäiak" reich be-
güterten Geschlecht Wittekinds beherrscht wurden.
Der erste urkundlich beglaubigte Graf ist Egilmar
oder Elimar II., der im Anfange des 12. Jahrh,
lebte. Der erste jedoch, welcher als Graf von
"Oldenburg" genannt wird (um 1150), war fein
Sohn Christian I., der Streitbare. Bald nach sei-
nem Tode erlangten die Grafen, welche auf der
Oldenburg (d. h. der alten Burg) faßen und unter
deren Schutze die jetzige Hauptstadt O. entstand,
größere und geradezu landesherrliche Befugnisse,
als infolge der Achtserklärung Heinrichs des Üöwen
(1180) dessen Herzogtum, dem auch sie angehört
hatten, zerschlagen wurde. Die oldenb. Grafen wirk-
ten mit bei dem Kreuzzug gegen die frief. Stedinger,
infolgedessen nach der Verniä)tungsschlacht bei Älte-
nesch 1234 der größte Teil des Stedingerlandcs unter
oldenb. Herrschaft kam. Graf Otto II. erbaute zum
Schutz diefer neuen Erwerbungen 1247 die Burg Del-
menhorst, neben der die gleichnamige Stadt entstand,
und seine Nachfolger nannten sich Grafen von O.
und Delmenhorst. Außer der Hauptlinie O. erscheint
im 13. Jahrh, eine Nebenlinie Wildeshausen. Diese
verkaufte 1270 ihre Herrschaft an das Erzbistum
Bremen, mit dem das Amt Wildeshausen zuletzt an
Hannover überging. Nach dem Erlöschen (1435) der
1334 abgezweigten Nebenlinie Delmenhorst ver-
einigte Graf Dietrich der Glückliche (gest. 1440) wie-
der den ganzen Familienbesitz unter seiner Allein-
herrschaft. Dietrichs ältester Sohn, Graf Christian,
wurde 1448 zum König von Dänemark gewählt
(s. Oldenburger Haus) und überlieh die Stammlande
seinen Brüdern Gerhard dem Streitbaren und
Moritz, die 1458 abermals teilten. Jedoch die von