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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Oldenburg (Großherzogtum)
darüber finden sich nnr in ganz beschränkter Zahl
und vorzugsweise auf der münsterfchen Geest. Am
Grundeigentum haben die Privaten mit 425024 Ka
(82 Proz.) Anteil, während 47138 ka (9 Proz.) der
Krone und dem Staate und 47 002 Ka (9 Proz.)
den Körperschaften gehören.
Land- und Forstwirtschaft. Etwa drei Fünftel
des Landes sind erst land- und forstwirtschaftlicher
Kultur zugängig gemacht. 1893 kamen auf Acker-
und Gartenland 187 939, Miefen 73154, Weiden
und Hutungen 88585, Forsten und Holzungen
67 852 da. Während aber das unkultivierte Land
auf der oldenb. Geest bis 44,?i und auf der mün-
sterschen selbst bis zu 58,69 Proz. ansteigt, erreicht
es in der Marsch bloß 8,13 Proz. Der Ertrags-
fähigkeitswert des Grund und Bodens (insgesamt
ohne die Gebäude zu 9587563 M., d. h. für je 1 kn.
zu 18,48 M. geschätzt) ist denn auch in der Marsch
weit erheblicher. Hier ist der mittlere Ertrag für
1113. zu 45,i, hingegen auf der oldenb. Geest nur zu
13,i und auf der münsterschen zu 9,i M. angenom-
men. Der Betrieb der Landwirtschaft ist in der
Marsch anders geartet als auf der Geest. Dort
überwiegt die Rindvieh- und Pferdezucht und die
Weidewirtschaft. Außerdem liefert die Marfch für
die Ausfuhr Weizen, Gerste, Haser, Bohnen und
Raps. Auf der Geest dagegen herrfcht der eigent-
liche Ackerbau vor. Die Viehzucht spielt nur in An-
sehung der Züchtung von Schweinen eine größere
Rolle. Die früher auf den Heideflächen gehaltenen
Schafherden (Heidschnucken) mit ihrer groben Wolle
sind außerordentlich eingeschränkt worden. Auch die
Bienenzucht geht zurück. Der Anbau besteht haupt-
fächlich in Roggen und daneben in Hafer und Buch-
weizen, der letztere befonders auf dem Moor. Durch
künstliche Düngemittel wie durch die Steigerung
der Viehhaltung und die Ausbildung des Molkerei-
wesens hat sich die Landwirtschaft der Geesten ge-
hoben und sind erhebliche Flächen unkultivierten
Landes wirtschaftlich nutzbar gemacht worden. Die
Erntefläche betrug 1895 von Roggen 66 265, Weizen
5850, Gerste 7707, Kartoffeln 15132, Hafer 33018,
Buchweizen 6145 und Wiesenheu 75107 da, der
Ernteertrag 77414t Roggen, 11231 Weizen, 13015
Gerste, 1290 Menggetrcide, 3337 Buchweizen, 7766
Ackerbohnen, 1143 Mischfrucht, 134394 Kartoffeln,
45115 Hafer, 10466 Runkel-, 14266 weiße und
9701 Kohlrüben, 3580 Mohren, 17 498 Klee (Heu),
1908 Lupinen (Heu), 11958 Grassaat aller Art und
213365 t Wiesenhcu. Die Viehzucht ist weithin be-
rühmt, vorzugsweise in der Marsch. 1892 wurden
gezählt 32384 Pferde, 196825 Stück Rindvieh,
129588 Schafe, 113501 Schweine, 26677 Ziegen
und 23632 Bienenstöcke. An der Hebung der Vieh-
zucht haben strenge und einsichtsvoll gehandhabte
Körordnungen (s. d.) und staatliche Prämiierungen
sowie Züchtungs- und Absatzvcreine einen wesent-
lichen Anteil.
Die Forstwirtschaft hält sich bei der geringen
Ausdehnung des Waldbodens in nur bescheidenen
Grenzen. Etwa zwei Drittel des Waldes ist im
Besitz von Privaten, welche demselben vielfach eine
wenig pflegliche Behandlung angedeihen lassen.
Der Rest gehört beinahe allein dem Staate. Die
Staatswaldungen haben dadurch neuerlich ansehn-
lich gewonnen, daß ihnen aus den Markenteilungen
namhafte Flächen von Heideland zwecks Auffor-
stung zugelegt sind. Für die Beschaffung von
Brennmaterial forgen die mächtigen Torfmoore,
deren Verwertung durch die Anlegung zahlreicher
Kanäle sehr erleichtert ist. Dagegen fehlen Stein-
kohlen- und ebenso Erzlager.
Industrie und Handel. Der Gewerbefleiß wie
der Handel treten gegen die Landwirtschaft zurück.
In der Hauptsache herrscht die handwerksmäßige
Form für die örtlichen Bedürfnisse vor. Größere
Unternehmungen sind nur in ganz geringer Zahl
vorhanden. Betriebe, welche mindestens 6 Hilfs-
personen beschäftigen, machen noch keine 3, hingegen
die, welche ohne alle fremde Hilfe und motorische
Kräfte arbeiten, bereits 62 Proz. aus. Es haben
denn auch bloß wenige Orte einen ausgefprochenen
industriellen Charakter: obenan steht Delmenhorst
durch seine Tabaks- und Korkfabrikation wie durch
einzelne große Fabrikanlagen für Iutespinnerei, für
Linoleumteppiche, für Wollwäscherei und Kamm-
garnspinnerei, dem sich die Residenzstadt O. nebst
dem Vorort Osternburg, ferner durch Cigarren-
und Korkfabrikation Lohne, einzelne Weser- und
Emsorte wegen des freilich zurückgehenden Schiff-
baues, und manche Gegenden, zumal um Varel
herum, durch ihren Ziegeleidetrieb anreihen. In
Bezug auf Hausindustrie sind hervorzuheben die
Leinenindustrie des Ammerlandes, die Strumpf-
strickerei im Amte Cloppenburg und die Korkschnei-
derei im Amte Delmenhorst. Der Handel beschränkt
sich vorzugsweise auf den Umsatz der Landeserzeug-
nisse gegen Kolonialwaren und Fabrikate und ist
vielfach noch von der Nachbarstadt Bremen abhängig.
Ungewöhnlich hoch sind die Depositen bei den Ban-
ken, welche mit Einschluß der Sparkasseneinlagen sich
1890 auf 73731305 beliefen, was für den Kopf der
Bevölkerung 264,26 M. ergiebt.
Verkehrswesen. Das moderne Verkehrswesen ist
erst spät zur Entwicklung gelangt. Der Bau von
Chausseen wurde nicht vor Mitte der zwanziger
Jahre begonnen, doch erst seit 1855 eifriger betrie-
ben und namentlich feit den siebziger Jahren durch
die Gemeinden und Amtsverbände kräftig geför-
dert. Das gesamte Chausseenetz hat jetzt eine
Länge von 1371 km. Viel ist in jüngster Zeit für
Hebung der Wasserstraßen und für Hasenbauten
geschehen. Insbesondere ist in Noroenham nahe
der Wesermündung ein eisfreier Anlegeplatz für
den großen, oceanischen Seeverkehr gefchaffen wor-
den. Am 1. Jan. 1894 fuhren unter oldenb. Flagge
270 Seeschiffe (darunter bloß 10 Dampfschiffe) mit
272167 odm Inhalt und 2094 Mann Besatzung.
Der Schiffsverkehr zur See bestand (1886-90) in
2005 angekommenen Schiffen mit 198937 Register-
tons und in 2064 abgegangenen mit 173427 Rc-
gistertons Ladefähigkeit. - über dieEisenbahnen
f. Oldenburgische Eisenbahnen.
Verfassung und Verwaltung. Die Thronfolge
vererbt im Mannsstamm des Herzogs Peter Fried-
rich Ludwig (gest. 1829) nach dem Rechte der Erst-
geburt und der Linealfolge; die weibliche Erbfolge
ist ausgeschlossen. Im Großherzogtum O. gilt das
revidierte Staatsgrundgesetz vom 22. Nov. 1852,
eine der freisinnigsten Verfassungen in Deutschland.
Zu dem Landtage des Grohherzogtums, der in einer
Kammer tagt, stellen das Herzogtum O. 26, das
Fürstentum Lübeck 3 und das Fürstentum Birken-
seld 4 Abgeordnete, die durch Wahlmänner gewählt
werden. Stimmberechtigt als Urwähler ist jeder
selbständige Staatsbürger, der das 25. Jahr voll-
endet hat (Wahlgesetz vom 21. Juli 1868). Ordent-
liche Landtage sollen alle drei Jahre stattfinden. In