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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Oldenburg (Hauptstadt des Großherzogtums Oldenburg)
Nach langen, oft stürmischen Verhandlungen mit
dem "vereinbarenden Landtage" (29. Aug. 1848
bis 14. Febr. 1849) kam das stark demokratisch ge-
färbte Staatsgrundgesetz vom 18. Febr. 1849 zu
stände. Am 30. April trat auch eine verfassung-
gebende Synode von geistlichen und weltlichen Ab-
geordneten zusammen, und 15. Aug. ward das neue
Kirchenverfassungsgesetz publiziert, welches die Pres-
byterial- und Synodalordnung durchführte. Gleich-
zeitig beteiligte sich O. am deutschen Parlament, und
die deutsche Reichsverfassung ward daselbst 17. Mai
amtlich verkündet. Dann trat der Großherzog
13. Juli 1849 dem sog. Dreikönigsbündnis bei,
zu welchem Schritte der Landtag hartnäckig seine
Genehmigung versagte. Endlich gelang es der
Negierung, mit dem Landtage und der Synode,
eine Revision sowohl der Staats- wie der Kirchen-
verfaffung zu vereinbaren, woraus das revidierte
Staatsgrundgefetz vom 22. Nov. 1852 und die re-
vidierte Kirchenordnung vom 11. April 1853 hervor-
gingen. Inzwischen war der Großherzog August
27. Febr. 1853 gestorben; ihm folgte sein ältester
Sohn, Großherzog Peter (s. d.). Durch die Verträge
vom 20. Juli und 1. Dez. 1853 trat O. der Krone
Preußen ein kleines Gebiet von 5,03 cikm am Iade-
busen zur Anlegung eines Kriegshafens ab. Zu-
gleich übernahn: Preußen den Schutz der oldenb.
Küste und .Handelsflagge. Der Beitritt O.s zum
Deutschen Zollverein, bereits durch Vertrag vom
1. März 1852 festgesetzt, wurde 1. Jan. 1854 voll-
zogen. Ein langjähriger Erbfolgestreit innerhalb
der Familie Ventinck (s. d.) fand seine Erledigung
durch die Verträge vom 13. April und 30. Juni
1854. Demgemäß wurde die Herrschaft Kniphausen
mit dem Herzogtum O. wieder vereinigt. Aus der
Gesetzgebung der nächsten Jahre sind das Gesetz vom
3. April 1855 über das Unterrichts- und Erziehungs-
wesen, die Deichordnung vom 8. Juni 1855 und die
Gemeindcordnung vom 1. Juli 1855 hervorzuheben,
welche letztere durch die Revidierte Gemeindeord-
nung für das Herzogtum O. vom 15. April 1873
ersetzt wurde. Durch den Vertrag vom 16. Febr.
1864 trat O. abermals ein kleines Stück Land zur
Vergrößerung des preuß. Iadegebietes ab. Nach
dem Deutsch-Dänischen Kriege von 1864 versuchte
der Großherzog Peter, gestützt auf eine Cefsion des
russ. Kaisers Alexander II. vom 19. Juni 1864, die
Erbansprüche der gottorpischen Linie auf die Herzog-
tümer Schleswig-Holstein geltend zu machen. 1866
stellte sich O. auf Seite Preußens und schickte auch
seine Truppen zur preuß. Mainarmee ab; 18. Aug.
1866 trat es dem Norddeutschen Bunde bei. Durch
Vertrag vom 27. Sept. 1866 verzichtete der Groß-
herzog auf alle Ansprüche seines Hauses an Schles-
wig-Holstein zu Gunsten der Krone Preußens. Da-
gegen zahlte Preußen eine Entschädigungssumme
von 1 Mill.Thlrn. und trat das Holstein. Amt Ahrens-
bock nebst einigen kleinen benachbarten Distrikten an
O. ab. Am 15. Juli 1867 schloß O. mit Preußen
eine Militärkonvention. Eine Reorganisation der
Verwaltung wurde mit dem Landtag von 1868 zu
stände gebracht. Durch das Gesetz vom 3. Febr. 1871
wurde die Erweiterung der Staatsbahnen begründet,
die infolge des Vertrags mit Preußen vom 23. Jan.
1873 eine Ausdehnung bis nach Osnabrück und
durch die Verträge mit Preußen und Holland von
1874 eine Verbindung mit dem Holland. Eisenbahn-
netz erhielten und seitdem auch im Innern erheblich
erweitert sind. Die wirtschaftlichen Verhältnisse O.Z
wurden vielfach durch die Gesetzgebung und staad
liche Unterstützung gehoben. Nachdem durch die
Wasserordnung vom 20. Nov. 1868 für die Groß-
distrikte eine zweckmäßige Regulierung der Ent- und
Bewässerung erreicht war, wurde durch das Gesetz
vom 21. April 1873, betreffend die Teilbarkeit des
Grundeigentums, die bisherige Geschlossenheit der
bäuerlichen Höfe aufgehoben und eine zweckmäßige
Bildung der landwirtschaftlichen Besitzungen er-
möglicht. Durch die Gesetze vom 3. April 1876,
betreffend den Eigentumserwerb an Grundstücken
und deren dingliche Belastung und betreffend die
Grundbuchordnung, sowie durch das Gesetz vom
1. April 1879 über die Errichtung und Erhaltung
des Katasters wurde für die Sicherheit des Grund-
besitzes und für den Nealkredit gesorgt, welcher durch
die 1881 erfolgte Errichtung einer Bodenkreditanstalt
eine weitere Erleichterung erfuhr. Die Errichtung
und staatliche Unterstützung von Ackerbau- und
landwirtschaftlichen Schulen trug wesentlich zum
rationellern und intensivern Betriebe der Landwirt-
schaft bei. Auch wurde die Vieh- und Pferdezucht
durch die Gesetzgebung und staatliche Unterstützung
bedeutend gehoben. Durch Gesetz vom April 1894,
betreffend die Abänderung des Gehaltsregulativs
für die Beamten, wnrden fast sämtliche Beamten-
gehälter nicht unbeträchtlich erhöht. Die schon lange
schwebende Frage der Abtretung der zu O. gehören-
den drei Nachbargemeinden des Kriegshafens Wil-
helmshaven an Preußen (Bant, Heppens und Neu-
ende mit 1895: 20280 E.) ist in negativem Sinne
entschieden worden; die Verhandlungen wurden ein-
gestellt. Im Mai 1896 erteilte der Landtag zwei
Ministern Mißtrauensvoten. Hiergegen wendet sich
der Landtagsabschicd vom 15. Juni 1896, der "die
im Verfassungsleben der deutschen Staaten unbe-
kannte Form von allgemeinen Mißtrauensvoten"
mit Entschiedenheit zurückweist und die verfassungs-
mäßigen Rechte des Großherzogs in ihrem gesamten
Umfang zu wahren verspricht.
Litteratur. Kohli, Handbuch einer histor.-statist.-
geogr. Beschreibung des Herzogtums O. samt der Erb-
herrschaft Iever und der beiden Fürstentümer Lübeck
und Birkenfeld (2. Ausg., 2 Bde., Oldenb. 1844);
Böse, Das Großberzogtum O. Topogr.-statist. Be-
schreibung desselben (ebd. 1863); das jährlich er-
scheinendeHof-und Staatshandbuch des Großherzog-
tums O. und die Statist. Nachrichten über das Groß-
herzogtum O., hg. vom Statistischen Bureau zu O.
(ebd. 1857 fg.); P. Kollmann, Das Herzogtum O.
in seiner wirtschaftlichen Entwicklung während der
letzten vierzig Jahre (ebd. 1893); von Schrenck,
Topogr. Karte des Herzogtums O. in 14 Blättern,
Maßstab 1:50000 (ebd. 1856-63); ders., Karte von
dem Herzogtum O., Maßstab 1: 200000 (2. Aufl.,
ebd. 1869); von Halem, Geschichte des Herzogtums
O. (3 Bde., ebd. 1794-96); Runde, Oldenb. Chronik
(3. Ausg., ebd. 1863); Jahrbuch für die Geschichte
des Herzogtums O., I-IV, hg. in den Schriften
des Oldenburger Vereins für Altertumskunde und
Landesgeschichte (ebd. 1892-95).
Oldenburg. 1) Amt, ohne die Stadt O., im
Großherzogtum O., hat 600,8? qlcm und (1890)
33050 (16987 münnl., 16063 weibl.) E., darunter
1597 Katholiken und 34 Israeliten, 7 Landgemein-
den mit 60 Bauernschaften. - 2) Haupt- und Resi-
denzstadt des Grohherzogtums O., liegt an der
schiffbaren Hunte, am Hunte-Ems-Kanal und an den
Linien Bremen-Wilhelmshaven und O.-Osnabrück