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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Orden (weltliche) - Orderpapiere

9. Juli 1894 wieder aufgehoben], Lazaristen, Priester vom Heiligen Geist und die Gesellschaft vom Heiligen Herzen Jesu bezieht) und die übrigen O. und Kongregationen teils beschränkt, teils staatlicher Aufsicht unterworfen. (S. Kloster.) Auch in Italien sind die O. beseitigt worden. Die evang. Kirche hat die Ordensgelübde principiell verworfen, und wenn auch hier Institute bestehen, die zuweilen den kanonischen Ordensgrundsätzen angepaßt sind, so erscheinen dieselben doch lediglich als Versorgungsanstalten (Fräuleinstift, s. d.). Über die rechtlichen Verhältnisse der Ordensgeistlichen s. Religion. Über geistliche Ritterorden s. Ritterorden.

Vgl. Helyot, Histoire des ordres monastiques religieux et militaires (8 Bde., Par. 1714-19; neue Aufl. 1792; deutsch Lpz. 1753-56); (Musson,) Pragmatische Geschichte der vornehmsten Mönchsorden (im Auszuge, 10 Bde., Lpz. 1774-84); M. W. Döring, Geschichte der vornehmsten Mönchsorden (2 Bdchn., Dresd. 1828); Hinschius, Die O. und Kongregationen der kath. Kirche in Preußen (Berl. 1874); Bertouch, Kurzgefaßte Geschichte der geistlichen Genossenschaften (Wiesb. 1888); Heimbucher, Die Orden und Kongregationen der kath. Kirche (Bd. 1, Paderb. 1896). - Über die rechtlichen Beziehungen der O. vgl. die Lehrbücher des Kirchenrechts von Mejer (3. Aufl., Gött. 1869), Walter (14. Aufl., Bonn 1871), Richter (8. Aufl., hg. von Dove und Kahl, Lpz. 1886), Schulte (Gießen 1886), Zorn (Stuttg. 1886).

Über studentische O. s. Landsmannschaften.

Orden, weltliche, äußere Auszeichnungen, die gewöhnlich in Sternen und Kreuzen an Bändern bestehen und in fast allen civilisierten und halb civilisierten Staaten für bürgerliches oder militär. Verdienst erteilt werden. Der Gedanke des Instituts wurzelt in den mittelalterlichen Ritterorden (s. d.), aus welchen die von Monarchen gestifteten Ordensverbindungen erwuchsen, denen schon der Gedanke des einem bestimmten Fürsten oder Staate geleisteten Dienstes zu Grunde liegt. Solche O. waren der engl. Hosenbandorden (s. d.) und der burgundische O. vom Goldenen Vließ (s. Vließ), in denen sich schon der Übergang von dem mittelalterlichen Ordenswesen zu dem modernen monarchischen kundgiebt. Mit dem 17. Jahrh. verwischte sich die Erinnerung an das Mittelalter völlig, und die seitdem gegründeten O. entsprangen dem monarchischen Interesse, wie es sich seit Ludwig XIV. ausbildete. Auch die Römische Kurie und der türk. Sultan haben O. in diesem Sinne. Über die der erstern s. Kirchenstaat. Eine eigentümliche Ausnahme bildete der amerik. Cincinnatusorden (s. d.). Jetzt bestehen in den meisten Staaten ein oder mehrere O., deren Erwerbung, abgesehen von einzelnen aristokratischen O. (Ritterorden im engern Sinne), nicht mehr durch einen höhern Rang des Empfängers bedingt ist. Nur die verschiedene Klasse im O. selbst (gewöhnlich: Großkreuz, Commandeur 1. und 2. Klasse, Ritter 1. und 2. Klasse) macht einen Unterschied. Die rein militärischen (z. B. Maria-Theresien-Orden) oder die O. für wissenschaftliches Verdienst (z. B. die Friedensklasse des preußischen O. Pour le mérite sind auf gewisse Klassen der Gesellschaft beschränkt. (Hierzu die Tafeln: Die wichtigsten Orden I und II; über die abgebildeten Orden s. die Einzelartikel.)

Vgl. Gottschalk, Almanach der Ritterorden (3 Bde., Lpz. 1817-19); Perrot, Collection historique des ordres de chevalerie civils et militaires (Par. 1820); das Prachtwerk von Gelbke, Abbildung und Beschreibung der Ritterorden u. s. w. (Berl. 1832-39), und dessen specielle Arbeiten: Die Ritterorden und Ehrenzeichen der preuß. Monarchie (Erf. 1837), Ritterorden und Ehrenzeichen Sachsens (Weim. 1838) und Ritterorden, Verdienstkreuze und Medaillen des russ. Kaiserreichs (Lpz. 1839); Biedenfeld, Geschichte und Verfassung aller geistlichen und weltlichen Ritterorden (2 Bde., Weim. 1841); H. Schulze, Chronik sämtlicher bekannten Ritterorden und Ehrenzeichen (Berl. 1855; mit zwei Supplementen, 1870 u. 1878); van Hollebeke, Histoire et législation des ordres de chevalerie et marques d'honneur (Brügge 1875); Die O. und Ehrenzeichen Deutschlands und Österreichs (12 Tafeln mit Text von Zoller, 2. Aufl., Frankf. 1881); O., Wappen und Flaggen aller Regenten und Staaten (2. Aufl., Lpz. 1880-83; Suppl. 1886-87); Gritzner, Handbuch der Ritter- und Verdienstorden aller Kulturstaaten der Welt (Lpz. 1893); G. Lange, Die preußischen O. und Ehrenzeichen in Abbildungen (8. Aufl., Berl. 1896).

Orden, Deutscher, s. Deutsche Ritter.

Ordenes, Bezirksstadt der span. Provinz Coruña in Galicien, an der Straße von La Coruña nach Santiago, hat (1887) 6471 E.

Ordensband (Catocala), Bandeule, eine Gattung großer, besonders in Europa, Nordasien und Nordamerika verbreiteter Eulenschmetterlinge, mit lebhaft gefärbten, blauen, roten oder gelben, schwarz gebänderten Hinterflügeln; ihre Raupen sind schlank, durch Verkümmerung der vordern Bauchfüße spannerartig, fressen nächtlich das Laub von Eichen, Pappeln, Eschen, Obstbäumen u. s. w., in deren Rindenrissen sie sich den Tag über versteckt halten. Die Puppen sind bläulich bereist. Von deutschen Arten seien erwähnt: das rote O. oder die Braut (Catocala promissa Esp., s. Tafel: Schmetterlinge II, Fig. 31) mit roten Hinterflügeln, klaftert 55-62 mm, Raupe häufig auf Eichen (hierher gehört auch die Bachweideneule, s. d.), das gelbe O. (Catocala paranympha L.) mit gelben, schwarz gebänderten Hinterflügeln, 54 mm breit, Raupe selten auf Schlehen und Zwetschen, und das blaue O. (Catocala fraxini L.), 90-100 mm spannend, Hinterflügel mit breiter, hellviolettblauer Binde, Raupe nicht selten auf Eschen, Pappeln und andern Laubbäumen. Das schwarze O. (Mania maura L.) gehört in eine andere Gattung der Eulen, klaftert 62-67 mm, ist von braungrauer, rußiger Färbung, die Hinterflügel haben eine schwarze, grau gesäumte Binde; Raupe nicht selten an verschiedenen Pflanzen am Ufer von Bächen.

Ordensbänder, s. Bandfabrikation.

Ordensmarschall, s. Marschall.

Orden von der Heimsuchung Mariä, s. Chantal, Jeanne Françoise Frémiot.

Order (frz. ordre), Ordnung, Befehl, besonders militärischer. (S. auch Orderpapiere.)

Orderhafen, s. Konnossement.

Orderklausel, s. Orderpapiere.

Orderpapiere oder indossable Papiere, Wertpapiere, die durch Indossament (s. d.) übertragbar sind. Das wichtigste ist der Wechsel (s. d.), welcher nach deutschem Rechte indossabel ist, auch wenn er nicht ausdrücklich "an Order" lautet; er muß vielmehr, damit ihm die Indossabilität entzogen werde, ausdrücklich "nicht an Order" gestellt sein. (S. Rektawechsel.) Durch den Willen des Ausstellers, d. h. durch die Orderklausel ("an die Order des ...", "an ... oder Order" u. s. w.), sind indossabel nach