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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Papst
byzant. Kaisertum. Diese Krönung hob das An>
sehen des Papsttums mächtig, indem sich nun im
Abendlande die Vorstellung von den zwei neben-
einander bestehenden Gewalten, der weltlichen und
der geistlichen, bildete; und wenn auch der P. Unter-
than des Kaisers war und seine Bestätigung von der
kaiserl. Genehmigung abhin^, so erschien doch die
Salbung durch den P. als em so unerläßliches Er-
fordernis der kaiserl. Würde, dah es der päpstl.
Politik in kurzer Zeit gelang, diese Würde als päpstl.
Gabe darzustellen. Zwar ernannte Karl d. Gr. 813
noch selbst seinen Sohn Ludwig zum röm. Kaiser;
aber schon Karl der Kahle mußte 875 die Kaiser-
würde als ein Geschenk Johanns VIII. gelten lassen.
An den Versuchen derP., sich gänzlich von der kaiserl.
Gewalt zu befreien, entbrannte dann der Kampf zwi-
schen P. und Kaiser im Mittelalter. (S. Deutsch-
land und Deutsches Reich, Geschichte.)
IV. Periode. Die vierte Periode, von Nikolaus I.
bis zur Synode von Sutri (1046), zeigt das Papst-
tum nach einer kurzen Zeit machtvoller Erbebung
in tiefem Verfall. Die beiden Haupthindernisse der
absoluten Herrschaft des Papsttums waren die kai-
serl. Oberhoheit und die Macht der Metropoliten in
ihren Landeskirchen. Das erstere wurde durch die
Teilung des Reichs Karls d. Gr. und die Zerwürfnisse
unter seinen Nachfolgern beseitigt; das andere, die
Selbständigkeit der Metropoliten, sollte durch die sog.
Dekretalen des Pseudoisidor (s.d.) gebrochen werden,
die das Interesse der Bischöfe unmittelbar an den P.
in Rom knüpften. Diese um die Mitte des 9. Jahrh,
auftauchende Dekretalensammlung sowie die fast
gleichzeitig entstandene Schenkungsurkunde Kon-
stantins (s. Donatio (^onstantiln) machten als histor.
Recht geltend, was die P. als höchstes Ziel erstrebten:
die Unabhängigkeit der Kirche vom Staate, die
päpstl. Allgewalt in der Kirche und das Eigentums-
recht derP. aufItalien und den ganzenOccidcnt. Die
Durchführung dieser Ansprüche stieß allerdings auf
Hindernisse. Nikolaus I. (s. d.) machte zuerst gegen
den Metropoliten Hinkmar (s. d.) von Reims von
den Dekretalen Gebrauch und trat mit Erfolg dem
König Lothar II. wegen seiner anstößigen Ehe ent-
gegen. Johann VIII. verlieh die dem deutschen
Könige gebührende Kaiserkrone kraft göttlichen Auf-
trags an Karl den Kahlen von Frankreich. Mit
Sergius III. begann eine mehr als hundertjährige
Zeit des Verfalls des röm. Stuhls, die sog. Porno-
kratie, indem die Markgräfinnen Theodora (s.d.) und
Marozia (s. d.) ihre Liebhaber, Söhne und Enkel zu
P. erhoben. Wiederholt suchten die deutschen Kaiser
dem abzuhelfen; zuerst Otto I., indem er 963 Jo-
hann XII. absetzte und Leo VIII. zum P. ernannte;
sodann Otto III., der 998 den Crescentius (s. d.) hin-
richten und nacheinander Gregor V. und Sylvester II.
einsetzen ließ. Aber das alte Unwesen erneuerte sich
immer wieder. 1044 gab es sogar drei P., die Un-
ordnung war auss höchste gestiegen; da erschien
Kaiser Heinrich III. in Rom, setzte auf der Synode
zu Sutri (1046) alle drei P. ab und den deutschen
Suidger (Clemens II.) an ihre Stelle ein, und erhob
damit das Kaisertum auf den Gipfel feiner Macht.
V. Periode. Die fünfte Periode, von der Synode
von Sutri (1046) bis Ende des 13. Jahrh., stellt die
höchste Machtentwicklung des Papsttums dar. Unter
Kaiser Heinrich III. hatte der Staat die Gewalt über
die Kirche. Aber kaum hatte der Kaiser die in die
röm. Parteikämpfe herabgezogene päpstl. Würde wie-
derhergestellt (1046), als sich auch das Papsttum wie-
der feiner Unabhängigkeit vom Kaisertum erinnerte.
Die von den deutschen P. Clemens II., Leo IX. nnd
Victor II. begonnene Reformation wurde unter Niko-
laus II. (s. d.), der die Papstwahl in die Hände des
Kardinalkollegiums legte, und Alexander II. (s. d.)
im Gegensatz zum Kaiserhofe fortgeführt, bis Gre-
gor VII. (s. d.), der schon unter seinen letzten Vor-
gängern thatsächlich regiert hatte, unterstützt von den
beiden Mönchsorden der Cluniacenser und Kamaldu-
lenser, die Idee einer kirchlichen Universalmonarchie
durchzuführen begann. Der Grundgedanke seines
Lebens war die Begründung einer alles umfassenden
Theokratie mit dem P. als sichtbarem einzigem Haupt.
Die Voraussetzung dieser Herrschaft über die Könige
und Völker war die unbedingte Herrschaft des Papst-
tums über den Klerus. Die P. follten nach Gregors
Ideal die unumschränkten Herren der Kirche sein,
die höchsten und einzigen Würdenträger, die Statt-
halter Christi. Darum riß der erzwungene Cölibat
(s. d.) die Priester von allen Familienbanden los
und machte sie den P. unbedingt ergeben. Mittels
ihrer Gesandten (s. Legat und Nuntius) grifsen die
P. nach Belieben in die geistliche Gerichtsbarkeit der
Bischöfe ein und verwirklichten dadurch das pseudo-
isidorische Ideal eines Universalepiskopats über die
Christenheit. Auf den Konzilien und National-
synoden, deren Beschlüsse der päpstl. Bestätigung
bedurften, gaben sie der allgemeinen Kirche per-
sönlich oder durch ihre Legaten Gesetze und erhoben
für ihre Satzungen und Lehren den Anspruch der
Infallibilität (s.'d.).
In der Erreichung dieser Ziele hatte Gregor VII.
allerdings weniger Glück; sein Sieg über Hein-
rich IV. (s. d.) war sehr fraglich und auch den In-
vestiturstreit (s.d.), wodurch er den polit. Lehns-
verband der Bischöfe mit ihren Priestern lösen und
sie gleich Vasallen aufs engste an den päpstl. Stuhl
ketten wollte, muhte er unerledigt seinen Nachfolgern
hinterlassen. Aber diese setzten im Kampfe gegen
Kaisertum und vom Kaiser ernannte Gegenpäpste
mit wechselndem Erfolge, doch schließlich siegreich,
das angefangene Werk fort. Der Investiturstreit
wurde (1122) durch das Wormser Konkordat (s. d.)
im ganzen zu Gunsten der päpstl. Ansprüche ent-
schieden; und mit Hadrian IV. begann der lange
Kampf des Papsttums gegen die Hohenstaufen, der
mit der völligen Ausrottung dieses Geschlechts en-
digte. Alexander III. (s. d.) überlebte zwei Gegen-
päpste, stürzte den dritten und zwang Heinrich II.
von England zur Kirchenbuße am Grabe des er-
mordeten Thomas a Becket (s. d.), und im Bunde
mit den Städten Italiens nötigte er den Kaiser
Friedrich I. Barbarossa zum Frieden. Noch mehr
Erfolg erzielte Innocenz III. (s. d.), der das Papst-
tum auf den höcksten Gipfel der Macht erhob,
als Vormund, Schiedsmann, Richter und Lehns-
herr die Könige von halb Europa zu seinen Füßen
sah und den Gedanken einer päpstl. Universal-
monarchie seiner Verwirklichung am nächsten brachte.
Die Besitzungen der röm. Kirche in Italien wurden
durch ihn beträchtlich erweitert und namentlich von
der kaiserl. Lehnsherrlichkeit befreit. Johann von
England wurde von ihm entsetzt und erhielt sein
Königreich nur als päpstl. Lehn zurück; auch Philipp
August von Frankreich mußte sich in Ehesachen sei-
nem Urteil fügen; Polen, Ungarn, Bulgarien,
Aragonien und Sicilien waren ebenfalls, zum Teil
fchon von früher her, dem päpstl. Stuhl zins-
bar; die Könige nannten sich des P. Söhne. In