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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Papst

Deutschland erhob Innocenz gegen Otto Ⅳ. seinen Mündel Friedrich Ⅱ. auf den Thron, der aber sofort nach dem Tode seines Vormundes gegenüber den päpstl. Ansprüchen thatkräftig die kaiserl. Rechte geltend machte und mit Gregor Ⅸ. (s. d.) und Innocenz Ⅳ. (s. d.) in erbitterte Kämpfe verwickelt wurde. Trotz wiederholter Bannflüche blieb Friedrich ungebeugt, und auch sein Sohn Konrad Ⅳ. behauptete sich in Deutschland; aber sein Enkel Konradin (s. d.), der letzte Hohenstaufe, endete, von Karl von Anjou, dem Günstling des P., geschlagen, auf dem Blutgerüst (1268). Das Papsttum hatte das Kaisertum besiegt.

Ⅵ. Periode. Die sechste Periode, vom Ausgange des 13. Jahrh. bis zur Reformation, stellt wiederum einen Verfall des Papsttums dar. Durch die völlige Zerrüttung Deutschlands war Frankreich mächtig geworden und trat zunächst den Forderungen Roms entgegen. Als Bonifacius Ⅷ. (s. d.) in seiner Bulle Unam Sanctam die Unterordnung der weltlichen Macht unter die geistliche und die Pflicht des Gehorsams aller Kreatur gegen den röm. Bischof als Glaubenssatz aussprach, fand er an Philipp dem Schönen von Frankreich Widerstand, und von Clemens Ⅴ. (s. d.) an mußten die P. ihre Residenz in Avignon nehmen (das sog. Babylonische Exil, 1309‒77), wo sie ganz unter franz. Einfluß standen. Noch tiefer sank ihr Ansehen, als 1378 neben dem italienischen P. Urban Ⅵ. von den franz. Kardinälen Clemens Ⅶ. zum P. gewählt wurde und nun zwei P., die einander gegenseitig verfluchten, sich um die Herrschaft über die abendländ. Christenheit stritten (das Schisma). Der doppelte Hofhalt zu Avignon und Rom verschlang unermeßliche Summen, die dem Klerus und den Gläubigen abgepreßt wurden. Immer lauter wurden die Beschwerden, immer allgemeiner erhob sich die Forderung einer Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern. Daneben regten sich in England und Böhmen noch viel weiter gehende Reformbestrebungen. Das Konzil zu Pisa (1409) hinterließ statt zwei P. deren drei. Zwar gelang es dem Konstanzer Konzil (s. d.), die große Spaltung durch Absetzung der drei P. zu endigen; aber der 1417 an ihre Stelle gewählte alleinige P. Martin Ⅴ. löste das Konzil auf, ohne den Wünschen der Völker nach einer Reformation gerecht geworden zu sein. Auch das Baseler Konzil (s. d.) unterlag im Kampfe gegen Eugen Ⅳ. Frankreich wurde schon 1438 durch die Pragmatische Sanktion gewonnen, durch die die Freiheiten der Gallikanischen Kirche (s. d.) begründet wurden; Deutschland wurde durch die Schwäche seines Kaisers und durch die Schlauheit seines im Dienste des Papsttums arbeitenden Gesandten, Äneas Sylvius, des nachmaligen P. Pius Ⅱ. (s. d.), im Wiener Konkordat (1448) unterworfen. Unter verschiedenen Titeln (Annaten, Spolien u. s. w.) wurde dem P. ein überreiches Einkommen gesichert und im 15. Jahrh. bezogen die P. schon wieder unter mancherlei Namen die Hälfte der geistlichen Einkünfte des Abendlandes. Hilfe gegen die Türken war der gewöhnliche Vorwand, unter dem man Geld forderte. Ungeheure Summen flossen zu diesem Zweck zusammen, aber selten wurden sie dafür verwendet; das meiste verschlang die Verschwendung des Hofhalts, die Bestechung der röm. Barone und der päpstl. Nepotismus. Nachdem Alexander Ⅵ. (s. d.) die Herrschaft der adligen Geschlechter mit, Gift und Dolch gebrochen, brachte sein Nachfolger Julius Ⅱ. (s. d.) das verschleuderte Erbgut des heil. Petrus wieder zusammen und behauptete es, mehr Feldherr als Priester, im Kampfe mit Frankreich.

Ⅶ. Periode. Die siebente Periode reicht von der Reformation bis zur Zeit Kaiser Josephs Ⅱ. (1515‒1770) und zeigt ein allmähliches Zurücktreten des Papsttums vom Vordergrund der Weltgeschichte. Unter Leo Ⅹ. (s. d.) erhob sich die deutsche Reformation und riß fast die Hälfte des Abendlandes vom Papsttum los. Die Hoffnung Kaiser Karls Ⅴ., durch ein allgemeines Konzil die Einheit der Kirche wiederherzustellen, blieb unerfüllt. Das Tridentinische Konzil (s. d.) stellte die kath. Kirchenlehre im scharfen Gegensatz zum Protestantismus und die kirchliche Verfassung und Sitte in fast völliger Abhängigkeit vom Papsttum aufs neue fest. Die gleichzeitig mit einer innern Wiedergeburt des Katholicismus seit 1580 sich vollziehende Gegenreformation (s. d.) brachte schon unwiederbringlich verloren Geglaubtes zurück. Der Jesuitenorden stützte den wankenden röm. Stuhl, hemmte die Reformation nach Kräften und gewann durch Mission unter den Heiden dem Katholicismus neue Seelen. Trotzdem konnte das frühere Ansehen des päpstl. Stuhls bei den veränderten Zeitverhältnissen nicht wiederhergestellt werden. Die Pontifikate Pauls Ⅳ. (s. d.), der in der Bulle Cum ex apostolatus officio (1558) die maßlosesten Ansprüche des Papsttums erneuerte, Pius’ Ⅴ. (s. d.), dessen Bulle In coena domini die feierliche Verfluchung der Ketzer zum Kultusakte erhob, und Gregors ⅩⅢ. (s. d.), der sich ebenso sehr um die Mission und das kanonische Recht, wie um die Verbesserung des Kalenders verdient machte, bezeichnen eine Zeit der innern Sammlung und Kräftigung des Papsttums als geistlicher Gewalt, während Sixtus Ⅴ., Clemens Ⅷ. und Urban Ⅷ. die polit. Machtstellung der P. als Beherrscher des Kirchenstaates befestigten. Aber die Zeiten einer päpstl. Universalmonarchie waren vorüber. Bei aller Ergebenheit gegen den P. hielten auch die kath. Fürsten immer strenger auf den Unterschied der geistlichen und weltlichen Gewalt. Von der Mitte des 16. Jahrh. an wurde kein deutscher Kaiser mehr vom P. gekrönt. Der Westfälische Friede gewährte trotz der päpstl. Proteste den prot. Reichsständen Deutschlands volle Religionsfreiheit. In Frankreich traten seit der Zeit Ludwigs ⅩⅣ., trotz der Aufhebung des Edikts von Nantes und der franz. Protestantenverfolgung, die kirchlichen Interessen auch in den kath. Staaten immer völliger hinter den politischen zurück, und im Streite wider Innocenz Ⅺ. begründete Ludwig ⅩⅣ. von neuem die Gallikanische Kirchenfreiheit. (S. Gallikanische Kirche.) Das Papsttum sank immer mehr zum ital. Fürstentum herab, dessen Verwicklung in alle möglichen weltlichen Händel die geistliche Macht des Kirchenoberhauptes nur beeinträchtigen konnte.

Ⅷ. Periode. Die achte Periode reiche vom Josephinischen Zeitalter bis zur Gegenwart. Der geistige Umschwung seit Mitte des 18. Jahrh. ließ auch das Papsttum nicht unberührt. Nachdem bereits verschiedene roman. Staaten die Jesuiten des Landes verwiesen hatten, hob Clemens ⅩⅣ., namentlich durch die bourbonischen Höfe gedrängt, indem Breve Dominus ac Redemptor noster (1773) den Jesuitenorden auf. Die Aufklärungszeit untergrub den päpstl. Einfluß noch mehr. Pius Ⅵ. (s. d.) verlor durch die Revolution die franz. Kirche und seine Staaten. Pius Ⅶ. (s. d.) mußte seine persönliche Freiheit und den Besitz des verkleinerten Kirchenstaates 1801