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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Pragel – Praguerie

Pragel, Paß (1543 m) der Sihlgruppe in den Glarner Alpen, der das Muotathal im schweiz. Kanton Schwyz mit dem Klönthal in Glarus verbindet. Der Bau einer Straße ist geplant. Vom 27. bis 30. Sept. 1799 kämpften hier die Russen unter Suworow und die Franzosen unter Molitor.

Prägen, im allgemeinen das Verfahren, einem Körper aus geschmeidigem Material durch Druck oder Stoß eine bestimmte Gestalt zu geben, sofern es mittels einer Maschine (Prägmaschine, Prägstock, Prägpresse oder Prägwerk) und mittels entsprechend gravierter stählerner Formen (Prägstempel) geschieht. In den meisten Fällen, wie in der Münztechnik (s. Münze, Bd. 12, S. 85b) und der Buchbinderei (s. d., Bd. 3, S. 652a), liegt dem P. die Absicht zu Grunde, auf flachen Gegenständen Reliefzeichnungen, Aufschriften u.dgl. hervorzubringen; doch erzeugt man durch P. auch die ganze Gestalt eines Gegenstandes, wie Gabeln, Eßlöffel, Gardinenhalter u.s.w.

In alter Zeit geschah das P. in der Weise, daß man den untern Stempel auf einem Blocke feststellte und auf den mit der Hand gehaltenen Oberstempel mit einem Hammer schlug; dieses Verfahren brauchte viel Zeit und lieferte eine schlechte Prägung. Daß man später den Oberstempel mit seinem Stiel schieberartig in einer Führung auf und nieder gehen ließ (bei dem sog. Klippwerk), konnte wohl das P. etwas bequemer machen, das Erzeugnis aber nicht verbessern. Die erste wirkliche Prägmaschine in der Form der Balancierpresse (s. d.) soll bereits 1558 in Frankreich gebraucht, nach andern erst Ende des 17. Jahrh. erfunden worden sein. Selbst in seinem vollkommensten Zustande hat dieses Stoßwerk für das P. von Münzen fühlbare Mängel; es nimmt wegen der Kreisbewegung seines langen Schwengels einen großen Raum in Anspruch, erfordert viel Menschenhände und erzeugt bei seinem Gange erschütternde Stöße, ist jedoch noch jetzt in der Blechbearbeitung (s. d.) gebräuchlich. Man strebte nach Prägwerken, welche bei geringem Raumbedarf leicht in Verbindung mit einem Motor gesetzt werden konnten und durch Druck (nicht durch Stoß) das P. bewirken. Als besonders geeignet zur Erzeugung des erforderlichen hohen Druckes erwies sich der Kniehebel. Das erste Prägwerk mit Kniehebel ist von Nevedomski zu Petersburg erfunden worden, aber zu keiner großen Verbreitung gelangt. Größern Erfolg hatte eine von Uhlhorn in Grevenbroich ausgeführte Prägmaschine, die jetzt überall eingeführt ist. (S. Münze, Bd. 11, S. 85b.)

Prager Friede, s. Prag (S. 353).

Prager Kompaktaten, s. Baseler Konzil und Hussiten.

Prägeschatz, s. Münze (Bd. 12, S. 84a).

Prägmaschine, s. Prägen und Münze (Bd. 12, S. 85b).

Pragmātisch (vom grch. pragma, Handlung, Geschäft, Sache), sachlich, der Geschäftskunde gemäß, in Geschäften gewandt, erfahren; man spricht demnach von einem pragmatischen Kopfe, einem pragmatischen Genie und von pragmatischen Regeln, d. h. Regeln der Klugheit. Eine besondere Bedeutung erhält das Wort in der Geschichtschreibung, wo man diejenige Darstellungsweise, welche die Begebenheiten nach ihrem ursachlichen Zusammenhang entwickelt, die pragmatische Darstellung (den historischen Pragmatismus) nennt. (S. Geschichte.) Eine Dienstpragmatik ↔ ist eine Verordnung, welche die Regeln für den staatlichen Verwaltungsdienst enthält.

Pragmatische Sanktion (Sanctio pragmatica), ein Staatsgrundgesetz, das unverletzlich sein und für ewige Zeiten in Kraft bleiben soll. Die wichtigste derartiger Urkunden ist das Gesetz, durch welches Kaiser Karl VI., da er ohne männliche Nachkommen war, die Nachfolge unter seinen weiblichen Nachkommen ordnete. Dies Gesetz wurde von Karl VI. bereits 19. April 1713 als Hausgesetz erlassen, aber später den Landtagen aller österr. Länder vorgelegt. Von den Ständen Niederösterreichs und Böhmens wurde es 1720, vom ungar. Landtage, unter Verwahrung der ungar. Verfassungsrechte, 1722, von den übrigen Landtagen in den J. bis 1724 angenommen und darauf 6. Dez. 1724 als Grundgesetz verkündet. In dem Gesetz war bestimmt, daß die gesamten österr. Staaten für immer ungeteilt beisammen bleiben und zunächst auf die männlichen Nachkommen des regierenden Kaisers, in deren Ermangelung auf seine weiblichen Nachkommen, bei deren Abgang auf die Töchter seines Bruders Joseph und deren männliche und weibliche Nachkommenschaft , jederzeit nach dem Rechte der Erstgeburt übergehen sollten. (S. Deutschland und Deutsches Reich, Bd. 5, S. 181b, und Österreichisch-Ungarische Monarchie, Bd. 12, S. 721a und 730a.)

Zu nennen ist ferner die von Karl VII. von Frankreich 1438 zu Bourges nach den Beschlüssen des Baseler Konzils gegebene P. S., auf welcher die Freiheit der Gallikanischen Kirche (s. d.) beruhte; ebenso die P. S. des Deutschen Reichstags zu Mainz von 1439 zur Annahme derselben Beschlüsse; endlich auch die P. S., die Karl III. von Spanien erließ, als er 1759 den Thron beider Sicilien seinem dritten Sohn und dessen Nachkommen abtrat.

Prägnánt (lat., «schwanger»), bedeutungsvoll, inhaltsschwer, bündig, besonders gebraucht für einen Ausdruck, der in einem übertragenen, die gewöhnliche Bedeutung gleichsam potenzierenden Sinne angewendet wird; Prägnánz, Gedankenreichtum, Begriffsfülle.

Prägpresse, s. Prägen, ferner Blechbearbeitung (Bd. 3, S. 105b) und Münze (Bd. 12, S. 85b).

Prägravieren (lat), überbürden; davon das Substantiv Prägravation.

Prags, Gemeinde im Gerichtsbezirk Welsberg der österr. Bezirkshauptmannschaft Bruneck in Tirol, im Pragser Thale, einem Seitenthale des Pusterthals, hat (1890) 618 E. Das Pragser Thal mündet bei Gassen in das Rienzthal. Bis zur Teilung in den westl. Arm (Inner-Pragser Thal) und in den südlichen (Alt-Pragser Thal) heißt es Außer-Pragser Thal. Das erstere führt zu dem grünen, am Fuße des Roßkofls (2588 m) und Seekofls (2810 m) in 1479 in Höhe gelegenen Pragser Wildsee. In demselben Thalzweige liegt das Bad Neu-Prags oder Mögelbad (1325 m). – Vgl. Alt-Prags bei Niederdorf im Pusterthale (Wien 1884).

Prägstempel, Prägstock, s. Prägen.

Praguerie (frz., spr. prag'rih), der Aufstand der franz. Großen 1440 gegen Karl VII., der durch die 1439 organisierte Errichtung eines stehenden Heers (s. Ordonnanzcompagnien) in die Vorrechte des hohen Adels eingegriffen hatte; die Opposition, zu der auch der Dauphin (der spätere Ludwig XI.) gehörte, wurde durch Karls Energie nach sechs Monaten unterdrückt. Der Name kam von den Prager

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 355.