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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Präjudizieren - Praktik
Präjudizieren (lat.), vorher entscheiden, Vor-
urteile beibringen, beeinträchtigen (s. anch Präjndiz).
Im Wechselrecht heißt P. des Wechsels der Ver-
lust wechselmähiger Ansprüche, den die Versäum-
nis derjenigen Förmlichkeiten zur Folge hat, welche
das Wechselrecht für den Inhaber des Wechsels zur
Erhaltung seines wechselmäßigen Anspruchs vor-
schreibt, also beim gezogenen Wechsel der Verlust
des Negresses gegen die Vormänner, weil der In-
haber die rechtzeitige Präsentation zur Zahlung beim
Bezogenen oder Äcceptanten, und wenn Zahlung
nicht geleistet wurde, die rechtzeitige Erhebung eines
dem Gesetze entsprechenden Protestes versäumt hat
(f. Wechselprotest). Gegen den Aeceptanten des ge-
zogenen Wechsels und den Aussteller des eigenen
Wechsels präjudiziert der Wechsel durch unterlassene
Protesterhebung nur beim bestimmt domizilierten
Wechsel. (S. Domizilwechsel.) Bedeutung behält
der präjudizierte Wechsel auch abgesehen von dem
Anspruch gegen den Äcceptanten und den Aussteller
des eigenen Wechsels insofern, als er auch nach
der Präjudizierung indossiert werden kann (s. In-
dossament) und als dem Inhaber ein Anspruch aus
der Bereicherung (s. d.) gegen den Aussteller und
den Äcceptanten übrigbleibt.
Präkaution (lat.), Vorsicht, Vorkehrung.
PriMudieren (lat.), ausschließen.
Präklusion (lat.), Ausschließung; in der Nechts-
sprache die Folge, daß eine Person mit Ablauf eines
bestimmten Zeitraums (Frist) mit Vornahme einer
Rechtshandlung ausgeschlossen wird, was den Ver-
lust eines ihr zustehenden Rechts oder andere Rechts-
nachteile herbeiführen kann. P. dient namentlich im
Prozeh dazu, um dessen Erledigung sicher zu stellen.
Aber auch außerhalb des Prozesses findet und fand
sie von altcrs her Anwendung zur Sicherung recht-
licher Verhältnisse. (S. Aufgebotsverfahren.)
Präkonisation (vom lat. ?ra6co, s. d.), der
Akt, wodurch der Papst in der Kardinalsversamm-
lung einen nach der Prüfung geeignet befundenen
Prälaten als Bischof proklamiert.
Präkordialangst, das plötzliche Angstgefühl
mit heftiger Beklemmung in der Herzgegend, ein
charakteristisches Symptom von gewissen Nerven-
krankheiten. !Herz.
Präkordien (I^scoi-äia., lat.), die Gegend ums
Prakrit (im Sanskrit prä^i-tam, "gewöhnlich",
"vulgär"), Name einer Anzabl mittelind. Dialekte,
die schon frühzeitig inschriftlich und litterarisch ver-
wendet worden sind. Es sind dies: die Maharashtrl,
Haurasenl, Mägadhl, Ardhamägadhl, Päicätsch:
und die Apabhramcadialekte. Die Mahärä'shtr:
gilt für das Hauptprakrit. Sie ist benannt nach
dem Lande der Marathen (Sanskrit NaiiärMitla),
mit deren Sprache sie aber nur wenig Berührungs-
punkte aufweist, und wird ausschließlich in Ge-
dichten, in den Dramen nur in den eingelegten
Strophen s^Ätl^s), gebraucht. Strenggenommen
gehören die Apabhramcadialekte, die zwischen P.
und Neuindisch in der Mitte stehen, nicht mehr
zu den Präkritdialckten.
Von den einheimischen Bearbeitungen des P.
ist die älteste der i^iälvita^rakä^H des Vararutschi,
hg. von Cowell (2. Aufl., Lond. 1868), die umfang-
reichste die Grammatik des Hematschandra, hg. und
übersetzt von Pischel (2 Bde., Halle 1877 -80).
Außerdem ist noch bekannt das ^lÄkrtHlaii^Hiiain
des Tschanha, hg. von Hörnle (Kalk. 1880). 'Be-
kannt sind die ?Zi)^acc!in des Dbanapäla, bg.von
Bühler (Gott. 1878), und die DsMHmaiMiä des
Hematschandra, hg. von Pischel und Bühler (Bd. 1,
Bombay 1880). - Vgl. Pischel, vs FraminNtici8
?läcritici8 (Vresl. 1874); Vloch, Vararuci und
Hemacandra. Ein Veitrag zur Kritik und Geschichte
derPräkritgrammatik(Gütersloh1893). Von europ.
Bearbeitungen sind zu nennen: Höfer, v6 I^ki-ita
äiHlecto lidri äuo (Berl. 1836); Lassen, In8tiwtio-
N68 linFnak ?i-HcriticH6 (Bonn 1837)/ mit der Er-
gänzung : Delius, Naäic68 ^i-aci-iticas (Bonn 1839);
E. Müller, Beitrage zur Grammatik des Iaina-
präkrit (Berl. 1876); A. Weber, über ein Fragment
der Bhagavati (Berl. 1866-67), und in der Einlei-
tung seiner Arbeit: Über das Saptacatakam des Hala
(Lpz. 1870); Iacobi, Ausgewählte Erzählungen in
Mäharashtn (Lpz^ 1886), worin eine Elementar-
grammatik der Maharashtri.
Sehr umfangreich, aber bisher noch wenig be-
kannt, ist die in P. geschriebene Litteratur. Es ist
wahrscheinlich, daß die scheinbare große Lücke vor
Beginn der eigentlich klassischen Sanskritlitteratur
durch eine umfangreiche Litteratur in P. ausgefüllt
wird, wie eine Anzahl^ späterer Sanskritwerte nur
Nachbildungen von Prakritoriginalen sind. Eins der
ältesten Fabelwerke, die Zi-Ii^tk^n^ des Gunädhjc?,
von der wir bis jetzt nur Fragmente haben, war
in Päicätschl geschrieben, und nach ihm sind die
Ni'lilUk'ätKä des Kshemendra und der Xatu^ai-it-
8HZHI-H des Sömadeva im 11. Jahrh. n. Chr. ge-
arbeitet. Von selbständigen Werken in P. sind zu
nennen die Kunstepen N3.vAUHvg.I10 oder Zstudanäda,
die man dem Pravarasena, König von Kaschmir im
6. Jahrh. n. Chr., oder Kälidasa zuschreibt. Der
8etuI)HnäI^ behandelt einen Teil der Geschichte des
Näma und ist in mehrern Recensionen vorhanden,
in der des Ramadasa mit Übersetzung hg. von
S. Goldschmidt (Straßb. 1880-83). Ebenfalls
ein Kunstepos ist der (^aüäavalio des Vakpati-
rädscha, wie der äewdluiälia. in Mahärashtn ge-
schrieben, aus dem 8. Jahrh. n. Chr., eine Verherr-
lichung der Thaten des Königs Iacovarman von
Kanjakubdscha, hg. von Shankar P.'Paydit(Vonu
bay 1887). Eine lyrische Anthologie in Mähäräshtn
ist die 3attH8Hi oder das 8aptN^t3.kani (700 Stro-
phen), das man dem Hala zugeschrieben hat, womit
ein Fürst Satavahana aus unbekannter Zeit, aber
jedenfalls lange vor dem 7. Jahrh. n. Chr. lebend,
gemeint ist. Hala war jedenfalls der Patron des
Sammlers. Herausgegeben und übersetzt wurde
das Werk von Weber (Lpz. 1870, und vollständig
ebd. 1881), Text auch Bombay 1889 (in der "X5v^-
meM", Nr. 21). Ein ganz in P^ geschriebenes Drama
ist die ^Hrpürllinasi^ri des Radschacekhara. Außer-
dem ist die gewaltige Litteratur der'Dschains (s. d.)
in P. geschrieben und zum großen Teile in Indien
herausgegeben. Von europ. Bearbeitungen sind zu
nennen: ^6 Xa^Äänti-H ol ^liacilüdülin von Ia-
cobi (Lpz. 1879); ^iraMvali^Luttaiii, 6sn HpänAH
ä6r ^ina8 von Warren (Amsterd. 1879); ^?1i6 ^M-
ramFH 8uttH von Iacobi, Bd. 1 (Lond. 1882); beide
übersetzt von Iacobi in den "sacreä V00K8 ol t1i6
I^3t", Bd. 22 (Orf. 1884); das ^up^MikH ßati-a
von Leumann (Lpz. 1883); II16 IIvä^FHä^Ho von
Hörnle (Kalkutta 1885) mit Übersetzung.
Praktik (grch.), soviel wie Praxis (s. d.); auch
veraltete Bezeichnung des Kalenders; auch die einem
Schiffe erteilte Erlaubnis, mit dem Lande zu ver-
kehren; Vauernpraktik, die bei Landleuten gel-
tenden Wetterregeln: welsche P., ein Verfahren,