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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Preßglas - Pressionsführung
nung der Artikel', beibehalten ist der Gerant (ver-
antwortlicher Redacteur), Anzeige- und Hinter-
legungspflicht. Die Reihe der Preßdelikte ist einge-
schränkt gegenüber frühern Gesetzen (Art. 23-41).
Die Verantwortlichkeit in strafrechtlicher Beziehung
trifft den Geranten (oder Verleger) und den Ver-
fasser, dagegen den Drucker und Verbreiter nur für
nicht mit ihrem Gewerbe in Verbindung stehende
Handlungen (Art. 42 - 46). Die Eigentümer der
Zeitungen oder periodischen Druckschriften haften
für Verurteilungen, welche auf Geld lauten. Eigent-
liche Preftdelikte, ausgenommen Verleumdung und
Beleidigung von Privatpersonen, sind vor die Jury
gewiesen. Eine Ergänzung (betreffend Verteilung
von unsittlichen Schriften, Bildern u. s. w.) brachte
das Gesetz vom 2. Aug. 1882.
In Rußland steht die Presse unter der Censur,
die in eine auswärtige (für die aus dem Ausland
eingesübrten litterar. Werte) und in eine innere (für
Erzeugnisse, die in Rußland gedruckt werden) zer-
fällt. Beide steben unter dem Ministerium des
Innern; Ccnsurkomitees in den Hauptstädten leiten
die Geschäfte. Ausgeschlossen von der Censur sind
die Veröffentlichungen der Akademien, der Univer-
sitäten und der Gelehrten Gesellschaften; ferner in
Petersburg und Moskau alle Originalwerke von
nicht weniger als 10, und alle Übersetzungen von
Nicht weniger als 20 Druckbogen Umfang. Auch
dürfen seit 1865 Zeitungen ohne Präventivcensur
erscheinen, wenn auf Gefuch die Genehmigung dazu
erteilt wird. Dock hat der Minister des Iuuern das
Recht, solche Zeitungen, wenn ihm ihre Tendenz
schädlich erscheint, auf rein administrativem Wege
zu verwarnen und bei der dritten Verwarnung ihr
Erscheinen bis zu sechs Monaten zu verbieten sowie
event, beim Senat eine gänzliche Unterdrückung zu
beantragen. Bei Zeitungen, die unter Präventiv-
censur erscheinen, steht ihm unter gleicher Voraus-
setzung das Recht auf Verbot des Erfcheiuens bis zu
acht Monaten zu; ferner kann er bei allen Zeitungen
zeitweilig den Einzelverkauf und die Aufnahme von
Inseraten verbieten. Ohne Präventivcensur gedruckte
Werke müssen vor der Herausgabe dem Censor vor-
gelegt werden, der ihre Herausgabe verbieten kann.
(S. Administrative Strasen.) Religiöse und auf
Religion bezügliche philos. Werke unterliegen ohne
Ausnahme der Präventivcensur, die unter Leitung
des heiligen Synod von besondern geistlichen Censur-
komitees ausgeübt wird. Das in Rußland geltende
"Gesetz von der Censur und der Presse" ist vom I.
1865, ergänzt 1882 und 1886.
Preßglas, Bezeichnung für solche Glasgegen-
stände, die durch Pressen in Formen hergestellt wer-
den. Bei dem Versuch, den dünnflüssigen Zustand
des Glases zu benutzen, hat sich berausgcstellt, daß
das Glas, selbst in Berührung mit sebr heißen Guß-
formen, an der Oberfläche schnell zähflüssig wird
und in diesem Zustande die Formen schlecht aus-
füllt. Um nun dennoch das Glas durch Guß ver-
arbeiien zu können, muß man es durch Einführung
eines entsprechend gestalteten Stempels mit Ge-
walt an die Wandungen der Form andrücken. Durch
Pressen können Trinkbecher aller Art, Viergläser,
Teller, Glasschüsseln, Dosen u. dgl. sowie Glas-
dachziegel hergestellt werden; die auf diefem Wege
erzeugten Gegenstände zeichnen sich häusig durch
reiche Reliefdetoration aus, die allerdings hinler
den durch Schliff erhaltenen Verzierungen bedeu-
tend zurücksteht.
Das weiche, bleireiche Glas eignet sich besonders
gut zum Pressen. Dies ist auch der Grund, warum
in Frankreich, England, Belgien und Amerika diese
neue Art der Glasverarbeitung eher heimisch wurde
als bei uns. In Osterreich wurde P. zuerst vom
Glasfabrikanten Schreiber in Groß-Ullersdorf 1878
eingeführt; daselbst wird vollkommen bleifreies
Natronkalkglas in Formen aus Tiegelgußstahl ge-
preßt zur Herstellung von Glasgeschirr aller Art.
Preßhartglas, s. Glas (Bd. 8, S. 42 d).
Preßhefe, Pfund Hefe, Pfund barme, künst-
lich kultivierte Hefe (s. d.), welche zur Zeit ihrer leb-
haftesten Entwicklung von ihrer Nährflüssigkeit ge-
trennt, durch Auswascken gereinigt und durch Ab-
pressen in Hebel- oder Filterpressen von dem über-
schüssigen Wasser befreit wird. Gute P. foll einen
muscheligen Bruch haben, von weißer Farbe und
angenehm säuerlichem Geruch sein und sich mög-
lichst lange frisch halten; sie soll namentlich gär-
kräftig und frei von Bakterien sein; diese veran-
lassen leicht ein Weichwerden der Hefe, sind auch
oft für ein gutes Pressen der Hefe hinderlich. Die
Prehhefcbereitung bildet einen nicht unwichtigen,
meistens mit der Darstellung von Kornbranntwein
verbundenen Industriezweig. Die P. wird aus
Maischen, die aus Roggenschrot, vielfach unter
gleichzeitiger Benutzung von Maisschrot, und Darr-
malz oder Grünmalz bereitet werden, gewonnen.
Diese Maischen werden mit Kunsthefe (s. Spiritus-
fabrikation) oder P. zur Gärung angestellt, bei Ein-
tritt der Hauptgärung bildet sich auf der Oberfläche
der Ataischen ein aus vielen Vlafen bestehender,
allmäblich sich trübender Schaum, welcher im we-
sentlichen aus frisch gebildeter Hefe besteht. Dieser
Schaum wird abgeschöpft, gewaschen und gepreßt.
Aus den Maischen wird durch Destillation der Spi-
ritus gewonnen. Neuerdings ist ein Verfahren viel-
fach in Aufnahme gekommen, bei welchem ein be-
deutend höherer Ertrag an Hefe erzielt wird, wäh-
rend die Ausbeute an Alkohol erheblich zurückbleibt.
Dieses Verfahren beruht auf der Thatfache, daß die
Hefe unter starker Lustzufuhr sich besonders start
vermehrt. Bei diesem Luft hefeverfahren wer-
den aus den Maischen durch Abpressen oder Läutern
klare, treberfreie Würzen gezogen, in die bei etwa
30° (^. längere Zeit Luft eingeblasen wird, wodurch
eine starke Hefenvermehrung bewirkt wird', die ge-
bildete Hefe wird in flachen Absetzgesäßen absetzen
gelassen und dann durch Pressen von der Würze ge-
trennt. - Vgl. Otto Durst, Handbuch der Preß-
hefefabrikation (Berl. 1888); Wilfert, P., Kunsthefe
und Backpulver (2. Aufl., Wien 1890); Reichenhallcr
und Stiasny, Die Spiritus-Preßhefen- und Essig-
fabrikation (ebd. 1891).
Pretzhonig, s. Honig.
Pressieren (lat.), drängen, treiben: Eile haben,
keinen Auffchub leiden; Pression, Vedrängung,
Druck, Beeinflussung.
Preffionsführung, Forcierung, die Füh-
rung (s. d.) der Geschosse im Innern des Laufs
(Geschützrohres) vermittelst eines Mantels aus wei-
cherm Metall. Das Geschoß hat bei Hinterladern
meist einen größern Durchmesser als das Rohr zwi-
schen den Feldern, so daß letztere sich beim Schuß
in den Mantel des Geschosses einschneiden müssen
und demselben so eine Führung geben. Zu diesem
Zweck muß der Geschoßmantel aus weicherm Ma-
terial (Weichblei, Hartblei, Kupfer) bestehen als
das Rohrinncre. An dem Einschneiden ist nicht