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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Preußen (Geschichte 1861-88)

(Finanzen) und Roon blieben, von Jagow trat für das Innere, Graf zur Lippe für die Justiz, von Mühler für den Kultus, Graf von Itzenplitz für die Landwirtschaft ein. Ein Wahlerlaß vom 22. März, der die Landratsämter aufforderte, ihren Einfluß zu Gunsten der Regierung geltend zu machen, hatte keinen Erfolg. Die Wahlen vom 6. Mai 1862 brachten der Fortschrittspartei den entschiedensten Sieg; kein einziger Minister wurde gewählt. Der 19. Mai eröffnete Landtag strich 23. Sept. sämtliche Ausgaben für die Reorganisation des Heers. Daneben aber gingen in den Fragen der auswärtigen und der Handelspolitik Regierung und Volksvertretung Hand in Hand.

In dieser Lage der Dinge übernahm 24. Sept. 1862 von Bismarck-Schönhausen interimistisch den Vorsitz im Staatsministerium, während der Fürst von Hohenlohe davon entbunden wurde. Die erste Mitteilung, die Bismarck der Kammer machte, ging dahin, daß die Regierung den vorgelegten Entwurf des Staatshaushaltsetats für 1863 zurückziehe, um ihn in der nächsten Sitzungsperiode nebst einem neuen Reorganisationsgesetz von neuem zur Beratung zu bringen (29. Sept.). Am 1. Okt. trat von Bodelschwingh an von der Heydts Stelle als Finanzminister ein, und Bismarck selbst übernahm 8. Okt. definitiv das Präsidium des Staatsministeriums und das Portefeuille des Auswärtigen, während Graf Bernstorff ausschied. Der Konflikt der Regierung mit dem Abgeordnetenhause trat offen zu Tage, als das Herrenhaus durch den Beschluß vom 11. Okt. 1862 das von dem Abgeordnetenhaus verkürzte Budget verwarf und das von der Regierung aufgestellte unverkürzt in seiner ursprünglichen Form annahm. Das Abgeordnetenhaus antwortete darauf 13. Okt. mit einer Resolution, daß der Beschluß des Herrenhauses gegen die Verfassung verstoße und widerrechtlich, somit null und nichtig sei. Es hatte schon 7. Okt. den Fall für verfassungswidrig erklärt, daß die Staatsregierung eine Ausgabe verfüge, die das Haus definitiv abgelehnt habe. Noch am 13. Okt. wurde der Landtag geschlossen. Die Mehrheit der Bevölkerung zeigte sich mit dem Verhalten der Abgeordneten völlig einverstanden und wählte die meisten derselben wieder. Am 9. Dez. 1862 übernahm an Stelle von Jagows der Graf Eulenburg das Ministerium des Innern und von Selchow erhielt das Ministerium des Ackerbaues.

Eine Adresse des neuen Abgeordnetenhauses gestaltete sich zu einer Anklage gegen die Minister, welche die Regierung in verfassungswidriger Weise ohne Etat führten und Ausgaben bestritten, welche die Kammer gestrichen habe. Ein neues Motiv des Zwiespalts trat hinzu, als die Regierung aus Anlaß des Aufstandes in den russ.-poln. Provinzen Ende Januar eine Konvention mit Rußland abschloß (8. Febr.), ohne dem Parlament über den Inhalt derselben Eröffnung zu machen. Ein parlamentarischer Konflikt zwischen dem Kriegsminister Roon und dem Vicepräsidenten Bockum-Dolffs verschärfte den Streit (11. Mai). Als nun das Abgeordnetenhaus einen Wechsel der Personen im Ministerium und einen Wechsel des Systems forderte, antwortete die Regierung 27. Mai mit dem Schluß der Session. Ihr nächstes Bestreben richtete sich nun darauf, die liberale Bewegung, die das ganze Land ergriffen hatte, durch strenge Mittel der Verwaltung, namentlich durch interimistische Aufhebung der Preßfreiheit zu unterdrücken. Eine Ordonnanz vom 1. Juni 1863 stellte die Presse unter die Aufsicht der Regierungs- und Polizeibehörden.

Der deutschen Frage gegenüber nahm das Ministerium Bismarck von Anfang an eine entschiedene Stellung ein. P. verlangte entschieden die Gleichstellung mit Österreich hinsichtlich des Vorsitzes und der Leitung des Bundes und eine nicht aus Delegationen der Landtage, sondern aus direkten Wahlen nach dem Maßstab der Bevölkerung der einzelnen Staaten hervorgehende Volksvertretung mit reichlich zugemessenen Befugnissen. In der Hoffnung, durch ihre Haltung in dieser Frage das Vertrauen des Volks wiedergewonnen zu haben, löste die Regierung 3. Sept. 1863 das Abgeordnetenhaus auf. Aber niemand traute der Aufrichtigkeit der Regierung, die für Deutschland ein Volksparlament begehrte, während sie im bittersten Streit mit der eigenen Volksvertretung lag. Trotz aller Anstrengung brachte sie nur 37 ihrer Kandidaten durch. Die erste Thätigkeit des 9. Nov. eröffneten Abgeordnetenhauses erstreckte sich auf die Verwerfung des vorgelegten Preßgesetzes vom 1. Juni. Diese Fragen traten aber augenblicklich in den Hintergrund vor der großen Aktion in Schleswig-Holstein (s. d.), die sich seit dem Tode Friedrichs VII. von Dänemark in P. vorbereitete. Das Ministerium Bismarck nahm in dieser Sache eine Stellung, die mit den Wünschen der Nationalgesinnten zunächst keineswegs im Einklang stand (s. Deutschland und Deutsches Reich, Bd. 5, S. 200), und geriet dadurch in einen neuen Konflikt mit dem Abgeordnetenhause, das 22. Jan. 1864 dem Ministerium eine Anleihe von 12 Mill. Thlrn. zur Bestreitung der durch die schlesw.-holstein. Verhältnisse gebotenen außerordentlichen Ausgaben verweigerte. Die Regierung wußte sich aber doch die Mittel zur Kriegführung zu verschaffen und hatte schon nach wenigen Wochen große Erfolge aufzuweisen. (S. Deutsch-Dänischer Krieg von 1864.)

Der preuß. Landtag war inzwischen 25. Jan. 1864 geschlossen worden. Der 1. Aug. abgeschlossene Waffenstillstand wurde 30. Okt. 1864 zu Wien in einen definitiven Frieden verwandelt, in welchem Dänemark die Herzogtümer an Österreich und P. zu gemeinsamem Besitz abtrat; doch kam es schon im folgenden Jahre zu fortwährenden Reibungen zwischen den beiden Großmächten (s. Deutschland und Deutsches Reich, Bd. 5, S. 201). Unterdessen war auf dem handelspolit. Gebiete die Krisis glücklich vorübergegangen, indem die widerstrebenden süddeutschen Staaten und Hannover zur Erneuerung des Zollvereins auf Grundlage des preuß.-franz. Handelsvertrags die Berliner Zollkonferenzen (30. Sept. 1864) beschickten. Auf den innern Konflikt blieben diese glänzenden Erfolge P.s zunächst noch ohne Einfluß. Obgleich der König bei der Eröffnung des Landtages (14. Jan. 1865) um nachträgliche Genehmigung der Ausgaben bat, verwarf das Abgeordnetenhaus nicht nur das Militärgesetz und die Reorganisationskosten, sondern auch die Marine- und Kriegskostenvorlage (22 Mill. Thlr.) und erklärte die zum Zweck der Kriegführung geschehene Entnahme von Geldern aus dem Staatsschatze für verfassungswidrig. Der Landtag wurde 17. Juni geschlossen.

Das Verhältnis zwischen P. und Österreich stand jetzt bereits so, daß man mit der Kriegsfrage rechnen mußte. Aber die Konvention von Gastein (s. d.) 14. Aug. 1865 schob die Entscheidung noch hinaus. Die Spannung trat jedoch aufs schroffste hervor, als der österr. Statthalter in Holstein die Demonstra-^[folgende Seite]