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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Preußen (Geschichte 1861-88)

Überschüsse der Staatsbahnen die Zinsen der ganzen Staatsschuld. Von etwa 6100 km im J. 1879 stieg das Staatsbahnnetz P.s durch fortgesetzte Ankäufe und Bauten von Sekundärlinien auf 25458 km im J. 1893 (s. Preußische Eisenbahnen). Es konnten nun durch Tarifermäßigungen berechtigte Wünsche der Industrie und Landwirtschaft erfüllt und entlegene Landesteile in Verbindung mit den wirtschaftlichen Hauptverkehrsadern gebracht werden.

Bereits 28. Juni 1879 legte der Finanzminister Hobrecht sein Amt nieder, da er sich nicht im stande fühlte, den weiter gehenden Plänen des Kanzlers in Bezug auf Umgestaltung und Aufhebung der direkten Steuern in P. zu folgen. Sein Nachfolger wurde der bisherige Unterstaatssekretär des Innern, Bitter. Dem Rücktritt des Landwirtschaftsministers Friedenthal (29. Juni) sowie des Justizministers Leonhardt, des Organisators der neuen Justizverfassung (30. Okt. 1879), lagen erkennbare polit. Rücksichten nicht zu Grunde. Ihre Nachfolger wurden der Bismarck persönlich nahe stehende Rittergutsbesitzer Lucius und der Staatssekretär des Reichsjustizamts, Friedberg. Nur drei Jahre (Mai 1878 bis Juni 1881) verwaltete Graf Stolberg seine Stellung als Vicepräsident des Staatsministeriums und Stellvertreter des Reichskanzlers. Der 13. Juli 1879 zum Handelsminister ernannte bisherige Präsident des Reichskanzleramts, von Hofmann, legte bereits nach einem Jahre sein Portefeuille nieder, das dann Bismarck 11. Sept. 1880 selbst übernahm, in der Absicht, nun mit voller Kraft von dieser Stelle aus die Verbesserung der Lage der Arbeiter in Angriff zu nehmen. Seine erste That war die Einrichtung eines Volkswirtschaftsrats durch Verordnung vom 17. Nov. 1880, zunächst für P., aber mit dem Ziele, eine deutsche Einrichtung sich daraus entwickeln zu lassen. Aber die Institution erfüllte nicht die Erwartungen, und der Reichstag lehnte 1. Dez. 1881 die Übertragung derselben auf das Reich ab; ihm folgte 1883 das Abgeordnetenhaus mit der Streichung der für den Volkswirtschaftsrat ausgesetzten Summe. Indes fühlte die Regierung fortgesetzt das Bedürfnis, eine beratende Instanz für die großen legislativen Arbeiten zu besitzen, deren Ansehen zugleich ein Gegengewicht gegen widerstrebende Tendenzen in der Volksvertretung sein könnte, und erneuerte 1884 den Staatsrat, der nicht nur zur Beratung speciell preuß. Gesetze, sondern auch als Beirat für die Abstimmungen P.s im Bundesrat dienen sollte.

Die schutzzöllnerische Wirtschaftspolitik der Regierung fand den vollen Beifall sowohl der konservativen Partei, die ihren Einfluß auf dem platten Lande, zumal in Ostpreußen, vollständig zurückgewann, wie der industriellen Kreise im Westen der Monarchie. Die Abgeordnetenwahlen vom 8. Okt. 1879 ergaben ebenso wie die Wahlen vom 26. Okt. 1882 und vom 5. Nov. 1885 einen völligen Sieg der Konservativen.

Nur mit Hilfe des Centrums vermochte Bismarck im Reichstage die Wirtschaftsreform durchzusetzen. Schon dies allein mußte den Gegensatz zwischen Regierung und Centrum mildern, wenn auch der neue Papst, Leo XIII., trotz seines Wunsches nach Herstellung des kirchlichen Friedens, weit entfernt war von grundsätzlicher Aufgabe der Ansprüche des Papsttums. Der Kultusminister Falk trat 23. Juli 1879 zurück, um seine Persönlichkeit nicht zum Hemmnis des Friedens werden zu lassen. Aber an ein Ergebnis der eingeleiteten Verhandlungen war nicht zu denken, solange die Kurie die Anzeigepflicht bei der Ernennung der Geistlichen nur in sehr beschränktem Maße zugestand und schließlich geradezu die Aufhebung der Maigesetze und die Wiederherstellung der frühern Zustände verlangte. Gleichwohl legte Falks Nachfolger von Puttkamer ein Gesetz vor, das der Regierung diskretionäre Gewalten übertrug zur mildern Handhabung der Maigesetze, auch wurde der die Zurückberufung der abgesetzten Bischöfe enthaltende Paragraph und einige andere Bestimmungen geopfert (14. Juli 1880). Es wurden nun auch die diplomat. Beziehungen zur Kurie wieder erneuert und der bisherige Gesandte in Washington, von Schlözer, zum preuß. Gesandten beim päpstl. Stuhl ernannt. Auch kam jetzt die Kurie dem Wunsche der Regierung, durch Ernennung von Bischöfen eine regelmüßige Diöcesanverwaltung wiederherzustellen, in denjenigen Bistümern entgegen, die durch den Tod ihres Oberhirten verwaist waren. 1881 wurde der Erzpriester Korum von Straßburg zum Bischof von Trier, der Generalvikar Kopp von Hildesheim zum Bischof von Fulda ernannt, 1882 die Bistümer Breslau, Osnabrück und Paderborn besetzt. In noch höherm Grade als Puttkamer ging Goßler, der 17. Juni 1881 zum Kultusminister ernannt war, von dem Gesichtspunkte aus, auf rein praktischem Wege, ohne principielle Verhandlungen mit der Kurie, aber in möglichster Fühlung mit ihr, dem Friedensschlüsse näher zu kommen durch Beseitigung der Notstände in der Seelsorge. Er legte dem Landtag ein neues Kirchengesetz vor, das wiederum diskretionäre Vollmachten für die Regierung forderte. Durch ein Kompromiß zwischen den Konservativen und dem Centrum wurde in dieses 31. Mai 1882 vollzogene Gesetz auch der früher verworfene Bischofsparagraph und die Beseitigung der Staatspfarrer und des sog. Kulturexamens aufgenommen. Die Haltung der Ultramontanen bestimmte die Regierung, von diesen Vollmachten zunächst keinen Gebrauch zu machen. Windthorst proklamierte im Okt. 1882 den Kampf um die Zurückeroberung der Schule als neuen Kulturkampf, und der neue Fürstbischof Herzog von Breslau verstieg sich im Aug. 1882 zur Verdammung der von prot. Predigern eingesegneten Mischehen. Ein Schreiben des Kaisers Wilhelm vom 22. Dez. 1882 legte dem Papste dringend nahe, Zugeständnisse in der Anzeigepflicht bei Ernennung der Geistlichen zumachen und stellte für diesen Fall eine Revision der Kampfgesetze in Aussicht. Und nun bekräftigte der Papst in der That 30. Jan. 1883 eine schon 1880 in einem Breve an Melchers gegebene Erklärung, die Anzeige zuzulassen, forderte aber, daß P. gleichzeitig mit der Änderung der Maigesetzgebung vorgehe. Die preuß. Regierung legte darauf dem Landtage einen Gesetzentwurf vor, der die Anzeigepflicht nur für dauernd zu besetzende Ämter forderte und die Zuständigkeit des kirchlichen Gerichtshofes beschränkte. Nach erfolgter Zustimmung beider Häuser erhielt der Entwurf 11. Juli 1883 Gesetzeskraft. Reichliche Dispenserteilungen wurden sodann für solche Geistliche, die die gesetzliche Vorbildung nicht genossen hatten, gewährt, 1883 der Bischof Blum von Limburg und 1884 der Bischof Brinkmann von Münster begnadigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der Sperrung der Staatsleistungen. Unbeugsam aber blieb die Regierung gegenüber dem Ansinnen, die Erzbischöfe Melchers und Ledochowski zu begnadigen. An dieser Frage stockten längere Zeit die Verhandlungen. Endlich erfolgte 1885 die Zustimmung des Papstes zur