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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Preußen (Geschichte 1888 bis zur Gegenwart)

stützt, wonach die nördl. Distrikte Schleswigs, falls die Bevölkerung durch freie Abstimmung ihren Wunsch auf Wiedervereinigung mit Dänemark ausspräche, zurückgegeben werden sollten. Zunächst hatte nur Österreich allein ein Recht, die Aufführung dieses Artikels von P. zu verlangen, und dieses Rechtes begab sich Österreich durch den Vertrag mit P. vom 11. Okt. 1878, der die Aufhebung jenes Artikels aussprach. Entsprechend dem Vorgehen in Posen wurde auch für Schleswig im Dez. 1889 die Durchführung der deutschen Unterrichtssprache in den Volksschulen verfügt. Bereits Herzog Friedrich von Schleswig-Holstein-Augustenburg hatte vor seinem Tode (14. Jan. 1880) seinen völligen Frieden mit dem preuß. Königshause gemacht; sein Sohn Herzog Ernst Günther bekräftigte 1884, sobald er mündig geworden war, den Verzicht auf alle Rechte seines Hauses, und auf Grund desselben wurde mit ihm 1885 ein Abfindungsvertrag geschlossen.

5) Vom Tode König Wilhelms I. bis zur Gegenwart. Am 9. März 1888 starb Kaiser Wilhelm I. im 91. Lebensjahre. In der Idee des preuß. Staates hatten seine polit. Überzeugungen gewurzelt, von ihr ausgehend wurde er der Einiger Deutschlands. Dem Sohne, der jetzt als Kaiser und König Friedrich III. ihm folgte, war umgekehrt der Gedanke des Deutschen Kaisertums der Leitstern gewesen, und ohne Frage hatten ihn die liberalen und konstitutionellen Anschauungen des Zeitalters stärker erfaßt wie den Vater. Aber auch von diesen Ausgangspunkten aus kam er zu der Überzeugung, der er in dem Erlaß an den Reichskanzler vom 12. März 1888 Ausdruck gab, daß die festen Grundlagen des preuß. Staates unberührt gelassen werden müßten durch die Förderung der Aufgaben der Reichsregierung. Was ihm, nach jenem Erlasse zu schließen, in P. etwa verbesserungsbedürftig erschien, das ausgedehnte Besteuerungsrecht der Selbstverwaltungsverbände und die komplizierte Gliederung der Behörden, beirrte ihn nicht in der Überzeugung, daß die Grundlagen des öffentlichen Lebens durchaus gesund seien. Wohl erfüllte ihn noch der Wunsch nach einer Thätigkeit, die in das gesamte Kulturleben der Nation eingreifen, Bildung und Erziehung, Kunst und Wissenschaft nicht minder fördern sollte wie das wirtschaftliche Gedeihen der verschiedenen Gesellschaftsklassen; aber von einem jähen Hinüberlenken in ein anderes Fahrwasser lassen die wenigen Regierungshandlungen, die er, schon vor der Thronbesteigung mit tödlicher Krankheit ringend, ausführen konnte, nichts spüren. Seine Krankheit verbot es ihm, persönlich den Eid auf die Verfassung abzulegen, aber es drängte ihn, durch eine Botschaft an den Landtag vom 17. März seinen Willen zu beteuern, streng verfassungstreu zu regieren. Auf Antrag des Abgeordnetenhauses selbst hatte die Regierung noch zu Lebzeiten Wilhelms I. die Gesetzesvorlage über Verlängerung der dreijährigen Legislaturperioden in fünfjährige eingebracht. Kaiser Friedrich unterzeichnete das von beiden Häusern genehmigte Gesetz 27. Mai, richtete aber gleichzeitig aus Anlaß einer Debatte im Abgeordnetenhause 26. Mai über amtliche Beeinflussungen bei der Wahl in Elbing-Marienburg an den Minister des Innern, von Puttkamer, ein Schreiben, in dem er die Erwartung aussprach, daß in Zukunft seitens der Beamten die Freiheit der Wahlen nicht angetastet werden würde. Puttkamer rechtfertigte sich, das Gesetz über die Verlängerung der Legislaturperioden wurde 7. Juni publiziert, aber kurz darauf erhielt er ein weiteres, in seiner Entstehungsgeschichte nicht aufgeklärtes Handschreiben des Kaisers, das ihn veranlaßte, seinen Abschied zu nehmen. Am 15. Juni 1888 erlag Kaiser Friedrich seinen furchtbaren Leiden an Kehlkopfkrebs.

Mit jugendlicher Kraft ergriff sein Sohn, Kaiser und König Wilhelm II., die Zügel der Regierung. Eigenartig mischten sich in ihm die altpreuß. Traditionen monarchischer und soldatischer Natur, die er von seinem Großvater eingesogen hatte, mit der lebhaft ergriffenen Idee einer kühnen Initiative auf socialem Gebiete und mit dem Streben, die alten polit. Parteien, denen gegenüber er sich ganz selbständig und vorurteilslos fühlte, mit sich fortzureißen und in seinen Dienst zu stellen. Die Ernennung Bennigsens, des nationalliberalen Parteiführers und Landesdirektors von Hannover, zum Oberpräsidenten dieser Provinz (29. Aug.) und die gegen das Votum des Oberkirchenrats erfolgende Berufung des liberalen Theologen Harnack nach Berlin zeigten bald, daß von einem vorher vielfach prophezeiten extrem konservativen Regime nicht die Rede war. Die Abgeordnetenwahlen vom 6. Nov. ergaben eine merkliche Verstärkung der Mittelparteien und ein Abbröckeln der Konservativen und Freisinnigen um je etwa 10 Mandate (Konservative 130, Freikonservative 68, Nationalliberale 87, Freisinnige 29, Centrum wie zuvor 97).

Minder klar und durchsichtig verlief die Entwicklung der neuen Regierung im folgenden Jahre. Es war das wichtigste Korrelat der Socialreform, daß die untern Stufen der Einkommensteuer entlastet und die Wohlhabenden stärker herangezogen würden. Höchst populär war der Ruf nach Einführung der Deklarationspflicht (s. Deklaration); doch scheiterte ein darauf bezüglicher Gesetzentwurf innerhalb des Staatsministeriums an dem Widersprüche Bismarcks, und der Landtag, der zur Beratung des Gesetzes 30. April 1889 wieder zusammenberufen war, wurde kurzerhand sofort wieder geschlossen. Selbst bei den regierungsfreundlichen Parteien erregte das nicht geringe Verstimmung, und seitens der Regierung blieb das Ereignis unerklärt. Das Vorgehen gegen den Hofprediger Stöcker, der im April 1889 veranlaßt wurde, von der christlich-socialen Agitation zurückzutreten, und die Erklärung des "Reichsanzeiger" 2. Okt. 1889 gegen die konservative "Kreuzzeitung" und ihre Befehdung der Mittelparteien schienen noch aus Übereinstimmung der Ansichten zwischen Kaiser und Reichskanzler zu entspringen; aber trotzdem bereitete sich nach und nach eine tiefgehende Meinungsverschiedenheit zwischen beiden vor. Der Bergarbeiterstreik in Rheinland, Westfalen und Schlesien im Frühjahr 1889, an dem sich über 100000 Bergleute beteiligten, war der Anstoß zu einer neuen Epoche socialer Politik, die den Anschauungen Bismarcks nicht mehr entsprach. Anfang Febr. 1890 räumte er seine Stellung als preuß. Handelsminister dem rhein. Oberpräsidenten Freiherrn von Berlepsch, der bei der Schlichtung des Bergarbeiterstreiks hervorragend beteiligt gewesen war. Das Ressort desselben wurde erweitert durch die von dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten abgezweigte Bergwerks- und Hüttenabteilung. Dann eröffneten die kaiserl. Erlasse an den Reichskanzler und den Handelsminister vom 4. Febr. 1890 die Aussicht auf eine umfassende, womöglich internationale Regelung des Arbeiterschutzes und