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Proportionalwahlsystem – Propyläen
Glied dem dritten gleich, so heißt die P. eine stetige, z. B. 11‒8 = 8‒5, oder 2:6 = 6:18; das doppelt stehende Glied heißt dann das arithmet. oder geometr. Mittel aus den beiden andern. (S. Mittel.) In jeder arithmetischen P. ist die Summe der beiden äußern Glieder, des ersten und vierten, gleich der der beiden innern, des zweiten und dritten, in jeder geometrischen aber das Produkt der äußern Glieder gleich dem Produkt der beiden innern. Hiernach kann ein unbekanntes Glied einer P. aus den übrigen Gliedern gefunden werden. Von den P. macht man bei der Regula de tri (s. d.) Anwendung.
Drei Größen a, b, x stehen in harmonischer P., wenn 1∕a + 1∕b = 2∕x, z. B. 1∕3 + 1∕6 = 2∕4. Der Name erklärt sich daher, daß die Verhältnisse der Schwingungszahlen dreier musikalischer Töne, deren Intervalle die Quarte, Quinte und Oktave sind, nämlich 3:4:6, eine solche P. liefern.
Proportionālwahlsystem, ein Wahlmodus, der im Gegensatz zu dem Mehrheitswahlsystem, wobei die Majorität in den einzelnen Wahlkreisen entscheidet, und das z. B. auch für den Deutschen Reichstag gilt, darin besteht, daß die Summe der Mandate unter die Parteien nach dem Verhältnis (der Proportion) der für sie im ganzen abgegebenen Stimmen verteilt werden soll. Insofern durch dieses System auch den Minderheitsparteien, wenigstens den stärkern, eine gewisse Vertretung gesichert wird, kann man es den sog. Systemen der Minoritätenvertretung zuzählen. Klar ist, daß zur Verwirklichung des P. das ganze Land einen einheitlichen Wahlkörper bilden müßte, wenn auch zur Vereinfachung des Verfahrens Wahlkreise gebildet werden können, in deren jedem mehrere Abgeordnete gleichzeitig gewählt werden. Jedoch sind die Wahlkreise entsprechend groß zu gestalten, damit von der Zahl der zu wählenden Abgeordneten jede größere Partei einen verhältnismäßigen Anteil erlangen kann. Im übrigen sind zur praktischen Verwirklichung des Grundgedankens sehr verschiedene Verfahren vorgeschlagen worden. Am meisten empfohlen wird jetzt das sog. proportionale Listensystem, wonach die Parteien vor der Wahl ihre offiziellen Listen aufstellen. Die Abstimmung jedes Wählers wirkt doppelt: einerseits für eine Liste, andererseits für einen bestimmten Abgeordneten. Nach der Summe der für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmen wird verhältnismäßig berechnet, wie viel Mandate auf jede Liste (Partei) entfallen; innerhalb der Liste bestimmen sich die Gewählten nach der Höhe der für ihre Person abgegebenen Stimmen.
Empfohlen wird das P. in erster Reihe als das denkbar gerechteste bei Verteilung der Mandate. Daneben wird eine Milderung des Wahlkampfes, eine Beseitigung unnatürlicher Wahlbündnisse, ein geringeres Schwanken der Majorität innerhalb der Volksvertretung u. a. m. in Aussicht gestellt. Zu Ungunsten der Proportionalwahlen wird namentlich auf das verwickelte Verfahren und das Zurücktreten der örtlichen Interessen bei den Wahlen hingewiesen. Die Theorie des P. geht wesentlich auf das 1859 erschienene Werk des Engländers Thomas Hare: «The election of representatives» zurück. In der praktischen Verwirklichung steht gegenwärtig die Schweiz voran, wo eine Reihe von Kantonen es angenommen haben. In Deutschland hat das Erfurter Programm der Socialdemokratie von 1891 das P. aufgenommen. In neuester Zeit ist in Baden ein parlamentarisches Votum für dasselbe abgegeben worden (Verhandlungen der bad. Zweiten Kammer, 1893/94, 4. Beilageheft, S. 403 fg.). – Vgl. Rosin, Minoritätenvertretung und Proportionalwahlen (Berl. 1892); Gageur, Reform des Wahlrechts im Reich und in Baden (Freib. i. Br. und Lpz. 1893).
Proposition (lat.), Vorschlag, Antrag, Angebot.
Propositionen, Bedingungen eines Rennprogramms; sie enthalten: den für das bezeichnete Rennen festgesetzten Preis, die Einzahlung (Entry), das Reugeld (Forfait), die Bestimmung des Gewichts des Pferdes einschließlich des Reiters (Weight), die Entfernung (Distance) sowie Tag und Ort, an dem für das Rennen zu unterzeichnen und das Pferd zu nennen ist (Closing of stakes).
Proprätoren, s. Prokonsuln.
Propre (frz., spr. propr), eigen, eigentümlich; reinlich; Propretät (frz. propreté), Reinlichkeit.
Propregut, soviel wie Einhandsgut (s. d.).
Proprehandel, s. Eigenhandel.
Proprĭa autoritāte (lat.), aus eigener Macht.
Proprĭa causa (lat.), in eigener Angelegenheit.
Proprĭa manu (lat.), eigenhändig.
Proprietär (frz.), Eigentümer; Proprietät, Eigentum; Proprietätsrecht, Eigentumsrecht.
Proprĭo Marte (lat.), aus eigener Kraft (ohne fremde Hilfe).
Proprĭo motu (lat.), aus eigenem Antriebe.
Propst (eigentlich dasselbe Wort wie Profoß [s. d.]; kirchenlat. praepositus, «Vorgesetzter»), in den Klöstern frühzeitig Titel für einen aufsichtführenden Mönch, später bei manchen Orden für den Klostervorsteher selbst; in den Kollegiat- und Domkapiteln (s. d.) für den Inhaber einer der ersten Dignitäten, dem gewöhlich ^[richtig: gewöhnlich] die Verwaltung der zeitlichen Güter oblag. Im Mittelalter wurden häufig auch die Archidiakonen Praepositi genannt, und ebenso die über kleinere Sprengel gesetzten geistlichen Aufsichtsbeamten (Archipresbyter oder Landdekane). Von letztern ist der Titel in die evang. Kirche übergegangen, wo er sich in manchen Gegenden für die Superintendenten (s. d.), manchmal auch für die Pastoren der Hauptkirchen erhalten hat. – Propstei oder Präpositur, Amtsbezirk oder Amtshaus eines P. – Über Feldpropst s. d.
Propstei, eine Gegend im Kreis Plön des preuß. Reg.-Bez. Schleswig, östlich von der Kieler Föhrde, an der Ostsee, gehörte früher dem Kloster Preetz (s. d.). Die Bewohner, früher Wenden, die durch hess. Ansiedler indes ausgerottet wurden, haben noch hier und da ihre alte Nationaltracht bewahrt. Hauptort ist das Dorf Schönberq mit landwirtschaftlicher Lehranstalt. – Aus der P. stammt das sog. Propsteier Saatgut, das sich durch rationelle Zucht und Auslese auszeichnet und auf allen bessern Bodenarten sehr ertragreich ist, besonders Weizen, Roggen, Gerste und Hafer.
Propulsion (lat.), das Forttreiben, Fortstoßen; propulsīv, forttreibend.
Propȳl, in der Chemie Bezeichnung für den einwertigen vom Propan sich ableitenden Rest C₃H₇.
Propyläen (grch., d. i. Vorhallen), bei den alten Griechen die Thorhallen, welche den Eingang zu den Tempelbezirken bildeten. Der älteste Grundriß, wie er schon in Troja und Tiryns vorliegt, zeigt nach vorn und hinten eine Halle und in der beide trennenden Zwischenwand eine Durchgangsthür. Dieser liegt auch den weitaus berühmtesten P. noch zu Grunde, denen von Athen und Eleusis. Die P.