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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Quantitativ – Quarantäne

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Quantität'

der schlechtern Verwendbarkeit, dem Unterschied im Preise u.s.w. die Bedeutung von Qualitätsmängeln haben, z. B. Bauhölzer von geringerer Zopfstärke, Garnfäden, welche nicht die übliche oder die versprochene Länge haben, Gläser, welche nicht die übliche Zahl eingemachter Fische enthalten. Zur Bekämpfung derartiger Täuschungen enthält der Deutsche Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs vom J. 1895 die zweckmäßige Vorschrift: Durch Beschluß des Bundesrats kann bestimmt werden, daß gewisse Waren im Einzelverkehr nur in bestimmten Mengeneinheiten oder mit einer auf der Ware oder ihrer Aufmachung anzubringenden Angabe der Menge gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis 150 M. oder mit Haft bestraft. Nach dem Reichsstempelgesetz vom 29. Mai 1885 sind Kauf- oder sonstige Anschaffungsgeschäfte, welche unter Zugrundelegung von Usancen einer Börse geschlossen werden über Mengen (Quantitäten) von Waren, die börsenmäßig gehandelt werden, mit Zweizehntel, nach dem Gesetz vom 27. April 1894 mit Vierzehntel vom Tausend stempelpflichtig; Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte über im Inlande von einem der Kontrahenten erzeugte oder hergestellte Mengen von Sachen oder Waren sind von einem Reichs- und Landesstempel frei. Nach zahlreichen Entscheidungen des Reichsgerichts ist hier Menge (Quantität) von solchen gleichartigen Sachen zu verstehen, welche nach ihrer natürlichen Beschaffenheit und dem Willen der Kontrahenten als untereinander völlig gleichwertige und daher auch insoweit vertretbare in Betracht kommen, ohne daß auf das einzelne Stück für sich ein Gewicht gelegt wird, z. B. Mauersteine, gebrochene Steine gleicher Art, Eisenbahnschienen, Eisenbahnschwellen, nicht aber solche Waren, welche in der Fabrik nach besondern Konstruktionsplänen, wenn auch in mehrern einander gleichen Exemplaren hergestellt sind, wie Lokomotiven, Panzerschiffe, Baggerprähme.

Quantitativ, der Quantität, Menge, Größe, Anzahl nach.

Quantitätssachen, s. Vertretbare Sachen.

Quantité négligeable (frz., spr. kangtiteh neglischábl, «vernachlässigbare Größe»), eine Größe, die so unbedeutend ist, daß man sie außer Rechnung lassen kann.

Quantitieren, Silben im Verse nach der Quantität, nicht nach dem Accent messen. (S. Prosodie.)

Quantum (lat.), das Wieviel, eine bestimmte Größe, Vielheit, Menge, Summe. Man unterscheidet oft Q. und Quantität (s. d.) so, daß man unter Q. nur eine solche Größe versteht, die sich wirklich bestimmen läßt, während das Abstraktum Quantität die bestimmte ebenso gut wie die noch zu bestimmende, ja selbst eine nie abschließend bestimmbare bezeichnen kann; man spricht daher von unendlicher oder unendlich kleiner Quantität, aber nicht von einem unendlichen oder unendlich kleinen Q.

Quantum satis (lat.), s. Q. s.

Quantz, Joh. Joach., Flötenspieler, der Lehrer Friedrichs d. Gr., geb. 30. Jan. 1697 zu Oberschaden im Hannoverischen als Sohn eines Hufschmieds, kam in die herzogl. Kapelle in Merseburg, 1714 nach Dresden, wurde 1718 Hautboist bei der sog. Polnischen Kapelle in Warschau und besuchte Italien (wo er Al. Scarlattis Unterricht genoß), hierauf Frankreich und England. Er ging dann nach Dresden zur königl. Kapelle zurück, bis ihn ↔ 1741 Friedrich II. unter sehr vorteilhaften Bedingungen nach Berlin berief. Er starb 12. Juli 1773 zu Potsdam. Q. hat nicht bloß als Meister auf der Flöte, sondern auch als ihr Verbesserer große Verdienste («Versuch einer Anweisung, die Flöte traversière zu spielen», Berl. 1752 u. ö.). Als Komponist arbeitete er fast nur für seinen Schüler, Friedrich d. Gr., für den er mehr als 400 Stücke gesetzt hat. – Vgl. A. Quantz, Leben und Werke des Flötisten Johann Joachim Q. (Berl. 1877).

Quanza, Coanza oder Cuanza, bedeutender Strom in Angola, an der afrik. Westküste, entspringt aus dem Mussumbosee (1650 m ü. d. M.), fließt in nördl. Richtung, wendet sich dann gegen W., durchbricht mit Wasserfällen und Stromschnellen das Randgebirge, wird von Dondo ab auf 200 km für Dampfer schiffbar und mündet nach einem Gesamtlaufe von 1200 km, 50 km südlich von Loanda, über eine seichte Barre in das Meer. Sein wichtigster Nebenfluß ist der Lucalla (s. d.).

Quappen, s. Froschlurche.

Quarantäne (frz., spr. karangt-) oder Kontumaz, eigentlich ein Zeitraum von 40 Tagen, den man, analog der 40tägigen Reinigung der Frauen nach der mosaischen Gesetzgebung, für notwendig hielt zur Reinigung seuchenkranker Personen. Als Ende des 14. Jahrh. die Pest und der Schwarze Tod Europa heimsuchten, versuchten (1374) die Bewohner der Stadt Rhegium in Unteritalien sich dadurch vor der Seuche zu schützen, daß sie alle zu Land oder zur See zureisenden Personen einer 40tägigen Überwachung und Beobachtung unterzogen und erst nach Ablauf dieser Zeit, wenn sich keinerlei Symptome der Krankheit an jenen zeigten, in die Stadt ließen. Später wurde dieses Verfahren von den meisten größern Städten, ja von ganzen Ländern nachgeahmt, insbesondere wurden in den Handelsstädten die ankommenden Schiffe außerhalb der Häfen oder an bestimmten Plätzen zu landen gezwungen und die Passagiere und Mannschaften auf den Schiffen oder in eigenen Quarantäneanstalten so lange isoliert, bis anzunehmen war, daß die Ansteckungsfähigkeit einer von denselben mitgebrachten Seuche erloschen wäre. Es hat sich dann herausgestellt, daß eine kürzere Überwachungsfrist von 20, 10, 7, ja häufig nur 3 Tagen vollständig genügte, um erkennen zu lassen, ob unter den Ankömmlingen die Seuche herrschte; jedoch ist der Name Q. der Überwachungsmaßregel geblieben. Als sich in den J. 1817–23 die Cholera von Indien her zum erstenmal pandemisch verbreitete, wurden wieder von den meisten Staaten zu Land und zu Wasser Q. eingerichtet. Sehr bald erwiesen sich aber die Landquarantänen, zu deren Durchführung an den Grenzen militär. Cordons gezogen wurden, als völlig wirkungslos; sie wurden daher bei der zweiten Cholerapandemie 1820–37 fast überall aufgehoben, nur in der Türkei werden sie heutigentags noch zur Abwehr der Cholera geübt. Die Seequarantänen haben sich hingegen in vielen Ländern bis auf die Gegenwart erhalten und wurden noch in der jüngsten Zeit auf den internationalen Sanitätskonferenzen wiederholt und von verschiedenen Seiten sehr befürwortet. In den Häfen ist die Einrichtung ungefähr folgende: Jedes Schiff, welches aus einem öfters von Seuchen heimgesuchten Lande kommt, muß, bevor es die Erlaubnis zum Einlaufen erhält, ein Gesundheitszeugnis (Gesundheitspaß, s. d.) über den Ort, von dem es kommt, für dessen