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Repitz – Repräsentativsystem
Gemälde: Ermordung des Iwan Iwanowitsch durch seinen Vater, Zar Iwan den Schrecklichen, 16. Nov. 1581; ferner Antwortschreiben der Saporoger Kosaken an Sultan Mohammed Ⅳ., sowie 1889 das Bild: Der heil. Nikolaus eine Hinrichtung verhindernd. R. hat sich auch als vorzüglicher Porträtmaler bewährt.
Repitz, Gestütsvorwerk von Graditz (s. d.).
Repkow, Repkowische Chronik, s. Eike von Repkow.
Repletion (lat.), Anfüllung, Überfüllung; Vollblütigkeit.
Replī (frz.), frühere Bezeichnung für einen Stützpunkt, auf den sich vorgeschobene oder seitwärts stehende Truppen zu weiterm Widerstande zurückziehen können.
Replīk (lat. replicatio; frz. réplique), Erwiderung, Entgegnung; im Prozeßverfahren die klägerische Gegenrede auf die Klagbeantwortung des Beklagten, namentlich das Vorbringen einer neuen Thatsache seitens des Klägers, welche die Einrede (s. d.) in ihrer Wirkung aufhebt. So läßt sich einer Forderung die Einrede der Zahlung, dieser aber die R. entgegensetzen, daß die Zahlung an jemand geleistet worden, welcher zum Empfang nicht berechtigt gewesen sei. Auf die R. kann eine Duplik, auf diese allenfalls noch eine Triplik und sogar Quadruplik folgen. Nach der Deutschen Civilprozeßordnung kann die R., wie alle Angriffs- und Verteidigungsmittel, bis zum Schlusse derjenigen mündlichen Verhandlung, auf welche das Urteil ergeht, geltend gemacht werden.
Replizieren (lat.), entgegnen, antworten.
Repnin, Nikolaj Wassiljewitsch, Fürst, russ. Feldmarschall und Diplomat, geb. 22. März 1734 zu Petersburg, war der Enkel des unter Peter d. Gr. berühmten Feldmarschalls Fürsten Anikita Iwanowitsch R. (geb. 1668, gest. 14. Juni 1726) und Sohn des Fürsten Wassilij R., der als Oberbefehlshaber des der Kaiserin Maria Theresia zu Hilfe geschickten russ. Korps 31. Juli 1748 im Lager zu Kulmbach starb. Nachdem er am Siebenjährigen Kriege teilgenommen, wurde er 1764 Gesandter in Berlin, demnächst in Warschau. Während des Krieges mit der Türkei 1770 nahm er an den Schlachten bei Larga und Kagul teil, eroberte 7. Aug. Ismail und 2. Sept. Kilia. Am 21. Juli 1774 schloß er den Frieden von Küčük-Kainardža. Im folgenden Jahre ging er als Gesandter nach Konstantinopel. Auf dem Kongreß zu Teschen bewog er 1779 Österreich zum Frieden mit Preußen. Am 18. Sept. 1789 schlug er die Türken am Flusse Saltscha, brachte 9. Juli 1791 vor Matschin dem Großwesir eine Niederlage bei und schloß 9. Jan. 1792 den Frieden von Jassy. Hierauf wurde er Generalgouverneur der Ostseeprovinzen und erhielt 1796 den Marschallstab. Er starb 24. Mai 1801 zu Riga. Ihm zu Ehren erhielt 1891 das 15. russ. Infanterieregiment seinen Namen.
Da sein Geschlecht mit ihm in der männlichen Linie erlosch, so ließ Kaiser Alexander Ⅰ. den Namen 1801 auf R.s Enkel, den Fürsten Nikolai Wolkonskij, übergehen, der sich nun Nikolaj Repnin-Wolkonskij nannte. Derselbe war 1778 geboren und frühzeitig in den Militärdienst getreten. In der Schlacht bei Austerlitz führte er ein Garderegiment, wurde gefangen genommen und erst nach dem Tilsiter Frieden wieder in Freiheit gesetzt. 1809 kam R. als Gesandter an den westfäl. Hof. Im Feldzuge von 1812 führte er die Kavallerie unter Wittgenstein an der Düna. Nach der Schlacht bei Leipzig verwaltete er Sachsen als Generalgouverneur. Dann wohnte er dem Kongreß zu Wien, 1815 dem Einzuge der Verbündeten in Paris bei, wurde 1816 Generalgouverneur von Kleinrußland, 1828 General der Kavallerie und trat 1835 in den Reichsrat. Er starb im Febr. 1845. Seinen Namen erhielt 1891 das 5. russ. Infanterieregiment. ^[Spaltenwechsel]
Reponieren (lat), zurücklegen, wieder in die ursprüngliche Lage bringen (s. Reposition).
Repōrt (engl.; frz., spr. -pohr), Bericht; im Börsenwesen Kurszuschlag (engl. contango) bei Prolongation von Zeitgeschäften (s. d.). Der sog. Hereinnehmer zahlt für die hereingenommene Ware (Wertpapiere) den Liquidationskurs und bekommt bei der Rückgabe derselben diesen nämlichen Kurs mit Zuschlag des R. Außerdem genießt er im Effektenhandel für die Zeit der Prolongation den Stückzins der betreffenden Papiere. Reportgeschäfte werden von verschiedenen Banken zum Zweck der vorteilhaften Anlage ihrer flüssigen Gelder gemacht und sind vielfach rentabler als Diskont- und Lombardgeschäfte. Auch Reportarbitragen zwischen verschiedenen Plätzen kommen häufig vor. Weiteres s. Deport.
Repōrter (engl.), s. Bericht und Berichterstatter.
Reportieren (frz.), zurückbringen; Reportgeschäfte machen (s. Report); als Reporter thätig sein.
Reposition (lat.), die Wiedereinrichtung eines verrenkten oder gebrochenen Gliedes; auch das Zurückbringen eines Eingeweidebruchs.
Repositorĭum (lat.), mit Fächern versehenes Gestell für Bücher, Akten, Flaschen u. s. w.; Repositūr, Ort für R.; Einordnung der Akten u. s. w. in dieselben.
Repoussieren (frz., spr. -puss-), zurücktreiben, zurückweisen.
Repoussoir (frz., spr. -pussŏahr), Werkzeug zum Zurück-, Durchstoßen; Durchschlag; in der Malerei: dunkler Vordergrund, der den Hintergrund weiter zurücktreten läßt.
Reppen, Stadt im Kreis Weststernberg des preuß. Reg.-Bez. Frankfurt, an der Eilang und den Linien Frankfurt a. O.-Posen, Breslau-Stettin und der Nebenlinie R.-Meseritz (66,1 km) der Preuß. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Frankfurt a. O.), hat (1890) 4273 E., darunter 63 Katholiken und 24 Israeliten, Post zweiter Klasse, Telegraph, ein Rettungshaus; Wollspinnereien, Tuchmacherei, Kartoffelstärke- und Maschinenfabrik, Mahl- und Schneidemühlen.
Repphuhn, s. Rebhuhn.
Repräsentánt (lat.), Vertreter, Volksvertreter; Repräsentantenhaus, die Zweite Kammer in den Vereinigten Staaten von Amerika; Repräsentantenkammer, die Zweite Kammer in Belgien.
Repräsentation (lat.), s. Repräsentieren.
Repräsentationskosten, der Aufwand für geselligen Verkehr, den gewisse hohe Stellungen ihren Inhabern auferlegen.
Repräsentationsrecht, s. Eintrittsrecht.
Repräsentatīvsystem, diejenigen den modernen Verfassungen eigentümlichen Einrichtungen, welche in ihrem systematischen Zusammenhange die Beseitigung des absoluten Staates durch Herstellung einer geordneten Teilnahme des Volks an der Regierung darstellen. Der Schwerpunkt derselben liegt in einer Reihe von gesetzlichen Beschränkungen des Trägers der Staatsgewalt und seiner Organe bei Ausübung der wichtigsten Regierungs- ^[folgende Seite]