Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Rez...; Rezat; Rez-Bánya; Rez-de-chaussée; Rezept; Rezépt; Rezeptīv; Rezeptivität; Rezéß

813

Rez… - Rezeß

er wurde. Mit Percy, Goldsmith und andern berühmten Männern gründete er 1763 einen litterar. Verein, und sein mit fürstlicher Pracht eingerichtetes Haus war seitdem der Sammelplatz aller Männer, die in der Hauptstadt durch Geist und Talent glänzten. 1784 wurde er königl. Hofmaler. Er starb 23. Febr. 1792, nachdem er ein Jahr zuvor erblindet war. Er soll mehr als 2000 Bilder, meist Bildnisse, gemalt haben. In seinen Schriften, (darunter die «Discourses», Lond. 1778; deutsch Dresd. 1781 und Lpz. 1893) bekennt er sich zum Idealismus und Eklekticismus, indem er als Vorbilder die Italiener, besonders Michelangelo, hinstellt. In Wirklichkeit steht er weit über seiner Lehre und ist namentlich ein bedeutender Kolorist und Seelendarsteller. Allerdings liebt er, seine Personen in mytholog. oder histor. Masken zu kleiden, auch deutet er gern durch Beiwerk Stellung und Stand des Dargestellten an. Ungemein liebenswürdig sind in ihrer Schlichtheit und Wahrheit seine Kinder- und Mädchenbildnisse. R.’ Bildnisse finden sich in engl. öffentlichen und privaten Sammlungen; über ein Dutzend in der Nationalgalerie, darunter das großartige Bildnis des Lords Heathfield, des Verteidigers von Gibraltar, das der beiden Herren (the two gentlemen), Die drei Grazien (Fräuleins Montgomery), Die tragische Muse (Frau Siddons auf einem Sessel in den Wolken, hinter ihr zwei allegorische Tragödiengestalten), Das Alter der Unschuld (ein mit gekreuzten Händen im Grase sitzendes Mädchen). Berühmt sind ferner u. a. das Bild der drei weißgekleideten Schwestern Waldegrave bei Lord Carlingford, Lady Spencer als Zigeunerin ihrem Bruder wahrsagend (Blenheimgalerie) und Das Erdbeermädchen (bei Sir Richard Wallace in London), Der kleine Hercules die Schlangen erstickend und Cupido löst den Gürtel der Venus (Petersburg, Eremitage). Seine Schriften sind von Malone (2 Bde., Lond. 1794) und Beechey (2 Bde., ebd. 1835) gesammelt. – Vgl. Farrington, Memoirs of the life of Sir Joshua R. (Lond. 1809); Leslie und Taylor, Life and times of R. (2 Bde., ebd. 1864-65); Collins, Sir Joshua R. as portrait-painter; an essay (ebd. 1873); seine Biographie schrieben auch Pulling (ebd. 1881) und C. Phillips (ebd. 1893).

Rez…, Artikel, die man hier vermißt, sind unter Rec… zu suchen.

Rezat, zwei Flüsse im bayr. Reg.-Bez. Mittelfranken. Die Schwäbische oder Obere R. entspringt als Riedbach aus dem Ried bei Dettenheim, welches zugleich die Altmühl speist, wendet sich nordwärts über Weißenburg, Ellingen und Pleinfeld. Die stärkere Fränkische oder Untere R. entsteht bei Oberdachstetten auf dem Hohen Steig und fließt 60 km weit gegen SO. über Ansbach, Lichtenau, Windsbach und Spalt. Beide vereinigen sich bei Georgensgmünd zur Rednitz (s. d.).

Rez-Bánya (spr. rehs bahnja), ungar. Marktflecken im Bihargebirge (s. d.).

Rez-de-chaussée (frz., spr. rehd’schosseh), Erdgeschoß (s. d.), Parterre.

Rezépt (lat.), im allgemeinen jede kurzgefaßte Vorschrift (Formel) zur Bereitung irgend einer Mischung zu technischen und andern Zwecken; besonders die schriftliche Anweisung, die der Arzt zur Bereitung der Arznei für den Apotheker verfaßt. Für solche Zusammensetzungen, die sehr häufig vorkommen oder so haltbar sind, daß man sie vorrätig haben kann, pflegen in die Landes- und Hospitalpharmakopöen die Formeln ein für allemal aufgenommen zu werden; solche Formeln nennt man offizinelle, im Gegensatz zu den vom Arzte besonders vorgeschriebenen Magistralformeln. Der Inbegriff der Regeln, die bei Abfassung der R. zu befolgen sind, heißt Rezeptierkunst. Diese Regeln sind erstens formelle, die äußere Form des R. betreffend, z. B. daß die R. nach der durch das Arzneibuch geführten Terminologie abzufassen, undeutliche Schrift und unverständliche Abkürzungen zu vermeiden sind; daß der Anfang mit dem Zeichen Rp. oder Rec. (Recipe, d. i. nimm) zu machen, Datum, Name des Arztes und des Patienten zu bemerken sind; daß am Ende noch die der Arznei vom Apotheker zu gebende Signatur (angedeutet durch die Buchstaben M. D. S., d. i. Misceatur, detur, signetur) angegeben wird u. s. w. Da das R. in jedem Falle möglicherweise zu einem gerichtlichen Dokument werden kann, so hat der Arzt auf Innehalten dieser formellen Regeln streng zu achten; laut gerichtlicher Entscheidung sind R. Urkunden, und eine Nachahmung derselben wird als Urkundenfälschung bestraft. Die materiellen Regeln geben überhaupt die möglichen Formen, nach denen man Arzneistoffe verordnen kann, je nach dem beabsichtigten Zwecke und ihren besondern Vorteilen, z. V. bessere Verhüllung des Geschmacks und Geruchs u. s. w. Man unterschied in früherer Zeit, als noch sehr zusammengesetzte R. gebräuchlich waren, vier Klassen von Bestandteilen eines solchen R.: 1) das wirkende oder Hauptmittel (die Basis), 2) dessen Unterstützungsmittel (das Adjuvans), 3) das dem Ganzen die nötige (feste oder flüssige) Form gebende Vehikel oder Konstituens, und 4) die wegen besonderer Nebenzwecke, z. B. des Geruchs, Geschmacks, der Farbe wegen, gemachten Zusätze (Korrigentien). Jetzt sind die R. viel einfacher. (S. Apotheke.) – Vgl. Ewald, Handbuch der allgemeinen und speciellen Arzneiverordnungslehre (12. Aufl., Berl. 1891); Geißler und Moeller, Real-Encyklopädie der gesamten Pharmacie, Bd. 8 (Wien und Lpz. 1890).

Rezeptīv (lat.), empfänglich; aufnahmefähig.

Rezeptivität (neulat.) oder Empfänglichkeit, ein Ausdruck, den Kant zur Charakteristik der Sinnlichkeit (im Gegensatz zur Spontaneität) der Verstandesthätigkeit gebraucht. Gemeint ist damit, daß die Sinne den gegebenen Erkenntnisstoff bloß aufnehmen, nicht auch verarbeiten. In weiterer Bedeutung nennt man R. die vorzügliche Fähigkeit, einen gegebenen Gedankeninhalt, ästhetische Eindrücke u. s. w. aufzunehmen, die Anregbarkeit, die nicht immer mit einem gleichen Maße von schöpferischer Kraft des Denkens oder der künstlerischen Anschauung sich vereint.

Rezéß (lat. recessus, von recedere, d. i. zurückgehen oder abgehen), das Endresultat gepflogener Verhandlungen; besonders die Vereinbarung der Erben über die Teilung des Nachlasses (Erbrezeß, s. Erbteilung), über streitige Verhältnisse zwischen einzelnen Familien (Familienrezeß), zwischen einer größern Zahl und Klasse von Einwohnern, zwischen den einzelnen Klassen einer Gemeinde, zwischen Gutsherren und Eingesessenen (Dienst- und Fronrezeß), zwischen Landesherren und Ständen u. s. w.; die verglichenen Leistungen und Verhältnisse nennt man Rezeßgelder. Auch gebraucht man R. häufig für Abschied (Reichs-^[folgende Seite]