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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ritterschlag - Ritterwesen
Ritterschlag, s. Ritterwesen (S. 898 5).
Rittershaus, Emil, Dichter, geb. 3. April 1834
zu Bannen, wurde Kaufmann und machte längere
Reisen in Deutschland, England, Holland, Frank-
reich , Belgien und der Schweiz. 1849 trat er mit
verschiedenen Zeitgedichten in die Öffentlichkeit, die
Beifall fanden. R.' Wohnsitz ist seine Vaterstadt
Barmen, wo er als Generalagent verschiedener Ver-
sicherungsgesellschaften lebt. Als Dichter vertritt er
eine frische, lebensfreudige Weltanschauung und frei-
sinnige Grundsätze auf religiösem und polit. Gebiet;
er ist mehr formgewandt als originell oder leiden-
schaftlich. Seine "Gedichte" (Elberf. 1854; 8. Aufl.,
Bresl. 1892) fanden günstige Aufnahme, ebenso die
"Freimaurerischen Dichtungen" (3. Aufl., Lpz. 1887),
die "Neuen Gedichte" (5. Aufl., ebd. 1895), "Am
Rhein und beim Wein" (3. Aufl., ebd. 1885), "Buch
der Leidenschaft" (4. Aufl., Oldenb. 1889), "Aus den
Sommcrtagen" (4. Aufl., ebd. 1889), "In Bruder-
liebe und Vrudertreue" (2. Aufl., Lpz. 1894).
Rittershaus, Trajan Herm., Lehrer der Elektro-
technik und Kinematik, geb. 15. Juni 1843 zu Dort-
mund, studierte 1862 - 64 am Polytechnikum in
Zürich, 1864 - 67 an der damaligen Gewerbe-
akademie zu Berlin, bereiste 1867 - 68 England
und Frankreich, war 1868 - 69 Assistent an der
Berliner Gewerbcakademie, 1869 - 71 Konstruk-
teur bei Gcschwindt H Zimmermann in Karlsruhe,
1871 - 74 Assistent und Privatdocent an der Ber-
liner Gcwerbeakademie und ist seitdem Professor
an der Technischen Hochschule zu Dresden. Seine
zahlreichen Abhandlungen aus dem Gebiete der
Maschinentheorie, der Kinematik und der Elektro-
technik erschienen meist in den "Verhandlungen des
Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes in
Preußen", im "Civilingcnieur" und in der "Zeitschrift
des Vereins deutscher Ingenieure". Bekannt ist seine
mathematisch genaue Konstruktion der Beschleuni-
gung am Kurbelgetriebe im "Civilingenieur", 1879,
S.461), die zur Ermittelung der Massenwirkungen
an Dampfmaschinen von Wichtigkeit ist.
Rittershausen, Stadtteil von Barmen (s. d.).
Rittersporn, Pflanze, s. DtchMnium.
Rittersporneule, s. Eulen (Schmetterlinge).
Rittertage, s. Ritterschaft.
Rittertum, s. Rittcrwesen.
Ritter (von) der Arbeit, s. KniMz oll^doi-.
Ritter von der traurigen Gestalt, Beiname
des Titelhelden in dem Roman "Don Huixow" (s.d.)
von Cervantes Saavcdra.
Ritter von Sankt Georg, engl. Kronpräten-
dent, s. Jakob Eduard.
Ritterwesen, der Inbegriff der charakteristi-
schen Eigenschaften und Erscheinungen des mittel-
alterlichen Kriegerstanocs. Obgleich bei den alten
Germanen jeder freie Mann zur Fübrung der Waf-
fen berechtigt und verpflichtet war, so bildeten den-
noch schon in den ältesten bekannten Zeiten die Ge-
folgschaften (s. Gcsolge) einen besonders hervor-
ragenden Kern im Volksheer, und ihre Mitglieder
erhielten von den Gefolgsherren eine Ausrüstung,
zu welcher schon damals das Pferd als wesentlichem
Stück gehörte. In den später auf den Trümmern
des Römerreichs errichteten german. Monarchien
trat an Stelle des Gefolges die Vasallität (s. d.) in
Verbindung mit dem Venesicialwesen (der Ver-
leihung von Grundbesitz gegen die Verpflicktung
persönlicher und einem freien Mann zuständiger
Tvenstlcistung), die allmählich sowohl das Unter-
Brockhans' Konversations-Lextton. 14. Aufl. XIII.
thanenverhältnis als den Heerbann fast gänzlick
verzehrte und ersetzte. (S. Freie.) Nur wo sie durch
städtische oder, wie in Friesland, durch stärkere
ländliche Gcmcindeverbände geschützt wurden, er-
bielten sich freie Leute in größerer Anzahl. So zer-
fiel die Bevölkerung allmählich in zwei Klassen:
eine, die mit der Waffenübung und dem Glanz der
Kriegszüge auch die Freiheiten und Ehrenrechte be-
hauptete und steigerte, welche von alters her mit
dem Waffenrecht verbunden waren, und eine andere,
die, in friedlicher Beschäftigung daheim bleibend, fo-
wohl an Ebren und Freiheiten einbüßte, als auch
mit Abgaben und Diensten belastet wurde. Je mehr
sich nun der Kriegsdienst (militia) in einen Neiter-
dienst umgestaltete, desto höher stieg auch das An-
sehen und die wirkliche Bedeutung derjenigen, die,
durch größern eigenen oder lehnmäßigen Grund-
besitz dazu befäbigt, das Waffenhandwerk als riter
(Reiter) oder rittor berufsmäßig übten, und dem
allgemeinen Zug des Mittelalters nachgebend, ge-
staltete sich die Gesamtheit dieser Ritter immer mehr
zu einem oi-äo, einer den Innungen ähnlichen und
als Stand sich absondernden Genossenschaft. Doch
war dieser Stand zunächst noch kein abgeschlossener,
sondern jeder frei und ehelich geborene Mann tonnte,
wenn er die kriegerische Lebensart als Beruf ergriff,
zum Ritter werden; ja selbst den Ministerialen und
den weltlicken wie geistlichen Herren, obschon sie
ihrer Herkunft nach sehr bäufig nicht freie Leute
waren, stand der Eintritt offen, weil sie zu dem An-
sehen, welches die Ministerialität verlieh, auch das
Recht der Waffenfähigkeit besaßen. Entschiedener
aber bildete die Sonderstellung der Ritter sich aus,
je mehr es Gewohnheitsrecht wurde, solche Lehen,
von denen der Reichsdienst zu Pferde geleistet wer-
den mußte, auch nur an Nachkommen von Män-
nern zu geben, die diese Bedingung schon erfüllt
hatten. Zur vollständigen Ausbildung gediehen
diese Verhältnisse in der Zeit Kaiser Friedrichs I.,
besonders durch die Kreuzzüge, wo alle german.
und roman. Völker zusammentrafen, die Ritter aber,
die den Kern der Heere bildeten, sich als ein durch
besondere Eigentümlichkeiten und Rechte zusammen-
bängcndes und gleichgestelltes, über atle abendländ.
Reiche ausgedehntes Adelsvolk im Gegensatz zu den
übrigen Ständen fühlen lernten.
Tie F ormendes R. erhielten ihre festere, in den
Hauptzügen für das ganze Abendland geltende
Ausprägung unter vorwiegendem Einfluß der franz.
Ritterschaft. So gestaltete sich namentlich das hö-
fische Leben mit seiner eigentümlichen Litteratur
(Ritterpoesie), seiner Auffassung der Liebe und sei-
nem Frauendienst (s. Minne), seinen besondern An-
sichten über die Ebre und einen dadurch bedingten
Kreis ausschließlicher Pflichten, seinen Familien-
einrichtungen und seinen Festen. Hauptgrundlage
dieses ausgebildeten Rittertums waren die kunst-
mäßige Führung der Waffen und ein christlicher,
jedoch durch die besondern Standesbegrisfe eigcn-
tümlick bedingter Lebenswandel. Gelegenheit, die
erworbene Meisterschaft im Gebrauch aller Waffen
und überbaupt alle höfischen Tugenden öffentlich zu
zeigen, boten die Turniere (s. d.).
Um solchen Ansprüchen genügen zu können, be-
dürfte es einer ftandcs- und berufsmäßigen Er-
ziehung und Bildung. Bis zum 7. Jahre blieb der
! Knabe (cw? ^unciiöi-reiin, ä6i- ßM-^üu) unter der
Pflege der Frauen, dann ward er bis zum 14. Jahre
entweder bei einem andern Ritter oder doch zugleich
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