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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Sachsen (Königreich)

nördlich der Unstrut; bald aber gerieten wenigstens ihre südl. Gaue selbst in fränk. Abhängigkeit. Die südöstl. Landstriche an der Bode und untern Saale wurden von Schwaben (Nordschwaben) bevölkert, als 20000 S. sich von dort 568 dem Zuge der Langobarden nach Italien anschlossen. Ganz Niederdeutschland bis zur Elbe war seit dem 6. Jahrh. sächsisch. Nur in dem Marschlande an der Nordseeküste hielten sich als ein besonderer Stamm die Friesen (s. d.). Im Osten grenzten die S. an die slaw. Stämme. Die Grenze der S. gegen die Slawen bildete etwa die Linie Kiel-Magdeburg-Halle.

Die S. bildeten keinen einheitlichen Staat oder Bund, sie zerfielen in die drei auch später fortdauernden Abteilungen Westfalen, Engern und Ostfalen, zu denen als vierter Hauptzweig die Nordalbinger in Holstein hinzukamen. Jede Gruppe zerfiel in Gaue unter gewählten Häuptlingen oder Ältermännern. Nur im Kriegsfalle vereinigte man sich wohl über die Wahl eines gemeinsamen Heerführers oder Herzogs; doch hat sich niemals die Gewalt eines solchen über ganz Sachsen erstreckt. Das Volk zerfiel in Edelinge, Freie (Frilinge), Hörige (Liten oder Lazzen) und Knechte. 753 wurden die S. von dem Frankenkönige Pippin, der von der Lippe bis zur Weser vordrang, zu einem Tribut von 300 Pferden gezwungen, aber erst Karl d. Gr. unterwarf sie 772-804 dauernd durch eine Reihe blutiger Kriege. (S. Karl I., Bd. 10, S. 142 a.) Um 780 hatte Karl auf einer in Sachsen abgehaltenen Reichsversammlung die capitulatio de partibus Saxoniae erlassen, die eine Art Standrecht für die eben unterworfenen Lande einführte und durch grausame Strafen das Heidentum auszurotten suchte. Ihre Härte wurde wesentlich gemildert durch das Capitulare Saxonicum von 797. Bald darauf ließ Karl auch das sächs. Recht, die Lex Saxonum, aufzeichnen, denn die S. behielten ihre persönliche Freiheit und ihr altes Volksrecht, nur daß Verwaltung und Gerichtswesen nach fränk. Muster organisiert wurden. Hauptmittel der Unterwerfung, zugleich aber Hauptanlaß des Widerstandes, war die Einführung des Christentums und der Bau christl. Kirchen in ihrem Lande, wo nun acht Bistümer errichtet winden (doch meist erst nach Karl d. Gr.), Münster und Osnabrück für das nördl. Westfalen (das südliche kam zu Köln), Paderborn, Minden, Bremen für Engern, Verden und Hildesheim für Ostfalen, Halberstadt für Thüringen.

In den Bürgerkriegen der Söhne Ludwigs des Frommen versuchte Lothar in Sachsen den Bund der Stellinger, eine Schwurgenossenschaft der Armen gegen den geistlichen und weltlichen Adel, für sich zu benutzen, aber Ludwig der Deutsche zerstreute diese Scharen schnell. Beim Zerfall der karoling. Herrschaft gegen Ende des 9. Jahrh. erhob sich der mächtige Graf Ludolf zu einer herzogl. Gewalt und erneuerte so das Stammesherzogtum Sachsen. Auf Ludolf folgte sein Sohn Bruno und, als dieser gegen die Normannen gefallen war, dessen Bruder Otto, der Erlauchte genannt, der mächtigste und angesehenste der deutschen Fürsten, durch den auch Thüringen, als dessen Herzog Burkard starb, an Sachsen kam. Otto (gest. 912) erhielt sich in steigender Bedeutung unter den Königen Ludwig dem Kinde und Konrad I. Sein Sohn Heinrich wurde 919 als erster aus dem sächs. Stamme zum deutschen König erwählt. Das Herzogtum behielt Heinrich I. an sich; sein Sohn, Otto d. Gr., der dem Vater auf dem Königsthron folgte, übertrug es dem tapfern Hermann Billung um 960, bei dessen Stamme es bis 1106 verblieb (s. Billunger). Ihm waren in der Heeresfolge die Markgrafschaften untergeben, die von Heinrich I. und Otto I. gegen die Slawen gegründet waren, nämlich Meißen, dessen Markgraf Ekkard von Otto III. auch Thüringen erhielt, Ostsachsen in den Lausitzen, Nordsachsen in der Altmark (dem alten Nordthüringen), dem Anhaltischen und dem Lande an der Havel und Spree. Auch die Markgrafschaft Schleswig, die gegen die Dänen bis 1026 bestand, hing vom Herzogtum Sachsen ab. Gegen Kaiser Heinrich IV. erhoben sich schon 1067, noch heftiger 1073 die S., unter der Führung des Grafen Otto von Nordheim und des sächs. Herzogs Magnus, des letzten aus Billungs Geschlecht. 1077 brach von neuem ein Aufstand aus. Auf Magnus (gest. 1106) folgte Lothar, Graf von Supplinburg, im Herzogtum. Er erwarb 1113 durch Vermählung mit Richenza, Tochter Heinrichs des Fetten, des Sohnes Ottos von Nordheim, Braunschweig und das nordheimische Gebiet und wurde 1125 zum deutschen König erwählt. Das Herzogtum Sachsen gab er 1127 seinem Schwiegersohn Heinrich dem Stolzen von Bayern, der durch seine Mutter Wulfhild schon in Sachsen (Lüneburg) begütert war. Unter seiner Regierung erfolgte die Begründung der schauenburgischen Dynastie in der Grafschaft Holstein und die Erneuerung der wettinischen in der Markgrafschaft Meißen; in Thüringen wurde 1130 Ludwig I. Landgraf; die Nordmark erhielt 1134 der askanische Albrecht der Bär. Diesem gab Konrad III. das Herzogtum Sachsen, nachdem er Heinrich den Stolzen 1138 abgesetzt hatte, gab es aber bald an Heinrichs Sohn Heinrich den Löwen zurück. Albrecht wurde dadurch entschädigt, daß die Nordmark und ein Teil der Ostmark als Markgrafschaft Brandenburg für unabhängig erklärt wurde. Heinrich der Löwe, seit 1156 auch Herzog von Bayern, erweiterte die sächs. Macht durch seine Siege über die Slawen an der Ostsee bis zur Oder und erhöhte die Befugnisse der Herzogsgewalt über die mächtigen sächs. Großen. Sein Sturz 1180 führte zur Auflösung des Herzogtums Sachsen, indem die geistlichen und weltlichen Großen selbständig wurden, so die Stifter Münster, Osnabrück, Paderborn, Minden, Verden, Bremen, Magdeburg, Halberstadt, die Grafen von Tecklenburg, Altena, Arnsberg, Schaumburg, Lippe u. s. w. Köln erhielt mit dem Titel eines Herzogtums Westfalen einige herzogl. Rechte im südl. Westfalen. Der Name und die Würde des Herzogtums Sachsen ging auf Bernhard Grafen von Askanien über, der zu seinem Erbland um Wittenberg auch Lauenburg erwarb. Von seinen Enkeln erhielt 1260 Johann Sachsen-Lauenburg (s. Lauenburg) und Albrecht Sachsen-Wittenberg mit der Kurwürde. (Die Geschichte des Kurfürstentums s. Sachsen, S. 142 b fg.) Die welfischen Stammgüter wurden 1235 zu einem Herzogtum Braunschweig vereinigt. (S. die Historischen Karten von Deutschland I, Bd. 5, S. 170.) - Vgl. Steindorff, De ducatus Billingorum origine et progressu (Berl. 1863); Weiland, Das sächs. Herzogtum unter Lothar und Heinrich dem Löwen (Greifsw. 1866); Grauert, Die Herzogsgewalt in Westfalen seit dem Sturze Heinrichs des Löwen (Tl. 1, Paderb. 1877).

Sachsen, ein zum Deutschen Reiche gehöriges Königreich, seinem Flächengehalt nach der fünfte, seiner Einwohnerzahl nach der dritte Bundesstaat, liegt