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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Sachsen-Coburg-Kohary - Sachsenland
über die Organisation des Staatsministeriums
vom 17. Dez. 1857. Chef des Ministeriums ist seit
1. Dez. 1891 Staatsrat C. F. von Strenge.
Herzog Ernst II. starb kinderlos 22. Aug. 1893,
ihm folgte der zweite Sohn seines verstorbenen Bru-
ders Albert, des Gemahls der Königin Victoria von
England, Alfred (s. d.), Herzog von Edinburgh.
Litteratur. Plänkner, Übersichtliche Beschreibung
des Herzogtums S. (anonym, Coburg 1812);
Schulze, Heimatskunde für die Bewohner des Her-
zogtums Gotha (3 Tle., Gotha 1815-47): ders.,
Geographie und Geschichte des Herzogtums Coburg-
Gotha (Lpz. 1851); Rose, Statist. Mitteilungen über
das Herzogtum Sachsen-Coburg (Coburg 1857);
Beck, Geschichte des gothaischen Landes (3 Bde.,
Gotha 1868-75); H. Eberhard, Heimatskunde des
Herzogtums Sachsen-Coburg (Schlesw.^1869);
Fleischmann, ZurGeschichtedesHerzogtumsSachsen-
Cvburg-Saalfeld (Hildburgh. 1880); Landeskunde
des Herzogtums Gotha (Gotha 1881); Lotz, Cobur-
gische Landesgeschichte (Coburg 1892).
Sachfen-Voburg-Kohary, s. Kohary.
Sachfenfrist oder Sächsische Frist, eine Frist
von 6 Wochen 3 Tagen, gebildet aus der dreifachen
Frist von 11 Tagen, wie sie im Mittelalter, na-
mentlich nach dem Sachsenspiegel, bei gebotenen Ge-
richten (s. Ding) üblich war. So ist sie in die spä-
tern sächs. Prozeßordnungen übergegangen. Die
Frist von Jahr und Tag oder Sachsenjahr,
welche für den Verlust von Rechten, die wäbrend
eines solchen Zeitraums nicht geltend gemacht waren,
von Bedeutung war, umfaßte 1 Jahr 6 Wochen
3 Tage, wobei das Jahr den Zeitraum von drei
echten Dingen umfaßte. Durch Hinzurechnung zur
Verjährungsfrist des Gemeinen Rechts von 30 Jah-
ren ergab sich die in Sachsen übliche Verjährungs-
frist von 31 Jahren 6 Wochen 3 Tagen.
Sachfengängerei, die alljäbrlich im Frühjahr
erfolgende Abwanderung von Landarbeitern aus
den östl. Provinzen Preußens nach den Provinzen
Sachsen und Hannover und nach Anhalt und Braun-
schweig, woselbst sie auf den dortigen Rübengütorn
hauptfächlich mit der Bearbeitung und der Ernte der
Rüben, aber auch mit dem Behacken und Mähen
des Getreides und andern Arbeiten bis zur Beendi-
gung der Rübenernte (Oktober bis November) be-
schäftigt werden. Sie sind meist, wenn auch nicht
ausschließlich, unverheiratet? Personen und zwar
größtenteils junge Mädchen, die eine Anzahl von
Jahren diesen Verdienst aussuchen. Die relativ hohen
Löhne, namentlich für die Accordarbeiten, ermög-
lichen den Sachsengängern erhebliche Ersparnisse zu
machen, von denen sie aber oftmals den Winter über
zu leben gezwungen sind. Die Ursachen dieser Be-
wegung liegen einerseits in dem großen Bedarf an
Arbeitern, welchen die intensive Nübenkultur zur
Folge hat, und der durch einheimische Arbeitskräfte
nicht gedockt wird, andererseits in der wirtschaftlichen
Lage der Landarbeiter im Osten. In manchen Ge-
genden ist es der geringe Boden, der die Leute
forttreibt, in andern, insbesondere in gewissen von
Friedrich d. Gr. angelegten Kolonien, der geringe
Umfang ihrer Besitzungen, anderwärts wieder der
Mangel an Arbeitsgelegenheit und in andern Ge-
genden, wie in Oberschlesien, der niedrige Lohn in
der Heimat. Vielfach aber sind es auch innerliche
Motive, wie Wandertrieb, Lust an dem ungebunde-
nen und interessantern Leben in der Fremde, häus-
liche Verhältnisse m?d andere Gründe mehr persön-
licher Art. Während früher die Sachsengänger ohne
Trennung der Geschlechter und in primitiven Räum-
lichkeiten untergebracht wurden, sind jetzt für sie
meist gute Wohnungen (Kasernen) hergestellt, mit
besondern Räumen für Mädchen und Männer. Es
ist nicht zu verkennen, daß die S. gewisse günstige
Wirkungen auf die Leute ausübt, sie läßt sie eine
höbere Kultur kennen lernen; viele, namentlich so-
weit sie aus Oberschlesien kommen, gewinnen eine
dauernd bessere Lebenshaltung. Für die Landwirt-
schaft des Ostens hat die Bewegung allerdings die
bedenkliche Folge, daß sie den dortigen Gutsbesitzern
die Erlangung von Arbeitskräften immer schwie-
riger macht und sie daher nötigt, in immer größerm
Umfange selbst Wanderarbeiter anzunehmen, wo-
durch das patriarchalische Verhältnis, das früher
zwischen Arbeitgebern und Arbeitern im Osten ge-
berrscht hat, immer mehr gelockert wird. - Vgl.
Kaerger, Die S. lBerl. 1890); Schriften des Ver-
eins für Socialpolitik, Bd. 53 - 55: Die Verhält-
nisse der Landarbeiter in Deutschland (Lpz. 1892);
Sering, Die innere Kolonisation im östl. Deutsch-
land (ebd. 1893).
Sachsen-Gotha, ehemaliges Herzogtum der
Ernestinischen Linie (s. d.) des Hauses Sachsen,
kam bei dem Erbteilungsvertrag von 1610 an
Ernst I. (s. d.) den Frommen, der 1672 auch Alten-
burg erhielt und sich seitdem Herzog von S. und
Altenburg nannte. Die Linie S. erlosch mit Fried-
rick IV. 11. Febr. 1825, und ihre Besitzungen gingen
1826 auf die Linien Hildburghausen, Meiningen
und Coburg über. - Vgl. Lerp, Das Herzogtum
Gotha (Goiha 1892).
Sachsenhagen, Stadt im Kreis Rinteln des
preuß. Reg.-Bez. Cassel, an der links znr Leine
gehenden Aue (Westau), hat (1890) 856 meist evang.
E., darunter 36 Israeliten, Postagentur, Fernsprech-
verbindung, alte Mauern und Gräben, altes Schloß,
1235 erbaut und 1601 wiederhergestellt, eine Ruine,
altes Nathans; Ackerbau und Viehzucht. Der ehe-
malige Flecken S. wurde 1630 Stadt.
Sachsenhausen. 1) Stadt im Kreis der Cder
des Fürstentums Waldeck, hat (1890) 954 E., Post,
Telegraph. - 2) Stadtteil von Frankfurt a. M. (s.d.).
Sachsenheim, Hermann von, deutscher Dichter,
geb. um 1363, stand feit 1419 als Rat in den Dien-
sten der Gräfin Henriette von Württemberg und
ibrer Söhne und starb 29. Mai 1459 zu Stuttgart.
Unter seinen meist allegorischen Dichtungen führt die
"Möhrin" (1453), zwischen Scherz und Ernst schwan-
kend, den Dichter vor den Richterstuhl der Frau
Venns. Ausgabe von Martin in der "Bibliothek
des Litterarischen Vereins in Stuttgart", Bd. 137.
Sachsen-Hildburghausen, ehemaliges Her
zogtum der Ernestinischen Linie (s. d.) des Hauses
Sachsen, gestiftet 1680 durch Herzog Ernst, den
scchsten Sohn Ernsts des Fromnien. Der letzte Herzog,
Friedrich, trat 1826 sein Land an Meiningen ab und
erhielt dafür Altenburg. (S. Sachsen-Altenburg.)
Sachsenjahr, s. Sachsenfrist.
Sachfenland, großenteils von Nachkommen der
um die Mitte des 12. Jahrh, und auch später ein-
gewanderten Deutschen (Sachsen) bewohnter Teil
Siebenbürgens, bestand bis 1876 aus drei getrenn-
! ten Stücken: einem nördlichen (Nösnerland, jetzt ein
^ Teil des Komitats Bistritz-Naszod), einem südö'st-
' lichen (das Burzenland, jetzt Komitat Kronstadt) und
, einem größern südlichen (Königsboden, jetzt das
Komitat Hermannstadt, serner Te'üe der Kom'ttate