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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Sansibarnelken - Sanskrit
ostafrik. Küste und die Llitiän Inäia. Xavi^tion '
(^ompanx den Verkehr mit Indien und Enropa.
Die Münze im Großhandel ist der Silbcrdollar
(etwa 2,80 M.); im taglichen Gebrauch die ind.
Rupie (1,12 M.).
Das Sultanat S. steht unter engl. Schutzherr-
schast, d. h. ein engl. Generalkonsul leitet im Namen
des Sultans alle Staatsgeschäfte, erbebt Steuern,
erläßt Gesetze und Verordnungen, schließt Verträge
ab, befehligt die Truppen (6 Compagnien regulärer
Infanterie und die "Viroboto", irreguläre Maskat-
Arabcr) und bat die gesamte Polizei unter sich.
Dem Sultan selbst ist nur ein persönliches jäbr-
liches Einkommen und eine Leibwacke von 3 Com-
pagnien als Rest seiner srühcrn Selbständigkeit
übrig geblieben. Die Haussklaverei existiert noch,
dagegen ist schon seit 1873 der Sklavenhandel ver-
boten; seit Nov. 1889 erhält jeder eingewandertc
Sklave, welcher den Boden der Inseln S. und
Pemba betritt, sofort die Freiheit. - Zum Sultanat
S. gehören außer den Inseln S., Pemba, Lamu
und Patta das ganze frühere Gebiet der Englisch-
Ostafrikanischen Gesellschaft auf dem Festland, von
der Mündung des Umba bis zur Mündung des
Iub, das Königreich Uganda mit eingeschlossen.
Geschichte. Schon im 10. Jahrb. wanderten
zahlreiche Araber in die Länder der Ostküstc und in
die davorliegendcn Inseln ein; in Lamu und Mom-
bas befanden sich die ersten arab. Niederlassungen.
Die Portugiesen machten sich im 16. Jahrh, zu Her-
ren des Landes. Der Imam von Maskat vertrieb
nach langwierigen, wechselvollen Kämpfen im 17.
und 18. Jahrh, die Portugiefen und gelangte 1781
in den dauernden Besitz von S., das er durch Statt-
halter verwalten ließ. Diese aber empörten sich
wiederholt, so daß Seyid Said, welcher 1806 an
die Regierung kam, die Herrschaft über die afrik.
Besitzungen sich zurückerobern mußte. Nur durch
Verrat fiel ihm 1837 die Stadt S. in die Hände;
von 1840 an wurde diese der definitive Sitz der Dv-
nastie. Auf Seyid Said folgte 1856 Ecyid Madjid
und diesem 1870 Seyid Bargasch. Letzterer bewies
allen europ. Forschungserpcditionen großes Ent-
gegenkommen und gewann durch die Ausbreitung
des Handels nach dem Innern Asrikas Ansehen und
Einfluß bis nach dem Scengebiet. Infolge des Auf-
tretens der Deutschen 1884 und 1885 mußte er aber
14. Aug. 1885 die deutsche Schutzhcrrschaft in den
Landschaften am Kingani und Wami und in Witu
anerkennen und die Häfen Pangani, Bagamojo und
Dar es-Salaam an die Deutfch-Ostafrikanischc Ge-
sellschaft abtreten. Während der Verhandlungen über
den entscheidenden deutschen Küstenvertrag starb er
26. März 1888. Sein Nachfolger Scyid Kbalifa
schloß diesen Vertrag 28. April mit der Dcntfchen
und 1. Okt. 1888 einen gleichlautenden mit der Eng-
lischen Ostafrikanischen Gesellschaft ab, welch letz-
terer cr außerdem im Aug. 1869 die Inseln und
Hafenplätze an der Somalküste zur selbständigen
Verwaltung und Ausnutzung überließ. Scyid Kba-
lifa starb 13. Febr. 1890; sein Nackfolger ist sein
Bruder Eeyid Ali. Durch den deutscb-cngl. Ver-
trag vom 1. Juli 1890 verlor S. seine bisherige
Selbständigkeit, welcke 1862 von England und
Frankreich und noch im Nov. 1888 von Deutsch-
land anerkannt worden war. Die Teutsch-Ostafri-
kanifchc Gesellschaft bezahlte Ende 1890 dem Sul-
tan für die Abtretung des Küstenstriches vom Ro-
vuma bis zum Umba 4 Mill. M. S., Pemba,
Lamu und Patta traten unter engl. Protektorat;
ebenso ging Witu 1893 aus der Verwaltung der
Englisch-Ostafrikanischen Gesellschaft in den Macht-
bereich von S., d. b. faktifch in den Besitz der engl.
Regierung über. Am 5. März 1893 starb Seyid
Ali, ihm solgte Muhamed bin Szueni. Die Bena-
dirküste mit den Häfen Varawa, Mcrka und Mog-
dischu wurde im Juli 1893 an Italien gegen eine
jährliche Pachtsumme überlassen. Der finanzielle
^usammenbruch der Englisch-Ostafrikanischen Ge-
sellschaft führte im März 1895 zu einem Abkommen,
wonach die gesamten Besitzungen dieser Gesellschaft
auf dem Kontinent gegen eine Entschädigung von
4 Mill. M. seitens des Sultanats S. nebst einem
Zuschuh vou 1 Mill. M. seitens der engl. Regie-
rung von dem engl. Protektorat S. übernommen
wurden. (S. Deutsch-Ostafrika, Euglifch-Ostafrika
und Witu.) - Vgl. von der Decken, Reisen in Ost-
afrika (4 Bde., Lpz. 1869 u. 1870); Vurton, ^n-i-
dar, cit)', izianä anä coagt (2 Bde., Lond. 1872);
Stanley, Durch den dunklen Weltteil (2 Bde., 3. Aufl.,
Lpz. 1891); K. W. Schmidt, Sansibar (ebd. 1888).
Sanskrit, die Sprache der klassischen Litteratur
der arischen Inder. Der Name S., genau 8lnn8-
krtinn, bedeutet "zurechtgemacht", und die Sprache
erweist sich schon durch ihren Namen als eine über-
arbeitete, wie denn die klassischen Schriftsteller
genau den Regeln der Grammatiker, besonders des
Panini (s. d.), folgen. Welche Volkssprache dem
S. zu Grunde liegt, ist nicht sicher. In dem un-
geheuren Gebiete zwischen Himalaja und Windhja
wurde von jeher eine große Zahl Dialekte gesprochen,
wie schon das Päli und die Präkritsprachcn be-
weisen, die Schwesterdialekte des S. voraussetzen.
Vielleicht liegt dem S. der Dialekt von Vrahma-
varta zu Grunde. Von dort scheint sich die priestcr-
lichc Kultur weiter verbreitet zu haben, und es ist
daher möglich, daß man dort auch den Ursprung
der Sprache zu suchen hat, die sich allmählich in
den Schulen fixierte, die Sprache aller Priester und
Gelehrten wnrde und die Alleinherrschaft in der
Litteratur behauptete. Das S. war jedenfalls längst
eine tote Sprache im 3. Jahrh. v. Chr., wie die In-
schriften des Acoka (s. d.) zeigen.
In weiterm'Sinne nennt man S. auch die Sprache
der ältesten ind. Litteratur, der Veda, bezeichnet es
aber zum Unterschiede gewöhnlich als Vcdisches S.
Dieses S. unterscheidet sich im Wortschatz wie in der
Form- und Flexionslehre sehr erheblich vom klassi-
schen, ist aber keine einheitliche Sprache, sondern je
nach den Denkmälern und den verschiedenen Epochen
und Litteraturgattungen verschieden. Die Sprache
^ des Nigveda z. B. repräsentiert einen viel westlichern
' Dialekt, als der dem klassischen S. zu Grunde liegende
ist, zeigt aber selbst auch dialektische Schwankungen.
Die Bedeutung des S. ist eine doppelte. Es ist die
Sprache einer alten, weitverzweigten und überaus
reichhaltigen Litteratur (s. Indische Litteratur), die
weit über Indien hinaus ihren Einfluß geübt hat
und auch für die Ncligions- und Kulturgeschichte
vou höchster Wichtigkeit ist. Sodann ist lediglich
durch das S. infolge seiner hohen Altertümlichkeit
und der Durchsichtigkeit seines Baues die Eriennl-
nis von der Verwandtschaft der indogerman. Spra-
chen erschlossen und das Studium der vergleichen-
den Grammatik dieser Sprachen ermöglicht und be-
fördert worden, deren Methode für alle andern
Sprachstümme maßgebend geworden ist.
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