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Schären – Scharlach (Farbstoff)
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Scharen'
Veredelung begleitet; bleiben beide Gänge auf eine größere Länge beieinander, so heißt dies eine Schleppung. – S.
oder Ausscharen des Holzes bei der Grubenzimmerung ist die Ausrundung des Kopfendes.
Schären (Skären, Scheeren), die zahlreichen
Inselchen und Klippen an den Küsten von Schweden und Finland, vorzüglich vor Stockholm, die sich etwa 120 bis 130 km weit ins Meer erstrecken und die
Einfahrt in die Häfen erschweren. An den Küsten höherer Breiten, vielfach auch an Fjordküsten sind sie eine regelmäßige Erscheinung, die darauf
zurückzuführen ist, daß das Meer in die Hohlformen des Bodens flacher Schollenländer eindrang, nachdem diese zuvor der Wirkung eiszeitlicher
Gletscherbedeckung ausgesetzt gewesen waren. Schärenküsten besitzen die weitgehendste Gliederung.
Schärenflotte, in Schweden und Rußland die Flotte, die zur Deckung des Eingangs in die Schären (s. d.)
dient und früher aus kleinern Ruderfahrzeugen bestand, gegenwärtig aber aus flachgehenden Panzerfahrzeugen, Kanonen- und Torpedobooten besteht.
Scharfenort, Stadt im Kreis Samter des preuß. Reg.-Bez. Posen, hat (1890) 997 E., darunter 107 Evangelische und 14
Israeliten, Postagentur und Telegraph.
Scharffeuerfarben, in der Porzellanmalerei, s. Muffelfarben.
Scharfrichter, Nachrichter, Meister Hans,
Meister Kämmerling, Schelm, seit dem Ende des Mittelalters übliche
Benennung für denjenigen, der die gerichtlich verhängte Todesstrafe der Enthauptung von Amts wegen vollstreckt. In ältester german. Zeit gehörte die
Strafvollstreckung der urteilfindenden Gemeinde oder dem Kläger und seinem Anhange, und dieser Brauch erhielt sich stellenweise bis ins 16. Jahrh. Doch
hatten schon die Grafen der alten fränk. Monarchie auch eigene Kerkermeister und Henker. Gewöhnlich aber fiel in den nächsten Jahrhunderten die
Hinrichtung dem Froneboten oder dem Gerichtsboten zu. An manchen Orten war sogar der jüngste Schöffe oder der jüngste Ehemann gehalten, die
Hinrichtung zu vollziehen, ja selbst der nächste Verwandte des Verurteilten, oder von mehrern Verurteilten brachten einige den Spruch an den übrigen zur
Vollstreckung und befreiten sich dadurch selbst von der Hinrichtung. In den Städten wurde die Todesstrafe meist durch einen Unterbeamten des Vogts
vollstreckt. Wie man in Rom unterschieden hatte zwischen dem für unehrlich geltenden Carnifex, der die Strafen
vollzog, mit denen nur Sklaven und Fremde belegt wurden, also namentlich die Kreuzigung und die Folterung, und dem
Liktor (s. Liktoren), der nur an Bürgern den Spruch vollstreckte, so unterschied man auch in
Deutschland, nachdem besondere Personen zu diesem Zwecke gebraucht wurden, allmählich zwischen dem S. und dem
Henker. Jenem, dem S., fiel die Vollziehung der nicht entehrenden, keine eigenhändige Berührung des Verbrechers
erfordernden Todesstrafe der Enthauptung, und bei den übrigen die Aufsicht zu; den Henkern dagegen, die unter dem S. und gewöhnlich in dessen
Diensten standen, ↔ blieben die entehrenden Todesstrafen des Hängens, Räderns, Vierteilens, Verbrennens u.s.w. und die Folterung,
und dazu gesellte sich auch in der Regel das allerdings nicht notwendig damit verbundene Geschäft des
Abdeckers (s. d.). Nach den Reichsgesetzen traf zwar den eigentlichen S. niemals Unehrlichkeit oder Anrüchigkeit,
aber das allgemeine Vorurteil warf ihn durch lange Zeit mehr oder minder mit den Henkern und Abdeckern zusammen, versagte ihm das städtische
Bürgerrecht, gebot ihm eine auszeichnende Kleidung und wies ihm in der Kirche einen besondern Stand und beim Abendmahl die letzte Stelle an. Die S.
bildeten ehemals eine Art von Kaste oder Zunft, und ihr Meisterstück bestand in der gelungenen Enthauptung eines Verurteilten, für die sie sich an
aufgehängten Tieren oder Scheiben einübten. Gegenwärtig müssen sowohl der S. wie sein Gehilfe vereidigt sein, und ihr Lohn ist entweder überhaupt
gesetzlich bestimmt oder wird für den einzelnen Fall nach den Grundsätzen über die Verbindlichkeit zur Übernahme öffentlicher Geschäfte bemessen. –
Vgl. Beneke, Von unehrlichen Leuten (2. Aufl., Berl. 1889).
Scharfschützen, früher die mit gezogenen Gewehren (Büchsen) bewaffneten Mannschaften der Infanterie, die in besondern
Abteilungen vereint oder der übrigen Infanterie zugeteilt waren.
Schari, Strom im mittlern Sudan in Afrika, mündet in einem während der Schwellzeit 50 km umfassenden und für die Schiffahrt
unbrauchbaren Delta in das Südende des Tsadsees. Er durchströmt Bagirmi und einen Teil von Bornu und bildet vom 10.° nördl. Br. bis zum Tsadsee die
Grenze zwischen Kamerun und Französisch-Kongo. Von Maffaling bis Gulfey ist er schiffbar, etwa 300 km. Seine südl. Quellflüsse (Ba Mingui und
Kukuru-Gribingui) liegen zwischen 7° und 8° nördl. Br., am Nordabhange der Wasserscheide der Zuflüsse zum Nbangi-Kongo; die Zuflüsse von Osten,
darunter der Ankadebbe, von der Wasserscheide des Nils, sind noch nicht bis zu ihrem Ursprung verfolgt. Nach anfänglich westl. Lauf wendet sich der S.
unter 7° nördl. Br. und 19° 20' östl. L. nach Norden, nimmt von links den Sara bei Dai, von rechts den Ankadebbe und als Ba Busso den Batschikam oder
Bahar es-Salamat, endlich 100 km von der Mündung bei Kusseri als bedeutendsten Zufluß den Logone (Serbewuel)
auf, welch letzterer im Süden in den Bergen von Adamaua bei Ngaundere entspringt. Der untere und mittlere Lauf des S. wurde zuerst von Barth (1852)
und Nachtigal (1872), der Oberlauf und die südl. Quellflüsse von Maistre (1892) erforscht.
Scharkīeh oder Scharkiye (d. h. die östliche), Provinz (Mudirieh)
Unterägyptens, im Nildelta, nördlich vom See Mensaleh, östlich und südlich von der Arabischen Wüste begrenzt, zählt auf 4368 qkm (1882) 464655 E.
Kulturland sind 2344 qkm, seßhafte ägypt. Einwohner 435380. Hauptstadt ist Sagasik.
Scharköj, Stadt in Serbien, s. Pirot.
Scharlach, Bezeichnung für eine Anzahl lebhaft roter künstlicher Farbstoffe zum Zeugfärben. Es sind
Azofarbstoffe (s. d.), die durch Diazotieren von Xylidinen oder Anisidin und Kombination mit Naphtholsulfosäuren gewonnen werden.
Etwas anders sind die dem Biebricher Scharlach (s. d.) ähnlichen Farbstoffe zusammengesetzt.