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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Schelling

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Schelling (Hermann von) – Schelling (Karoline)

aber waren Wissenschaftslehre und Naturphilosophie so weit auseinander getreten, daß sie einer Versöhnung bedurften. Diese suchte S. zunächst in entschiedener Abhängigkeit von den ästhetischen Ideen Kants und Schillers und im Zusammenhange mit der romantischen Bewegung (vgl. Noack, S. und die Philosophie der Romantik, 2 Tle., Berl. 1859, und Haym, Die romantische Schule, ebd. 1870) in dem Wesen der Kunst und des Genies. Wenn das Leben der Natur das unbewußte, das des Geistes das bewußte ist, so ist die Thätigkeit des künstlerischen Genies, das nach Kants Ausspruch wie eine Natur wirkt, eine Vereinigung beider. Wie der Organismus das Produkt der natürlichen Welt und die Heimat der Intelligenz, so ist umgekehrt das Kunstwerk ein Produkt der Intelligenz und in seiner sinnlichen Gestalt ein Organismus. In der Kunst also löst sich das Welträtsel: sie ist die höchste und vollkommenste aller Gestalten. Diesen ästhetischen Idealismus verkündete er in der Schrift «System des transcendentalen Idealismus» (Tüb. 1800) und in den erst nach seinem Tode gedruckten, aber damals in Jena und später in Würzburg gehaltenen «Vorlesungen über die Philosophie der Kunst». Den gemeinsamen Grund des geistigen und des natürlichen Lebens fand S. in dem Begriff des Unendlichen oder des Absoluten, d. h. der Gottheit. Er nannte das Absolute die Identität oder Indifferenz des Realen und des Idealen, und suchte daraus die Reihe der endlichen Erscheinungen in der Weise abzuleiten, daß das Absolute zwar in allen Erscheinungen gleich gegenwärtig sei, aber doch in jeder einzelnen mit einem Übergewicht bald des realen, bald des idealen Faktors. So entwickelt er aus der Gottheit die beiden Reihen des Realen und des Idealen als verschiedener «Potenzen»; jene von der Materie anhebend und im menschlichen Organismus endend, diese vom Ich beginnend und in der künstlerischen Produktion sich vollendend. Auf diese Weise verwandelt sich der ästhetische in den absoluten Idealismus oder die Identitätsphilosophie. Er legte diese Gedanken nieder in der «Darstellung meines Systems der Philosophie» (1801), in dem Dialog «Bruno oder über die göttlichen und natürlichen Principien der Dinge» (Berl. 1802), in dem «System der gesamten Philosophie und der Naturphilosophie insbesondere», das nach seinem Tode gedruckt ist, endlich in einer Reihe von meist polemischen Abhandlungen in seinen Journalen. Die Aufgabe, die S. hier stellt, vom Begriff des Absoluten aus das gesamte Universum in den beiden Reihen des Realen und des Idealen zu entwickeln, wurde später von Hegel durchgeführt. S. selbst kam davon ab und geriet auf diese Weise auch mit Hegel in den entschiedensten Gegensatz. Es vollzog sich in ihm allmählich eine Umbildung seiner Lehre, die ihn immer mehr auf theosophische Bahnen brachte. Durch Eschenmayers Vorwurf des Pantheïsmus veranlaßt, gab S. 1804 die Schrift «Philosophie und Religion» (Tüb. 1804) heraus, und nachdem er sich auf Baaders Anregung mit Jakob Böhme beschäftigt hatte, erschienen 1809 seine «Untersuchungen über das Wesen der menschlichen Freiheit». Diese Schrift erfuhr durch F. H. Jacobi einen heftigen Angriff, der von S. in seinem «Denkmal der Schrift von den göttlichen Dingen und ihrer Offenbarung des Herrn F. H. Jacobi» (Tüb. 1812) in grober, aber vernichtender Weise beantwortet wurde. Außer einigen andern polemischen Aufsätzen und kleinen mytholog. Arbeiten veröffentlichte dann S. jahrzehntelang nichts. Erst nach Hegels Tode lenkte sich auf S. wieder die öffentliche Aufmerksamkeit. Es verlautete nach seinen Vorlesungen, daß er ein System habe, das den Hegelianismus widerlege, und dies zu verkünden, wurde er nach Berlin berufen. Seine Berliner Vorlesungen wurden teils durch Frauenstädt («S.s Vorlesungen in Berlin», Berl. 1842), teils durch Paulus («Die endlich offenbar gewordene positive Philosophie der Offenbarung», Darmst. 1843) bekannt. Der Grundgedanke war der, die Notwendigkeit der Geschichte der Religionen aus der Notwendigkeit der göttlichen Lebensentfaltung zu begreifen. S.s Bedeutung für die Geschichte der deutschen Philosophie besteht somit nicht in der Aufstellung bleibender Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung, sondern in der Anregung, die er durch die großen Gesichtspunkte seiner Spekulation auf seine Zeitgenossen ausgeübt hat. ^[Spaltenwechsel]

Vgl. Rosenkranz, S., Vorlesungen (Danz. 1843); Kuno Fischer, Friedrich Wilhelm Joseph S. (Bd. 6 der «Geschichte der neuern Philosophie», Heidelb. 1872 u. 1877; 2. Aufl. 1895); Beckers, S.s Geistesentwicklung in ihrem innern Zusammenhang (Stuttg. 1875); Pfleiderer, Friedrich Wilhelm Joseph S. (Münch. 1875); C. Frantz, S.s positive Philosophie (Cöthen 1880).

Schelling, Hermann von, preuß. Justizminister, geb. 19. April 1824 in Erlangen, jüngster Sohn des Philosophen S., studierte zuerst Philologie, dann die Rechte, trat 1844 in den preuß. Justizdienst und wurde, nachdem er 1861‒64 die Stelle des ersten Staatsanwalts beim Stadtgericht zu Berlin bekleidet hatte, als Hilfsarbeiter ins Justizministerium berufen. Hier verfaßte er den «Entwurf einer Strafprozeßordnung für den preuß. Staat» (Berl. 1865), der 25. Juni 1867 in den neuerworbenen Provinzen Geltung erhielt. Seit 1866 vortragender Rat, verblieb S. im Justizministerium, auch nachdem er 1874 zum Präsidenten des Appellationsgerichts zu Halberstadt ernannt worden war, ging aber 1875 als Vicepräsident zum preuß. Obertribunal über, wo er den Vorsitz in einem Civilsenat führte. 1877 wurde er Unterstaatssekretär im Justizministerium und leitete hier die Ausarbeitung der preuß. Ausführungsgesetze zu den Reichsjustizgesetzen. 1879 zum Staatssekretär des Reichsjustizamtes ernannt, leitete S. die Ausarbeitung der Aktiengesetznovelle von 1884 und des Genossenschaftsgesetzes von 1889. Am 31. Jan. 1889 wurde er zum preuß. Staats- und Justizminister ernannt. Schon 1874 war er Vorsitzender der Kommission zur Beratung von Plan und Methode des neuen bürgerl. Gesetzbuches. Unter seiner Verwaltung erfolgte 1889 die Stellungnahme der preuß. Regierung zu dem Entwurf erster Lesung; auch wurde der dem Reichstage vorgelegte Entwurf einer Revision der Strafprozeßordnung und Vorarbeiten zu einer Revision der Civilprozeßordnung unter seiner Leitung hergestellt. Im Nov. 1894 nahm S. seine Entlassung.

Schelling, Karoline, eine der geistreichsten Frauen ihrer Zeit, geb. 2. Sept. 1763 zu Göttingen als Tochter des Orientalisten J. ^[Johann] D. Michaelis, vermählte sich 1784 mit dem Bergmedikus Böhmer in Clausthal, nach dessen Tode (1788) sie nach Göttingen zurückkehrte, wo sie zu Bürger und A. W. Schlegel in freundschaftliche Beziehungen trat. 1791 ging sie nach Mainz, wo sie sich 1792 mit G. Forster den Klubbisten anschloß und kurze Zeit in Haft kam. 1796 vermählte sie sich mit Schlegel und, nachdem