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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Schiffsvermögen - Schîiten
der Logis-, Maschinen-, Kessel-, Kohlenräume) muß
auch durch Einschneiden oder Einbrennen der Zahl
auf dem Deckbalken ersichtlich gemacht werden. Die
Gebühren sind vom Reich fixiert, von den Einzel- ^
staaten aber zu erheben, Verletzung der Vorschriften
der Schiffsvermessungsordnung hat Verdoppelung
der Gebühren zur Folge. Für die zur Fahrt durch
den Sueskanal bestimmten Schiffe gelten besondere,
ihrem Inhalt nach internationale Vorschriften (Ver-
ordnung vom 15. April 1879).- Vgl. Vermessung
der Seeschiffe, hg. vom Reichsamt des Innern
<Berl. 1888).
Schiffsvermögen (frz. korwus äs mer), Be-
zeichnung für Schiff und Fracht, d. h. für dasjenige !
Schiff, auf welches sich die von einem Gläubiger,
des Reeders erhobene Forderung bezieht, und die ^
Fracht derjenigen Reise, auf welcher diese Forde-
rung entstanden ist. Unter Fracht sind auch die ^
überfahrrsgelder zu verstehen. Alles übrige Ver-
mögen des Reeders, auch seine andern Schiffe, bil-
den im Gegensatz zum S. des Reeders dessen Land-
vermögen (kortuns äe terre). Nach deutsckcm Recht
ist die Haftung des Reeders in sehr wichtigen Fäl-
len auf das S. beschränkt, namentlich dann, wenn
der Anspruch sich auf ein Rechtsgeschäft gründet,
welches der Schiffer als folcher kraft feiner gesetz-
lichen Befugnisse geschlossen hat, oder wenn der An-
spruch sich auf die Nichterfüllung oder mangelbafte
Erfüllung eines Vertrages gründet, dessen Aus-
führung zu den Dienstobliegenheiten des Schiffers
gehörte, oder wenn der Anspruch auf das Verschul- ^
den einer Person der Schiffsbesatzung gegründet ^
wird. Gläubiger, welchen der Reeder nur mit sei-
nem S. haftet, find stets Schiffsgläubiger (s. d.). -
Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 452, 454,
501, 600, 728, 755.
Schiffswache, eine Wache, die auf See von der ^
Hälfte der Besatzung gebildet und in die Steuer- !
bordwache mit den ungeraden und die Back-
bord wache mit den geraden Echiffsnummern ge-
teilt wird. Die S. muß bereit sein, Segelmanöver,
Segel setzen, reefen, bergen oder sonstige Manöver
sofort ausführen zu können; die S. halt sich daher !
auf dem Oberdeck auf. Vor Anker ist nur ein Quar- !
tier (s. d.) auf Wache. Die S. wird befehligt von !
dem wachhabenden Offizier, der stets ein Seeoffizier !
sein muh und der Vorgesetzte von jedermann an
Bord, mit Ausnahme des Kommandanten und ersten
Offiziers, ist; er leitet in See die S. von der Korn- >
mandobrücke aus, ist nicht allein für die Leitung des
Schiffsdienstes, sondern auch für die Sicherheit des
Schiffs nach außen hin und beim Dampfen oder ^
Segeln im Geschwader für die Ausführung aller '
Evolutionen, Fahrt- und Kursänderungen verant- ^
wortlich, die vom Flaggschiff (s. d.) durch Signal
befohlen werden. Die S. dauert in See gewöhnlich
4 Stunden; jede Secwachc wird in 8 Glasen zu je
-einer halben Stunde geteilt, eine Bezeichnung, die !
noch von den alten Sanduhren herrührt, wo jedes !
Umdrehen derselben durch einen, zwei u. s. w. bis
acht Glockenschläge bezeichnet wurde. Das Glocken-
schlagen in dieser Weise ist beibehalten und wird
auch Glasen genannt. "Acht Glas" ist das Ende i
der S. und findet statt um 12 Uhr, 4 Uhr, 8 Uhr !
u. s. w., wobei jedesmaliger Wachwechsel erfolgt. - ^
Vgl. Instruktion für den Kommandanten eines ^r. !
Maj< Kriegsschiffe (Berlin).
Schiffswerft, s. Werft.
Schiffswerftkäfer, s. ßolzfresser.
Schiffswurm, s. Vohrwurm.
Schiffszwieback, s. Brot und Brotbäckerei
(Bd. 3, S. 583 a).
Schiff und Geschirr, eigentlich der Wagen
und seine Ausrüstung. Bei Kauf und Abtretung
von Landgütern versteht man unter S. u. G. das
Gutsinventar, besonders Zugvieh und Wagen.
Schiftung, s. Verknüpfung der Hölzer.
Schigatse, S cki-ka-tse,Digartsche, Haupt-
stadt der Provinz Tsang im chines. Tibet, 203 km
südwestlich von Lhassa, 9 kin im S. des Sang-po
lBrahmaputra), in 3621 in Höhe, mit einer Laien-
bevölkerung von etwa 9000 E., ist einer der wich-
tigsten Verkchrsorte Tibets. Der amphitheatralisch
sich aufbauende Ort hat meist zweistöckige, dunkelrote
Häuser und ein großes Kloster, welches der erste
Dalai-Lama 1-147 gründete. Nur 1,6 km entfernt
liegt Taschi-Lunpo, die Residenz des zweithei-
ligsten Priesters, des Taschi-Lama.
Schiiten (vom arab. Schi' a, d. b. Anhang, so-
viel als Anhänger des Ali und seiner Nachkom-
men), im Gegensatz zu den sog. Sunniten jene Mo-
bammedaner, welche den Ali, Schwiegersohn des
Propbeten, und nach dessen Tode seine Nachkommen
als die ausschließlich berechtigten Nachfolger des
Propbeten als Oberhäupter der rechtgläubigen Ge-
meinde, als rechtmäßige Chalifen und Imäme (s. d.)
anerkennen, während sie die thatsächliche Gestaltung
der Mohammed. Reichsverhältnisse, das Chalifat des
Abu Vckr, Omar und Othman, sowie der Dynastie
der Omajjaden als unrechtmäßig verpönen. Sie
brandmarken jene Chalifen als Usurpatoren, welche
die wirklich berufenen Nachfolger des Propheten ihrer
Rechte beraubt baben und ihr Andenken wird von
den fanatischen S. mit schonungslosen Schmähun-
gen überbaust. Die S. vertreten mit ihren Lehren
vom Cbalijat den Standpunkt der Legitimität. Hin-
sichtlich der Erbfolge der Nachfolger Alis zerfielen
sie bald in verschiedene Parteien, von welchen be-
sonders die Imämiten, Ismäiliten und Zeioiten zu
nennen sind. Außer diesen polit. Parteien hat sich
unter den S. eine ertrcme Richtung herausgebildet
(Ghulat, "übcrtreiber"), deren Anhänger dem Ali
und seiner Familie übermenschliche Eigenschaften
zuschreiben und sich selbst bis zur Menschenvergötte-
rung versteigen. Wabrcnd es der geheimen Propa-
ganda der S. nicht gelungen ist, die Centralgcwalt
im Mohammedanischen Reiche für ihre Prätenden-
ten zu erreichen, und während auch beim Sturz der
Omajjaden die Abbäsiden die im Namen der Pro-
pbctenfamilie geforderten Herrfchcrrechte an sich
rissen und durch Jahrhunderte behaupteten, ist es
der schiitischcn Propaganda dennoch einigemale ge-
glückt, im ^inne ihrer Lehrer eigene Reiche zu be-
aründen, z. B. das der Idrisiden und Fatimiden.
Im allgemeinen vertrösten sich die S. damit, dah
der im Verborgenen lebende Imäm am Ende der
Zeiten als Mahdi erscheinen und dem ungerechten
Zustand der Welt ein Ende machen werde. Von
Anfang an waren es die Perser, unter welchen die
Lehren der S. die meiste Verbreitung fanden; ihr
Ingrimm gegen die Unterdrückung ihrer Rasse durch
die Araber machte ihnen die Opposition gegen die
Urheber dieser Zurückdrängung zum Bedürfnis, und
sehr leicht gestaltete sich ihnen das Martyrium der
Familie des Ali, welches sie mit vielen Legenden aus-
schmückten, als Symbol des Untergangs ihres Volks.
Seit der Begründung der Sasidendynastie (1512)
durch Schab Ismail ist der Schiismus die offizielle
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