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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Schikane - Schild
Religionsform des Persischen Reichs. Den persischen
S. verdankt auch der Schiismus die Ausgestaltung
jener rituellen und volkstümlichen Formen, welche
an den Gedenktagen des Falles der Aliden unter
ihnen üblich sind. Unter diesen nimmt die Trauer-
feier des Aschura, an welchem der Martertod des
Husejn (s.d.), Sohns des Ali, in dramat. Darstellung
(Tazia) vergegenwärtigt wird, die hervorragendste
Stelle ein. Auch andere, mit den Schicksalen des
Hauses des Ali zusammenhängende Momente wer-
den in Festtagen vergegenwärtigt. Die Ernennung
Alis durch den Propheten feiern sie am 18. des
Monats Dsul-Hiddscha. Die S. unterscheiden sich
von den Sunniten überdies in einigen mehr oder
minder bedeutenden Details des rituellen Gesetzes,
sowie in einigen Punkten des Ehe- und Erbrechts.
Besonders heilige Wallfahrtsorte der S. sind Ned-
schef oder Meschhed Ali, wo eine reiche Moschee
das Grab des Ali umwölbt, sowie die Todcsstätto
des Husejn in der Ebene von Kerbela. Wohlha-
bende S. erkaufen das Privilegium, in der Nabe
dieser heiligen Stätte begraben zu sein, mit großen
Gcldopfcrn; im Umkreis von mchrern Meilen wer-
den dem umgebenden Erdreich wunderbare Wir-
kungen zugeschrieben. Auch das Grab des Imäm
Riza, des achten der rechtmäßigen Imäme, in
Mcschhed (Chorassan) gilt den S. als bevorzugter
Wallfahrtsort. Aus dem Schiismus sind die Dru-
sen, NoMirier und andere kleinere, in Mcnschenver-
götterung kulminierende örtliche Sekten hervorge-
gangen. - Vgl. Chardin, V0MF6 6n I>6i-86 (2 Aus-
gaben in 3 bez. 10 Vdn., Amsterd. 1711; in 4 Bdn.,
ebd. 1735; zuletzt von Langles bearbeitete Ausg. in
10 Bdn., Par. 1811); Gobineau, I168 reii^ions
6t 168 pQiio80I)1ii68 äan8 1'^816 centraiL (ebd.
1865); A. von Kremer, Geschichte der herrschenden
Ideen des Islams (Lpz. 1868); Baillie, ^ äiF68t
ol Noiiuiuineäan I^av^. IiuHnieoa. lüoäs (Lond.
1869); Querry, Droit muLulinan; recusil ä6 lois
concernant 168 HIn8u1inan8 8cl^iw8 (2 Bde., Par.
1871 - 72); Goldziher, Veitrüge zur Litteratur-
geschichte der Schi'a und der sunnitischen Polemik
(Wien 1874). In Merricks I^ils anä i-oli^ioi-i ot'
^lo^amiueä (Vost. 1850) sind die Traditionen der
S. nach dem unter ihnen sehr angesehenen Werke
"H9^ä.t 3.1-kuiüI)" reproduziert.
Schikane (frz. ckicans), ein Verhalten, welches
darauf abzielt, einem andern bei dessen Handeln
böswilligerweise Hindernisse zu bereiten. Der Ent-
wurf des Deutschen Bürgert. Gesetzbuches stellt §. 749
den Grundsatz auf: Wer durch eine Handlung, die
er nicht in Ausübung eines ihm zustehenden Rechts
vornimmt, in einer gegen die guten Sitten ver-
stoßenden Weise einem andern vorsätzlich Schaden
zufügt, ist dem andern zum Ersatze des Schadens ver-
pflichtet. Weiter geht das Preuß. Allg. Landr. I, 6,
ß. 37: Derjenige, welcher sich seines Rechtes be-
dient, soll für Schadenersatz haften, wenn aus den
Umständen klar erhellt, daß er unter mehrern mög-
lichen Arten der Ausübung seines Rechts diejenige
gewählt habe, welche dem andern nachteilig wird,
in der Absicht, denselben zu beschädigen. Im Ge-
meinen Civilprozeß wurde S. (c^innmia) das be-
wußte Vorgehen mit unwahren Behauptungen oder
ungerechtfertigten Anträgen genannt und als Schutz-
mittel dagegen der sog. Kalumnieneid, d. h. die
eidliche Versicherung einer Partei, daß dieselbe in
gutem Glauben handle oder handeln werde, auf-
erlegt. Die Deutfche Civilprozeßordnung hat diefen
Eid nicht übernommen, gewährt dagegen andere
Schutzmittel gegen schikanöse Prozeßverschleppung,
namentlich die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung,
die Belastung mit Kosten und die Zurückweisung
verzögerlicher Verteidigungsmittel. Vgl. ߧ. 102-
105, 247*, 252, 502 der Civilprozeßordnung und
§. 48 des Gerichtskostengesetzes.
Schikaneder, Emanuel, österr. Lustspiel- und
Operntertdichter, geb. 9. April 1751 zu Regens-
burg, widmete sich der Bühne und gewann als Ko-
miker vielen Beifall. 1788 übernahm er die Lei-
tung des Vorstadttheaters an der Wieden, das er
zu großer Blüte brachte. 1801 gründete S. das
Theater an der Wien, dessen Leitung er mit mehr-
fachen Unterbrechungen bis 1806 führte, in wel-
chen: Jahre er die Direktion des Theaters in Vrünn
übernahm. Völlig verarmt kehrte er nach Wien zu-
rück, wo er 21. Sept. 1812 im Wahnsinn starb. S.
schrieb eine große Anzahl Schau-, Lust- und Trauer-
spiele, Zauber- und Lokalposscn und Opern. Sein
Text zur " Zauberflöte", der durch Mozarts Musik
berühmt wurde, ist bezeichnend für ^.s dürftige
Poesie. Seine "Sämtlichen theatralischen Werke"
erschienen in 2 Bänden (Wien 1792).
Schikärpur, Hauptort eines Distrikts der Divi-
sion Sindh in der indobrit. Lieutenantgouverneur-
schaft Pandschab, mit (1891) 42 004'E. (16113
Mohammedaner, 25846 Hindu u. s. w.), ist noch
immer ein wichtiger Handelsort, obwobl es abseits
von der Hauptbahnlinie Pandschab-Karatschi liegt.
Loki-kinF, eins der sünf TwF oder kanonischen
Bücher der Chinesen, s. Chinesische Sprache, Schrift
und Litteratur (Bd. 4, S. 226 a).
Schilano, Ort in Graubünden, s. Bergell.
Schild, tragbare Schutzwaffe aus Holz, Flecht-
werk, Leder oder Metall, die, mit dem linken Arm
geführt, den Körper deckte. Der S. war vor Erfin-
dung des Schießpulvers allgemein im Gebrauch,
jetzt nur noch bei Naturvölkern. Die Griechen
hatten den runden S., und zwar einen großen S.
(Iiopion) für die Schwerbewaffneten (daher Hopliten
genannt) und einen kleinen S. (pslta) für die Leicht-
bewaffneten (daher Peltasten). Die Römer hatten
den großen viereckigen S. von Holz, mit Leder über-
zogen und an den Ecken mit Metall beschlagen
(Lcuwm) für die Schwerbewaffneten, ferner den
kleinen runden S. (clipsuä) für Leichtbewaffnete und
Reiter. Der germanische S., meist mit einem
Buckel versehen, war im 6. und 7. Jahrh, viereckig,
zur Zeit der frank. Herrschaft rund. Im spätern
Mittelalter hießen die S. meist Tarischen (s. d.),
die in verschiedenen Formen vorkommen; besonders
zu erwähnen sind die Setztartschen (s. d.). Bei allen
Völkern des Altertums gehörte der S. zu den Ehren-
zeichen des Kriegers; denselben wegzuwerfen galr als
die größte Schande. Auf dem S. ruhte der Krieger;
auf dem S. erhob man Personen als Zeichen, dah
man sie zum Befehlshaber oder Zerrscher wähle.
Diese Gebräuche gingen auch in das Mittelalter
über und finden sich namentlich bei den deutschen
Stämmen. Der S. wurde frühzeitig durch seine
Form und Farbe zum Unterscheidungszeichen für
ganze Völker, und durch besondere Ausschmückung
für einzelne Familien und Personen. Aus den Schild-
bildern entstanden die Wappenschilde, die zwar
schon im Altertum vorkommen, aber erst im Mittel-
alter allgemeiner wurden <s. Heraldik, Bd. 9, S. 51 d,
und Tafel: Heraldifcke Typen II, Flg. 17-22).
Über Panzerschildc s. d.