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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Schlabrendorf; Schlabrendorf; Schlacht; Schlachten

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Schlabrendorf – Schlachten

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Schkölen'

1759 evang. E., Post, Telegraph, Rittergut, Vorschußverein und Braunkohlengruben.

Schlabrendorf, Ernst Wilhelm, Freiherr von, preuß. Staatsmann, geb. 4. Febr. 1719, war bis 1755 Kammerpräsident in Magdeburg und unterstützte als solcher die gegen Sachsen gerichtete Zollpolitik Friedrichs d. Gr., indem er ein neues System der Transitozölle einrichtete. 1755 wurde S., der als Organisator und Verwaltungsbeamter sich ungemein befähigt erwies, zum Minister von Schlesien ernannt. S. zeichnete sich in dieser eigenartigen, nur für diese Provinz bestehenden Stellung während des Krieges durch seine vielseitige unermüdliche Thätigkeit aus; sowohl für die Verwaltung, Sicherung und Verteidigung der bedrohten Provinz als für die Verpflegung und Ergänzung des preuß. Heers erwarb er sich wesentliche Verdienste. Nach dem Friedensschluß war er rastlos bemüht, die tiefen Wunden zu heilen, die der Krieg in Schlesien geschlagen hatte. S. starb 14. Dez. 1769 in Breslau.

Schlabrendorf, Gust., Graf von, Sohn des vorigen, geb. 22. März 1750 zu Stettin, studierte in Frankfurt a.O.und in Halle, machte dann Reisen und ließ sich nach Ausbruch der Revolution in Paris nieder. Während der Schreckenszeit kam er als Freund der Girondisten in Kerkerhaft und entging nur durch Zufall dem Schafott. In den letzten zehn Jahren, wo er sich die Erfindung einer Sprachmaschine znr Aufgabe gesetzt hatte, verließ er sein Zimmer nicht. Das Buch «Napoleon und das franz. Volk unter seinem Konsulat» (1804), das sein Freund J. F. Reichardt herausgab, ist wesentlich sein Werk. S. starb 22. Aug. 1824 zu Paris.

Schlacht, s. Gefecht.

Schlachten, das Töten der schlachtbaren Haustiere zum Zwecke der Verwendung ihres Fleisches zur menschlichen Nahrung. Man unterscheidet verschiedene Schlachtmethoden:

  • 1) einfaches Verblutenlassen durch Bruststich oder Halsschnitt (Schächten, s. d.),
  • 2) Verblutenlassen nach vorhergegangener Betäubung,
  • 3) Verblutenlassen nach vorhergegangener Zertrümmerung des verlängerten Markes (Genickstich oder Nicken und Genickschlag).

Bei allen diesen Methoden wird eine möglichst vollkommene Blutentleerung erstrebt, weil mit dem Grade der Ausblutung die Haltbarkeit des Fleisches zunimmt. Bluthaltiges Fleisch geht schnell in Fäulnis über. Deswegen konnte sich die englische Patentschlachtmetbode, bei der die Tiere durch Einblasen von Luft in den Brustkorb mittels eines Blasebalges lediglich erstickt werden, keinen Eingang verschaffen. Die Ausblutung geschieht bei dem Schächten am vollkommensten. Indessen wird gegen diese Schlachtmethode eingewendet, daß sie eine Tierquälerei sei, weil sie an dem vollempfindenden Tiere vorgenommen werde. Aus diesem Grunde ist auch das Schächten in der Schweiz und im Königreich Sachsen verboten worden. Die beste Schlachtmethode ist das Verblutenlassen nach vorhergegangener Betäubung. Denn hierbei folgt dem ersten gewaltsamen Eingriff unmittelbar eine Lähmnng der empfindenden Teile. Gleichzeitig ist die Ausblutung bei dieser Schlachtmethode völlig ausreichend. Die Betäubung kann entweder mittels einer Keule, eines Beiles, einer Hackenbouterolle (Beil mit hohlmeißelförmig gestaltetem Schlagteile; bouterolle, frz., eigentlich Bajonetthülse oder Stempel), einer Schlachtmaske (Maskenbouterolle), eines Federbolzenapparats oder einer ↔ Schußmaske geschehen. Von diesem Verfahren nur wenig verschieden ist jene Schlachtmethode, bei welcher der Blutentziehung der Genickstich oder der Genickschlag vorausgeht. Durch diesen wird das verlängerte Mark zerstört und dadurch die Atmung sofort aufgehoben, ebenso die Leitung der sensiblen Bahnen zum Großhirn unterbrochen.

Nach der Tötung folgt das Ausschlachten: die Abhäutung bei Pferden, Rindern und Schafen, das Sengen oder Brühen bei Schweinen, und daran sich anschließend die Ausweidung und die gewerbsübliche Zerlegung der geschlachteten Tiere. Die wichtigsten Eingeweide, Lunge, Herz und Leber, die im natürlichen Zusammenhange aus den Leibeshöhlen entfernt werden, werden als Geschlinge bezeichnet. Unter Gekröse, Netz, Liesen und Nierentalg versteht man die fettreichen Teile, die der Bauchhöhle entnommen werden. Die gewerbsübliche Zerlegung ist bei den verschiedenen Schlachttieren und auch bei einem und demselben Schlachttier in den verschiedenen Gegenden verschieden. Bei Rindern werden nach vorhergegangener Viertelung die wertvollern Teile besonders verkauft. Die teuersten Fleischstücke sind beim Rinde die Lendenmuskeln (Filet, unterhalb der Wirbelsäule), die Rückenmuskeln (Rinderbraten, Schoß, Rostbraten, Rumpsteak), die Kruppen- und Oberschenkelmuskeln (Blume, Schwanzstück, Kugel), ferner der Bug, die Fehlrippe, die Querrippe und die Rinderbrust.


Figur 1:


Figur 2:


Figur 3:


Figur 4:

Obenstehende Abbildung 1 veranschaulicht die gewerbsmäßige Zerlegung beim Rinde. Es ist: 1 Rinderbraten, 2 Blume, 3 Eckschwanzstück, 4 Mittelschwanzstück, 5 Kugel, 6 Oberschale, 7 Unterschwanzstück, 8 Bug, 9 Mittelbrust, 10 Fehlrippe, 11 Kamm, 12 Querrippe, 13 Brustkorb, 14 Quernierenstück, 15 Hessen, 16 Dünnung. Zu den wertvollern Fleischstücken gehört auch die Zunge. Die Kälber werden nach Bedürfnis zerlegt. Am geschätztesten sind beim Kalb die Muskelmassen der Hinterschenkel (Keule, Schnitzelfleisch), des Rückens (Koteletten, Nierenbraten) und der

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 470.