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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Schweiz

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Schweiz (Bank- und Versicherungswesen)

Außerdem wurden 1893 an gemünztem Edelmetall für 44,879 Mill. Frs. ein- und für 48,696 Mill. Frs. ausgeführt, darunter aus (nach) Frankreich 33,909 (28,859), Italien 8,149 (14,242) und Deutschland 1,636 (4,878) Mill. Frs.

Die erheblichen Verschiebungen im Warenverkehr (besonders in betreff der Einfuhr), die die Statistik seit 1892 zeigt, rühren von einer Vorschrift her, der zufolge mit Beginn des J. 1892 Herkunft und Bestimmung der Waren genauer ermittelt wurden. So sind von der Mindereinfuhr aus Deutschland 1892, die sich gegen 1891 auf 65 Mill. Frs. bezifferte, gegen 27,5 Mill. Frs. als Abstriche infolge richtigerer Herkunftsermittelung zu betrachten. Ein anderer Grund, der wesentlich auf die Höhe der Wertsumme einwirkt, ist die Notwendigkeit, die Preisschwankungen der Waren gebührend zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde ist z. B. die deutsche Einfuhr 1892 um 17,5 Mill. Frs. geringer gewesen als 1891. Das Deutsche Reich nimmt, wie aus der Tabelle auf S. 724 ersichtlich ist, sowohl als Lieferant wie als Abnehmer im Warenaustausch mit der S. die herrschende Stellung ein.

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Warenverkehr mit Deutschland (Specialhandel) im Jahre 1893.

Bezeichnung der Waren Einfuhr in Franken Ausfuhr

Abfälle und Düngstoffe 3 585 101 1 705 957

Apothekerwaren 1 206 050 571 935

Chemikalien 9 640 567 1 287 257

Farbwaren 3 933 736 2 852 138

Glas 1 534 893 94 573

Holz und Holzwaren 8 950 490 819 686

Landwirtschaftliche Erzeugnisse 1 273 805 382 120

Leder und Schuhwaren 9 240 320 672 835

Kunst und Wissenschaft 8 494 882 3 150 104

Uhren 5 732 272 22 035 145

Maschinen und Fahrzeuge 14 362 160 5 311 629

Eisen, Gußwaren, Waffen u. s. w. 26 166 485 1 347 423

Kupfer, Rot- und Gelbgießerwaren 5 705 754 233 591

Edelmetalle 12 228 847 9 464 572

Andere Metalle 1 763 207 2 364 691

Mineralische Stoffe 27 915 422 1 708 353

Nahrungs- und Genußmittel 14 701 711 12 013 490

Öle und Fette 1 384 914 153 374

Papier, Spielkarten, Kartonnagen u. s. w. 3 831 085 435 146

Baumwollene Gewebe, Stickereien u. s. w. 10 681 467 19 045 890

Flachs, Hanf, Jute u. s. w. 3 495 916 305 557

Seide, Seidenwaren 2 524 705 11 059 832

Wolle, Garne, Gewebe, Teppiche u. s. w. 25 335 515 8 917 855

Kautschuk und Guttapercha 1 145 525 193 314

Stroh, Rohr, Bast u. s. w. 189 378 865 116

Konfektions- und Modewaren 15 521 739 458 166

Lebende Tiere 8 097 607 10 935 459

Tierische Stoffe 4 444 236 3 508 980

Thonwaren 1 379 132 181 398

Schmucksachen, Lampen, Reiseartikel, Stifte, Spielwaren u. a. 6 410 597 526 420

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Trotz des Handelsvertrags mit Deutschland von Ende 1891 ist es der S. nicht gelungen, ihren Absatz in Deutschland erheblich zu vermehren, weil letzteres gerade für die schweiz. Erzeugnisse, die vom Zollkrieg mit Frankreich am schwersten getroffen werden, wie Baumwollgarne, bedruckte Baumwollwaren, Wirkwaren, Stickereien, dann auch Seidenwaren, Holz u. s. w., von lange her nicht offen genug steht. Außerdem ist für die Entwicklung der wechselseitigen Beziehungen beider Länder inzwischen namentlich der Zollkrieg zwischen der S. und Frankreich 1892 mitbestimmend geworden, sehr wahrscheinlich zum bleibenden Nachteil für letztgenanntes Land.

Infolge des Beschlusses des schweiz. Bundesrats vom 27. Dez. 1892, wonach franz. Waren vom 1. Jan. 1893 ab von der Meistbegünstigung in der S. ausgeschlossen sind, hat nämlich der Präsident der franz. Republik auf Grund der Gesetze vom 29. Dez. 1891 und 11. Jan. 1892 sowie des Dekrets vom 30. Jan. 1892 unterm 30. Dez. 1892 verordnet, daß in Frankreich, Algerien und den franz. Kolonien vom 1. Jan. 1893 ab der Generaltarif auf die Waren schweiz. Ursprungs Anwendung findet. Infolgedessen ist die Einfuhr franz. Waren in die S. erheblich zurückgegangen, ebenso wie auch die Ausfuhr schweiz. Waren nach Frankreich. Erstere hat sich von 1892 bis 1893 um 67 697 015, letztere um 28 293 479 Frs. vermindert. Die Wirkungen dieses Zollkrieges erstrecken sich in der Einfuhr aus Frankreich hauptsächlich auf Zucker (Rückgang von 1890/92 bis 1893: 93 Proz.), Wein in Fässern (90), Uhren (84), Wollwaren (81), Konfektion (77), Flaschenweine (76), Baumwollwaren und Fleisch (je 71 Proz.); in der Ausfuhr nach Frankreich auf rohe Baumwollgewebe (90 Proz.), Holz (74), rohes Baumwollgarn (78), fertige Baumwollgewebe (69), Konfektion (64) und Seidenwaren (61 Proz.).

Als Handelsplätze stehen obenan Basel, Genf und St. Gallen. Obwohl die gedrückte Lage der schweiz. Landwirtschaft und einzelner Industriezweige mancherlei Gelüste nach Schutz- und Kampfzöllen wachgerufen haben, sind doch die schweiz. Zölle mit Ausnahme derjenigen auf Tabak, Alkohol u. dgl. und sonstige Konfektionsartikel immer noch eher als Finanzzölle wie als Schutzzölle zu bezeichnen. Durchfuhr und Ausfuhr sind nur unbedeutenden Kontrollgebühren unterworfen. Mit den meisten Staaten bestehen Handels- und Niederlassungsverträge. Alle Weg- und Brückengelder sowie Binnenzölle sind seit 1848 aufgehoben, die Octrois von Genf und Carouge und einige kantonale Ohmgelder, d. h. Einfuhrzölle auf geistige Getränke und Sprit, 1890 weggefallen. Die S. ist in 6 Zollgebiete geteilt und zählt 58 Haupt- und 192 Nebenzollstätten sowie 12 Lagerhäuser.

Bank- und Versicherungswesen. Ende 1893 bestanden 35 gesetzlich autorisierte Emissionsbanken mit 145,175 Mill. Frs. Aktien und Dotationen, 26,059 Mill. Frs. Reserven und 8,224 Mill. Frs. Reingewinn. Die bedeutendsten derselben sind die Banque de l'État de Fribourg mit 15 Mill. Frs. einbezahltem Kapital, Banque du Commerce in Genf, die Bank in Basel, die Zürcher Kantonalbank in Zürich und die Banque cantonale vaudoise in Lausanne mit je 12 Mill. Frs. Aktien und Dotationen, die Kantonalbank von Bern (10 Mill. Frs.), die St. Gallische Kantonalbank in St. Gallen und die Aargauische Bank in Aarau mit je 6 Mill., die Thurgauische Hypothekenbank in Frauenfeld (5,7 Mill.) und die Solothurner Kantonalbank in Solothurn (5 Mill.). Die ältesten sind die Kantonalbank von Bern (1834 gegründet), die Bank in Zürich (1836) und die Bank in St. Gallen. Die Notencirkulation betrug (1893) 167,369 Mill. Frs., d. i. 56,10 Frs. auf den Kopf der durchschnittlichen Bevölkerung des Landes. Ein 1895 den eidgenössischen Räten vorgelegtes Gesetz betreffend Errichtung einer eidgenössischen Staatsbank mit Banknotenmonopol, welches durch Volksabstimmung vom 18. Okt. 1891 eingeführt ist, wird voraussichtlich Annahme finden. (S. auch Konkordatsbanken.) 1893 waren 31 Lebensversicherungsgesellschaften konzessioniert, darunter 7 schweizerische, 7 deutsche, 11 französische, 3 englische und 3 amerikanische. Gegen Unfall versicherten 3 schweiz., 5 deutsche und 4 franz. Gesell-^[folgende Seite]