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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Schweiz (Neuere Geschichte)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Schweiz (Neuere Geschichte)'

bedingt garantiert und Sonderbünde halb und halb erlaubt. Auf Zureden der Alliierten mußte die S. 1817 der Heiligen Allianz beitreten, auch sich 1823 zur Beschränkung der Preßfreiheit, des Asylrechts u.s.w. verstehen. Die ehemals regierenden Städte erhielten auch jetzt wieder ein Übergewicht in der Vertretung. Die unmittelbaren Volkswahlen in die Großen Räte wurden mehr oder weniger eingeschränkt, so daß fortan diese Behörden großenteils sich selbst ergänzten. Die Mißbrauche der Gewalt riefen indes eine wachsende Opposition hervor. Liberale Führer (wie P. Usteri, die Gebrüder Pfyffer u.a.), Vereine und Zeitungen bemühten sich, das polit. Leben zu verjüngen. Die franz. Julirevolution von 1830 brachte in die liberale Bewegung einen kräftigen und nachhaltigen Impuls.

Binnen wenigen Monaten änderten im Herbst 1830 und Anfang 1831 12 Kantone ihre Verfassungen in demokratischem (liberalem) Sinne (Volkssouveränität, Rechtsgleichheit, Trennung der Gewalten, Volksrechte). Im Jan. 1831 fügte sich die Aristokratie in Bern; länger dauerten die Spaltungen in Schwyz (s. d.); in Basel (s. d.) blieb es bei der Trennung in zwei Halbkantone. Unbeweglich blieben nur Uri, Unterwalden und Wallis. Im ganzen umfaßte die Regeneration im liberalen Sinne ein Drittel der Kantone vollständig, ein zweites Drittel nur teilweise.

Der Kampf der liberalen Partei war nach den Juliereignissen und der Herstellung neuer Verfassungen in den einzelnen Kantonen auf eine Reform der Bundesverfassung gerichtet. Um diese ins Werk zu setzen und ihre Verfassungen gegen die Reaktion zu schützen, vereinigten sich März 1832 die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, St. Gallen, Aargau und Thurgau zum «Siebner-Konkordat». Hierauf beschloß die Tagsatzung 17. Juli 1832 die Revision der Bundesverfassung. Allein nun stemmten sich die reaktionär gesinnten Kantone Basel, Uri, Schwyz, Unterwalden, Wallis und Neuenburg, die 14. Nov. den Sarner Bund bildeten, mit aller Macht dagegen. Der bis zum 20. Dez. 1832 zu stande gebrachte Entwurf einer neuen Bundesakte entsprach weder den Zielpunkten der sog. radikalen, noch denjenigen der konservativen Partei und wurde deshalb in der Volksabstimmung von 1833 verworfen. Der Sarner Bund aber wurde nach einigen Excessen in Schwyz und Basel durch energisches Einschreiten der Tagsatzung (Aug. 1833) aufgelöst.

Nach den Ereignissen von 1830 war die S. das Asyl zahlreicher polit. Flüchtlinge, von denen einzelne von da aus auf ihre Heimatländer einzuwirken suchten. Nach dem sog. Savoyerzug kam endlich auf die dringenden Noten des Auslandes 24. Juni 1834 ein Tagsatzungsbeschluß gegen die ihr Asylrecht mißbrauchenden Flüchtlinge zu stande. Spione und Polizeispitzel bereiteten der S. große Verlegenheiten und bewirkten die Ausweisung vieler Flüchtlinge. 1836 erfolgte sogar eine Grenzsperre Frankreichs gegen die S. wegen eines Zollstreites. Nach dem Straßburger Attentat führte die Rückkehr Ludwig Bonapartes (Napoleon III.) nach dem Thurgau, wo er seit 1832 das Bürgerrecht besaß, zu neuem Zwiespalt. Frankreich, von den andern Mächten unterstützt, forderte dessen Ausweisung, und es wäre, da die Tagsatzung für das Asylrecht der S. eintrat, zum Kriege gekommen, wenn nicht 14. Okt. 1838 Ludwig Bonaparte die S. verlassen hätte.

In den J. 1833–39 fanden zahlreiche kirchliche Bewegungen statt. Während der Restauration von ↔ 1814 und 1815 hatte die Römische Kurie die schweiz. Gebiete des Bistums Konstanz von diesem abgelöst und gegen den Willen der beteiligten Stände mit Graubünden zu dem Doppelbistum Chur-St. Gallen vereinigt, die Bistümer Lausanne und Basel umgestaltet und den Kantonen ungünstige Konkordate aufgedrängt. Die kleinen schweiz. Bistümer, die keinem Metropolitanverbande mehr angehörten, wurden unmittelbar dem päpstl. Nuntius unterstellt. In Freiburg und Wallis kehrten die Jesuiten zurück; die Klöster bevölkerten sich wieder. Um sich der Übergriffe der Hierarchie zu erwehren, lösten 1833 die Kantone Graubünden und St. Gallen das Doppelbistum auf, und 20. Jan. 1834 vereinigten sich in Baden Gesandte von Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Land, Aargau, Thurgau und St. Gallen zu einer Konferenz, welche die Rechte des schweiz. Episkopats dem Nuntius gegenüber wahren und ein gemeinsames liberales Staatskirchenrecht begründen sollte. Der Papst verdammte die Reformartikel der Badener Konferenz in einer heftigen Bulle (17. Mai 1835), was den Klerus ermutigte, den Regierungen zu trotzen und das kath. Volk gegen die Neuerungen aufzuwiegeln. Im Aargau kam es 1835 und im Bernischen Jura 1836 zu Tumulten, die zwar durch militär. Demonstrationen leicht gedämpft wurden; jedoch mußten die Regierungen dem Druck Frankreichs und Österreichs nachgeben und den Reformplan der Badener Konferenz fallen lassen.

An diese kirchlichen Bewegungen reihen sich Verfassungswirren und revolutionäre Versuche bald von liberaler, bald von klerikaler Seite. (S. Schwyz, Wallis, Zürich, Tessin.) Der wichtigste dieser «Putsche» war der namentlich von den Klöstern geschürte Aufstand der aargauischen Freiämter (s. Aargau), der jedoch 13. Jan. 1841 durch den Sieg der Regierungstruppen bei Villmergen unterdrückt wurde. Darauf beschloß der Große Rat des Kantons auf Antrag von Augustin Keller die Aufhebung sämtlicher Klöster. Als im Aug. 1843 die Mehrheit der Tagsatzung, nach einigen Konzessionen des Aargaus, die Klosteraufhebung billigte, legten die Kantone Luzern, Freiburg, Zug und die Urkantone Protest ein und bildeten im Herbst 1843 eine Sonderverbindung. Inzwischen hatte im Kanton Luzern die klerikale Partei, geführt von Joseph Leu und Siegwart Müller, mit Hilfe der Bauern 21. Mai 1841 eine revidierte Verfassung durchgesetzt, wodurch der Staat alle Hoheitsrechte über die Kirche verlor. Ja, es wurden sogar 1844 die Jesuiten förmlich an die höhern Lehranstalten des Kantons berufen, nachdem der durch zahlreiche Volkspetitionen unterstützte Antrag des Aargaus auf Ausweisung der Jesuiten aus der ganzen S. 19. Aug. 1844 von der Tagsatzung abgelehnt worden war. Die Liberalen suchten diese Berufung durch Gewalt zu hindern, aber ihr planloses Unternehmen, der erste Freischarenzug, scheiterte 8. Dez. Die Härte, womit nun die Luzerner Regierung ihren Sieg ausnutzte, steigerte die Aufregung gegen die Jesuiten. Zwar mißlang auch der zweite, besser organisierte, von Rob. Steiger und Ulrich Ochsenbein geführte Freischarenzug gegen Luzern (März 1845) durch die Niederlage der Freischaren 31. März und 1. April, aber die Grausamkeit der Sieger steigerte die Erbitterung auf das äußerste und machte der Unentschlossenheit ein Ende. In der Waadt war schon im Febr. 1845 die unschlüssige Regierung gestürzt und durch eine entschieden liberale ersetzt

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 735.