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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Seerose - Seescheiden
Auf der Grundlage des franz. ll'oäo äs commerco
beruhen die S. von Italien i^oäics äi commsr-
cio p6r ii re^no ä' Itaiia. vom 2. April 1832, sowie
Ooäice 7"0r la, inll.i'iu3. inerclnitilE vom 25. Juni
1865, r^idiert durch Gesetz vom 24. Mai 1877)'
Belgien, wo an Stelle des früher geltenden Buchs II
des ^'ollc; <^6 00mm6i'06 das Gesetz vom 21. Aug.
1879 getreten ist; Grieckenl and (Gesetz vom 1. Mai
1835); Rumänien (Gesetz vom 7. Dez. 1863);
Türkei (^oäö cls commei'c" maritime vom I.
1864, Art. 1, modifiziert durch Gesetz vom Mai 1870);
Spanien ((^odi^o eis cmnercio vom 30. Mai 1829,
welcher auch in den span. Kolonien eingeführt und
das Vorbild für die Handelsgesetzbücher der lat.
Staaten Amerikas geworden ist; jetzt ist derselbe
ersetzt durch den neuen (^di^o äs cornercio von:
22. Aug. 1885, in Kraft seit dem 1. Jan. 1886);
Portugal l^ocligo comuic^cial vom 18. ^evt.
1833, dessen Teil II auch aus andern Quellen ge-
schöpft bat und durch neuere Gesetze modifiziert
worden ist; jetzt ersetzt durch den neuen (^äi^o cum-
inereiaivom 28. Juni 1888, in Kraft seit dem 1. Jan.
1889); Holland (>V6tdoek van lvooplmnäel vom
10. April 1838, auch Bestimmungen enthaltend, die
auf dem ältern niederländischen S. beruhen).
In Österreich ist das fünfte Buch des Teutschen
Handelsgesetzbuchs bisher nicht cingcfübrt worden.
Für das Privatscerecht gilt die ital. Übersetzung des
zweiten Buchs des (06^ äs commercs, wie er im
Napoleonischen Königreich Italien galt.
In England entbehrt das S. bisher noch einer
Kodifikation, ^eerechtliche Bestimmungen sind in
zahlreichen Einzelgesetzen erlassen, welche meistens
auch in den engl. Kolonien eingcfübrt sind. Einige
der letztern besitzen ein kodifiziertes^., z.V. Nieder-
.und Obcrcanada, Ostindien, Malta.
In Dänemark gilt noch das im wesentlichen auf
dem Wisbyschen S. beruhende Buch IV des Tanske
Lov vom 15. April 1683, doch ist dasselbe durch
viele wichtige Epecialgesetze abgeändert worden.
In Norwegen, wo 1687 der Tanske Lov in
modifizierter Form als Norske Lov publiziert war,
ist dieser durch das S. vom 24. März 1860 mit
Nachtrag vom 3. Juni 1874 ersetzt worden.
In Schweden ist an die Stelle des 1667 von
Karl XI. publizierten S. ein neues S. vom 23. Febr.
1864, modifiziert durch Verordnung vom 19. April
1875, getreten.
In Ru hlan d gilt noch die Ordnung der Handels-
schiffahrt vom 25. Juni und 23. Nov. 1781, jedoch
ist dieselbe durch neuere Gesetze abgeändert worden.
. In Finland ist das dort früher geltende schwe-
dische S. von 1667 durch ein besonderes S. vom
9. Juni 1873 ersetzt wordcl>
Für die Vereinigten Staaten von Amerika
sind, abgesehen von den Statuten der einzelnen Staa-
ten, die seerechtlichen Bestimmungen entbaltcn in
den Iv6vi8(^I 8tatut63 von 1^75, Tit. 48-56.
Litteratur. Pöhls, Darstellung des S. nach
Gemeinem und Hamburgischem Recht u. s. w. (Bd. 3
seines "Handelsrechts", 4 Tle., Hamb. 1830-33),
dazu Darstellung des Vcrsichcrungsrechts (Bd. 4
seines "Handelsrechts", 2 Tle., ebd. 1832 und 1834);
von Kaltenborn, Grundsätze des praktischen euro-
päischen S. (2 Bde., Verl. 1851); Pcrels, Das inter-
nationale öffentliche S. der Gegenwart lebd. 1882);
ders., Handbuch des allgemeinen öffentlichen S. im
Deutschen Reiche (ebd. 1884); Knitschky, Die See-
gesetzgcbung des Deutschen Reichs (ebd. 1883) ;Lewis,
Prrckhaus' Konversations-Lexilon. 14. Aufl. XIV.
! Das deutsche <^. Ein Kommentar zum V. Vnche des
! Allgemeinen Demschen Handelsgesetzbuchs (2 Bde.,
2. Aufl., Lpz. 1883-84); Endemann, Handbuch des
deutscken Handels-, See- und Wechselrechts. 4. Bd.,
! Tl. I, Buch IV: Das <^>., bearbeitet von Lewis, Schrö-
der und Reatz (ebd. 1884); Wagner, Handbuch des
^7. (Bd. 1, ebd. 1884); Desjardins, 1'i^itö äo äroit
colninei'ciIi mHlitiin6 (9 Bde., Par. 1878 - 90);
dc Valroger, Oroit maritims. ^oininentkii-s tkeo
ric^us 5"5 ^l'^ti<^u6 du Iivr6 II lln cods lls commsroL
(5 Bde., ebd. 1883-86); Abbott, ^ ti-63.ti86 ol
t1i6 ilNV 1'6iHtiv6 t0 INeicilÄNt. ß!lip8 3.QlI 86HIN6U
iI2.Aufl., Lond.1881); Maudeund Pollock,^com-
^enäiuni ot' tli6 1^^ c"t' morcuaiit LQip^iiiF (4. Zlufl.,
^ 2 Bde., ebd. 1881); Maclachlan, ^tr6llti86 on t,1i6
! I^nv c>t' M6i'cdüut LlnppwL (3. Aufl., ebd. 1880).
Seerose, Pflanzenarten, s. K^inpdHLH, ^lup^ai-
! und Xclumdium; über den S. genannten Korallen-
z polnpen s. Aktinien.
Seeroutine, s. Schiffsdienst.
Teesalz, s. Salz.
Seefcheiden oder Asci dien, eigentümliche
Sccticre, welche die größte Klasse der Manteltiere
^s. d.) ausmachen. In der Jugend kaulquappen-
ähnliH, machen die meisten eine starke Umwandlung
durch und setzen sich fest, worauf die beiden Körper-
öffnungcn auf die obere Körperseite rücken. Beide,
die Einfuhr- wie die Auswerföffnung, pflegen mit
sehr empfindlichen fransenartigen Tentakeln besetzt
zu sein (z. B. bei i^ialliiäiH niamillHta 0?/r., s. Ta-
fel: Mantelticre, Fig. 7). Bei der Berührung
ziebcn sich die Tiere lebhaft zusammen und spritzen
aus beiden Öffnungen das Wasser im Strahle aus.
Der dicke Mantel ist bald knorpelartig weißlich durch-
scheinend, bald aus dicker Cellulose gebildet, in
welchem Falle das Tier, aus dem Wasser genom-
men, einen unförmlichen Klumpen darstellt; bei der
Gattung (^6iv08oin.i ist der Panzer, wie bei einer
Schildkröte, in Platten abgeteilt. Sie leben, oft
ungemein häufig, vorwiegend in der Litoralzone
unmittelbar unter dem Wasserspiegel. Von dem
wunderlich gestielten Geschlecht ist eine Art, Loitenia
z ^ecwncnwtii (s. Tafel: Tiefscclebcn, Fig. 22),
! Ticfseebewohner. In Italien kommen manche auf
> die Fischmärkte und dienen den ärmern Volksklasscn
zur Nahrung. Außer der geschlechtlichen Fortpflan-
zung durch Eier und Larven vermehren sich manche
sog. gesellige S., wie die Keulen scheide (l^wvel-
iinn. IsMäit'oi-iniZ 0. ^. ^/e^., s. Tafel: Mantel-
tiere, Fig. 6), welche die europ. Meere bewohnt,
durch Wurzelausläufer, aus denen neue Individuen
bervorsprossen. Die Blutgesäße der einzelnen Tiere
bleiben entweder nur in der Jugend oder dauernd
im Zusammenhange. Regelmäßige Stöcke bilden die
zusammengesetzten S. oder Synascidien.
Die Kolonie, die durch Knospung aus einem Einzel-
tiere entsteht, sitzt meist sternförmig, wie beim No-
tr^Iw3 oder der Traub cnas cidie (s.Fig.2), in ge-
meinsamem Mantel um eine in der Mitte befindliche
Kloakenöffnung herum. Solche Stocks siedeln sich
bäufig auf Tangblättern an, wo sie oft in den leb-
! daftestcn Farben prangen. Einzelne erleiden im
! Spätherbst einen merkwürdigen Schwund, die Tiere
! zieben sich zusammen und es entsteht unter Hautver-
^ dickung eine dunkle Masse, in der nun die Knospen
z überwintern, um im Frühling neu hervorzubrechen.
! Farblos oder bläulich und durchsichtig endlich sind
i die pelagiscb treibenden Kolonien der Feuer leib er,
! Feuerzapsen oder Feuerwalzen (I^lOLoma at-
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