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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Taubheit; Taubilder; Taubmann; Taubnessel; Taubstumm

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Taubheit - Taubstumm

Leitung er anfänglich mit Mendelssohn und Henning teilte, seit 1845 aber allein führte. 1869 wurde er zum Oberkapellmeister ernannt, 1881 Präsident der Akademie der Künste und Vorsitzender ihrer musikalischen Sektion. Er starb 7. Jan. 1891 in Berlin. Als Komponist hat T. bleibende Bedeutung durch seine "Kinderlieder", die in 13 Sammlungen von 1843 bis 1878 erschienen sind und das Gebiet des musikalisch Naiven, Anmutigen und fein Humoristischen in gelungenster Art vertreten. Seine größern Werke (Sinfonien, Opern, Schauspielmusiken) haben keine Verbreitung gefunden.

Sein Sohn Emil T., Dichter, geb. 23. Jan. 1844 zu Berlin, studierte daselbst Philologie und Philosophie, wurde Lehrer am Friedrich-Wilhelms-Gymnasium und 1877 Oberlehrer am königl. Lehrerseminar. Seit 1887 war er Theaterintendanturrat in der Verwaltung der königl. Schauspiele. Er starb 10. April 1895 in Berlin. T. schrieb, außer verschiedenen Novellen in Zeitschriften: "Gedichte" (Berl. 1865), "Neue Gedichte" (ebd. 1867), "Der Torso. Eine Künstlergeschichte in Versen" (Lpz. 1881), "Der Antiquar" (Berl. 1882), "Marianne" (ebd. 1883), das Epos "König Rother" (ebd. 1883), das Märchen- und Geschichtenbuch "Laterna magica" (ebd. 1886), das Schauspiel "Eleonore Prohaska" (ebd. 1889) u. s. w.

Taubheit (Surditas), die Unfähigkeit, Gehörseindrücke zu empfinden. Man unterscheidet eine vollständige T. (Kophosis), d. i. den Mangel jedweder Gehörswahrnehmung, und eine unvollständige, d. i. ein mehr oder weniger unvollkommenes Hören (Baryecoia; Auditus difficilis). Sehr verschiedene Krankheiten des Gehörorgans können T. herbeiführen und sowohl die schallaufnehmenden und schallleitenden Teile des Ohrs als auch die schallempfindenden Teile desselben betreffen, also im äußern Gehörgange, im Trommelfell, im Mittelohr, im innern Ohr, im Hörnervenstamm oder in den Gehirnpartien, von denen der Hörnerv entspringt, ihren Sitz haben. Da T. und Schwerhörigkeit nur ein Symptom einer großen Menge der verschiedenartigsten Krankheitszustände des Gehörorgans (s. Ohrenkrankheiten) sind, so ist es natürlich, daß sie nicht von einem und demselben Heilmittel oder Heilverfahren beseitigt werden können. Die vollständige T. ist unheilbar, kommt aber verhältnismäßig selten vor. Die Schwerhörigkeit bietet je nach der ihr zu Grunde liegenden Krankheit der Behandlung mehr oder weniger Aussicht auf Erfolg. Je länger die Zeit ist, seit der die Schwerhörigkeit besteht, desto geringer ist die Aussicht auf Heilung. Deshalb ist jedem Ohrenkranken dringend zu raten, möglichst bald bei einem Ohrenarzt Hilfe zu suchen. In nicht seltenen Fällen bleibt sonst dem Schwerhörigen nur der Gebrauch eines seinen Zweck nur unvollständig erfüllenden Hörrohrs (s. Hörmaschinen) übrig. Ist die T. angeboren oder in früher Jugend erworben, so führt sie zur Taubstummheit. (S. Taubstumm.)

Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz §. 188 ist zur gerichtlichen Verhandlung mit tauben oder stummen Personen, sofern nicht eine schriftliche Verständigung erfolgt, eine Person als Dolmetscher zuzuziehen. Ob einem Tauben bei der mündlichen Verhandlung ein Vortrag zu gestatten, ist dem Ermessen des Gerichts überlassen. In Strafsachen, welche vor dem Landgericht verhandelt werden, muß dem tauben oder stummen Angeschuldigten ein Verteidiger bestellt werden. Kann ein Tauber oder Stummer, obschon er volljährig ist, seine Angelegenheiten nicht selbst verwalten, so ist ihm ein Pfleger zu bestellen; nach dem Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §. 1910 jedoch nur mit seiner Einwilligung, es sei denn, daß eine Verständigung mit ihm nicht möglich ist.

Taubilder, s. Hauchbilder.

Taubmann, Friedr., Humanist, geb. 15. Mai 1565 zu Wonsees bei Bayreuth, wurde von 1592 an auf der Universität zu Wittenberg gebildet und erhielt daselbst 1595 die Professur der Dichtkunst und schönen Wissenschaften, die er bis zu seinem Tode, 24. März 1613, bekleidete. Wegen seiner Fertigkeit im Dichten und seines heitern Humors wurde er häufig an den kurfürstl. Hof gerufen. Die Verirrungen seiner Zeit bekämpfte er mit den Waffen des Ernstes und Spottes und wies auf eine gründliche Beschäftigung mit der Sprache hin. Einen glänzenden Beweis dieser Bestrebungen liefern außer der "Dissertatio de lingua latina" (Wittenb. 1602 u. ö.) seine Ausgaben des Virgilius (ebd. 1618) und des Plautus (ebd. 1605; 3. Aufl. 1621). Seine witzigen Einfälle und Aussprüche erschienen u. d. T. "Taubmanniana" (Frankf. und Lpz. 1707), zuletzt von Örtel (Münch. 1831). - Vgl. Brandt, Glänzende Taubenflügel, d. i. Leben T.s (Kopenh. 1675); Ebert, Leben und Verdienste Friedrich T.s (Eisenb. 1814); Genthe, Friedrich T. als Mensch und Gelehrter (Lpz. 1859); H. L. Schmitt, Narratio de Friderico Taubmanno adolescente (2. Aufl., ebd. 1861); Ebeling, Zur Geschichte der Hofnarren. Friedrich T. (3. Aufl., ebd. 1884).

Taubnessel, Pflanzengattung, s. Lamium; auch volkstümliche Bezeichnung für Galeopsis (s. d.); über die schwarze oder stinkige T. s. Ballota.

Taubstumm heißen diejenigen Menschen, die infolge ihrer Taubheit (s. d.) stumm geblieben sind. Der Mangel des Gehörs, die Taubheit, kann angeboren sein oder wird in den ersten Lebensjahren erworben und zwar entweder noch bevor die Kinder überhaupt Versuche zum Sprechen gemacht oder nachdem sie bereits einige Zeit gesprochen haben. Man unterscheidet hiernach eine angeborene und eine erworbene Taubstummheit. Die Taubstummen sind übrigens zu unterscheiden von denen, die wohl hören, aber nicht sprechen können, weil ihre Sprachorgane (Zunge, Gaumen, Stimmbänder u. s. w.) fehlerhaft gebildet sind, und ebenso sind sie nicht mit jenen Unglücklichen zu verwechseln, die infolge des Blödsinns stumm sind. Die Taubstummen sind in den meisten Fällen bildungsfähig und besitzen mit seltenen Ausnahmen fehlerfreie, wenn auch infolge ihres unterbliebenen Gebrauchs in ihrer Ausbildung zurückgebliebene Sprachorgane. Sie vermögen demnach auf künstlichem Wege mit Hilfe der Augen und des Gefühls die Wortsprache zu erlernen. Je geringer der Einfluß ist, den der Mangel des Gehörsinns auf den übrigen Körper ausübt, indem hauptsächlich nur das gänzliche Unterlassen des artikulierten Sprechens die Respirationsorgane nicht hinreichend kräftigt oder übermäßige Anstrengung häufig Krankheiten derselben erzeugt, desto größer ist dieser Einfluß auf den Geist. Das Gehör ist der Zeit und dem Werte nach das erste Mittel zur geistigen Bildung; denn die Vorstellungen, die Gesicht und Gefühl geben, wirken nicht so tief auf die Seele ein, wie die durch das Gehör erzeugten. Während der Blinde durch sein Gehör jede Idee vom Übersinnlichen zu fassen vermag, die ihm von außen zu-^[folgende Seite]