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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Tauerei; Tauern; Taufe

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Tauerei - Taufe

tragen, die er alle drei eroberte. 1815 erhielt T., der 8. Dez. 1813 zum General der Infanterie befördert war, das Kommando des 6. Armeekorps. Er war bereits 1791 in den Grafenstand erhoben und erhielt 1814 den Beinamen "von Wittenberg". Nach dem zweiten Pariser Frieden wurde ihm das Generalkommando des 3. Armeekorps übertragen. Er starb als Gouverneur von Berlin 20. Febr. 1824. Seinen Namen führt seit 1889 das preuß. 20. Infanterieregiment. - Vgl. von Gorszakowsky, General T. von Wittenberg (Franks, a. 0.1832).

Tauerei, s. Kettenschleppschiffahrt.

Tauern, Name einiger Übergänge in der nach ihnen benannten Tauernkette (s. Ostalpen A, 3 und 4). Es giebt im ganzen neun echte T., während die Ausdehnung des Namens auf das ganze Gebirge dem Volke fremd ist. Diese T. sind von West nach Ost folgende: 1) Krimmler T. (2635 m), zwischen dem Ahrenthal und dem Krimmler Thal; 2) Felber (Velber) T. (2540 m), zwischen Tauern- und Velber Thal; 3) Kalser oder Stubacher T. (2506 m), zwischen Kalser und Stubachthal; 4) Heiligenbluter oder Rauriser T., gewöhnlich aber Hochthor genannt (2572 m), zwischen dem obersten Möllthal und dem "Seitenwinkel" des Rauriser Thales; 5) Goldberg- oder Fraganter T. (2700 m), zwischen Hüttwinkel und Fragant; 6) Mallnitzer oder Naßfelder T., auch Niedertauern genannt (2414 m), zwischen Mallnitz und Naßfeld; 7) Hohe, Hoch- oder Korntauern (2463 m), zwischen Seebach- und Anlaufthal; 8) Radstädter T. (1738 m), zwischen Mauterndorf und Radstadt; 9) Rottenmanner, seltener Hochtauern genannt (1265 m), zwischen Pols- und Paltenthal. Von diesen T. ist nur der Fraganter T. vergletschert und beschwerlich, über die übrigen führen gute Saumpfade, über die beiden letztgenannten sogar Fahrstraßen. Am Fuße der T. liegen in der Regel Tauernhäuser, in denen früher arme Reisende unentgeltlich verpflegt wurden; heute sind die Tauernhäuser Wirtshäuser. In den nördl. Kalkalpen sind die T. nicht Übergänge, sondern Berge. So giebt es einen T. bei Reutte, einen Tauernkegel bei Kitzbühel, einen Götzen-, Grünsee- und Funtenseetauern am Steinernen Meer bei Berchtesgaden.

Taufe (grch. baptismós oder báptisma), das Sakrament der Aufnahme in die christl. Kirche. Der Ausdruck T. bezeichnet zunächst jedes Tauchbad. Abwaschungen in reinem Wasser waren bei verschiedenen morgenländ. Völkern von alters her als symbolische Handlungen im Gebrauche. Das Alte Testament schreibt bei allen möglichen Verunreinigungen, aber auch vor Verrichtung gottesdienstlicher Handlungen dergleichen Waschungen vor, die namentlich später von den Pharisäern peinlich beobachtet wurden. Die hierbei zu Grunde liegende Idee war die der levitischen Reinheit oder die Fernhaltung jeder verunreinigenden Berührung von dem geheiligten Eigentum Jahwes. Als Sinnbild des Übergangs von heidn. Unreinigkeit zu dem heiligen Bundesvolk mag schon in vorchristl. Zeit die sog. Proselytentaufe an übertretenden Heiden vollzogen worden sein und zwar durch Untertauchen des ganzen Körpers in fließendes Wasser. Eine tiefere sittliche Beziehung lag in der T. des Johannes. Dieselbe sollte ein Symbol der zum Eintritt in das nahe bevorstehende Messiasreich erforderlichen Buße oder sittlichen Umkehr sein, und wurde daher ebenfalls durch Untertauchen, aber nicht an Heiden, sondern an Juden, als den Mitgliedern des messianischen Volks, vollzogen. Jesus, der sich selbst vor seinem öffentlichen Auftreten der Johannestaufe unterzogen hatte, begann seine Thätigkeit mit demselben Bußrufe wie Johannes, scheint aber das Taufen seinen Jüngern überlassen zu haben. In der ältesten messianischen Gemeinde war die T. allgemein üblich. Sie erfolgte anfangs auf den Namen Jesu Christi, d. h. auf das Bekenntnis hin, daß Jesus der Messias sei. Ob Jesus selbst die T. auf seine Person "eingesetzt" hat, läßt sich ebensowenig feststellen, als die Form der auf sein Geheiß noch während seines Lebens geübten messianischen T. Die Matth. 28,19 auf Jesus selbst zurückgeführte Taufformel "auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes" ist zuverlässig erst spätern Ursprungs. Da man in ihr aber eine Anordnung des auferstandenen Erlösers sah, so wurde sie in den christl. Gemeinden allgemein recipiert. Nach Paulus ist die Wassertaufe nicht bloß Sinnbild der Buße, sondern versetzt den Täufling mittels der Anrufung des Namens Christi in geheimnisvolle Verbindung mit ihm, daher schon in der Apostelzeit die Sitte aufkam, daß die Gläubigen sich für ihre bereits verstorbenen Angehörigen taufen ließen, um diesen bei der Auferstehung die Teilnahme am Messiasreiche zu sichern. Als geheimnisvolle Teilnahme an dem sündentilgenden Tode und der Auferstehung Jesu hieß die T. "das Bad der Wiedergeburt", durch das der Täufling der Sündenvergebung und des Heiligen Geistes sowie der Anwartschaft auf die Auferstehung teilhaftig werde. Schon in der Vorstellung der Urgemeinde verband sich mit der Wassertaufe die Geistestaufe (baptismus flaminis) oder die Überleitung des Heiligen Geistes mittels Handauflegung auf den Täufling. Diese gilt der Apostelgeschichte als ein Vorrecht der Apostel, daher die Wassertaufe anderer Lehrer erst der Vervollständigung durch die apostolische Handauflegung zu bedürfen schien. Als Sinnbild der Geistestaufe kam schon im 2. Jahrh. außer der Handauflegung die Salbung (s. d.) auf, die aber gleich dieser seit Mitte des 3. Jahrh. allein von den Bischöfen vollzogen wurde, während die Wassertaufe den Presbytern gestattet blieb. Infolgedessen wurden die Handauflegung und Salbung als besondere heilige Handlung (s. Firmung) von der T. getrennt.

Die alte Sitte des Untertauchens veranlaßte seit dem 4. Jahrh. die Aufstellung von sog. Taufbrunnen in den Vorhöfen der Gotteshäuser oder in eigenen Taufkapellen. Das bloße Besprengen mit Wasser, das früher nur bei der Krankentaufe (baptismus clinicorum) üblich war, wurde in der abendländ. Kirche erst im 13. Jahrh. der kirchlich vorgeschriebene Ritus. Die Protestanten nahmen diese Sitte von den Katholiken herüber. Nur die Baptisten (s. d.) haben das Untertauchen wieder eingeführt, das auch in der griech. Kirche üblich blieb. In den ersten Jahrhunderten empfingen fast nur Erwachsene die T. Derselben ging eine längere Vorbereitungszeit voran. (S. Katechumenen.) Der Glaube an die sündenvergebende Kraft der T., der nur die Kraft des Märtyrertodes (Bluttaufe) gleichgeachtet wurde, bewog viele, dieselbe solange als möglich aufzuschieben. Die besonders durch Augustinus verbreitete Lehre von der unwiderruflichen Verdammnis der Ungetauften verwandelte diese Säumnis in Eile und machte seit dem 5. Jahrh. die Kindertaufe allgemein. Statt des Täuflings legten seitdem die Taufzeugen oder Paten (s. d.) das Taufbekenntnis ab, und der Glaube der letztern galt