Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Täufer; Tauferer Thal; Taufers; Taufgelübde; Taufgesinnte

642

Täufer - Taufgesinnte

als stellvertretend für den des Kindes. Der magischen Auffassung von der Wirkung der T. wurde hierdurch noch größerer Vorschub geleistet. Schon im 3. Jahrh. hatte Bischof Stephan von Rom im Streite mit Cyprianus von Karthago und den kleinasiat. Bischöfen behauptet, die Wirksamkeit der T. sei lediglich abhängig von der über dem Täufling ausgesprochenen biblischen Taufformel und unter dieser Voraussetzung auch die bei schismatischen und ketzerischen Parteien verrichtete T. (Ketzertaufe) gültig. Diese Ansicht ist später die herrschende geworden, daher die orthodoxe Kirche jede Art Wiedertaufe untersagte, außer wenn die Taufformel nicht einsetzungsmäßig ausgesprochen ist. Noch heute achtet daher die kath. Kirche auch die protestantische T. für gültig. Sogar Laien und Nichtchristen dürfen in Notfällen die T. in gültiger Weise vollziehen (Nottaufe, s. d.). Als Wirkung des Taufaktes betrachtet die orthodoxe Lehre fast aller christl. Konfessionen die Vergebung der Sünde (der Erbsünde). Ungetaufte Kinder sind dagegen der Gewalt des Teufels anheimgegeben, die erst durch den Taufakt gebrochen wird, daher nach orthodoxem Ritus ein von den Paten an Kindesstatt ausgesprochenes Gelöbnis, dem Teufel zu entsagen (Abrenunciation), oder wohl auch eine förmliche Austreibung des Teufels aus dem Kinde durch den Geistlichen (s. Exorcismus) der T. vorhergeht.

Nach kath. Lehre wird durch die T. nicht bloß die Sündenvergebung, sondern auch die völlige Tilgung der Erbsünde selbst durch "Eingießung der Gnade" gewirkt; nach lutherischer neben der Sündenvergebung auch die Rechtfertigung und Wiedergeburt (der Beginn der sittlichen Erneuerung), wogegen die Reformierten in der T. nur ein Zeichen und Unterpfand des göttlichen Willens sehen, diese Güter dem Kinde, wenn es zum Glauben gelangt, zu gewähren. Der Rationalismus betrachtet die T. nur als feierliche Aufnahme des Kindes in die christl. Gemeinschaft, die neuere prot. Theologie als symbolische Handlung der Kirche zur sinnbildlichen Darstellung des auch auf den Täufling sich persönlich erstreckenden göttlichen Gnadenangebots, das wirksam werde in dem Maße, als unter dem erziehenden Einflüsse der christl. Gemeinschaft der Täufling zu persönlichem Glauben gelange. Der Widerspruch, in den die orthodoxe Lehre von der Wirkung der T. mit der Lehre vom Glauben als ihrer Voraussetzung trat, hat schon in der Reformationszeit bei den sog. Wiedertäufern (s. d.) und später noch bei den Taufgesinnten (s. d.) und Baptisten zur Verwerfung der Kindertaufe geführt. Der früher allgemein festgehaltene staatliche Taufzwang ist in Deutschland seit dem Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875 über die standesamtliche Beurkundung der Geburten in Wegfall gekommen. Die Taufceremonien sind nach den Konfessionen verschieden. Bei den Protestanten wird die T. lediglich durch das Aussprechen der Taufformel über dem mit seinem neuen Vornamen genannten Täufling und durch dreimalige Besprengung vollzogen, die Recitation des Glaubensbekenntnisses geht voran, die Einsegnung folgt nach. In der kath. Kirche wird dem Neugetauften zum Zeichen seiner geistlichen Jugend Milch und Honig gereicht und seine geistige Ausstattung mit den Gaben des Christentums durch mehrere symbolische Handlungen, z. B. die Mitteilung des Salzes der Weisheit und die Bekleidung mit dem Westerhemd (s. d.), dem Kleide der Unschuld und Reinheit, angedeutet. Das Taufwasser wird in der röm. und griech. Kirche besonders geweiht. An leblosen Gegenständen die T. zu vollziehen, gilt den Protestanten als verwerflicher Mißbrauch. In der kath. Kirche kommt dies dagegen häufig vor. Am gewöhnlichsten ist der im 8. Jahrh. aufgekommene Gebrauch der Glockentaufe. (S. Glockenweihe.)

Über die T. als seemännischer Brauch s. Linientaufe und Schiffstaufe.

Täufer, s. Wiedertäufer.

Tauferer Thal oder Ahrn-(Ahren-)Thal, Thal in der österr. Bezirkshauptmannschaft Bruneck in Tirol, 46 km lang, mit einer mittlern Erhebung von 1100 m, eins der größten (nördlichen) Nebenthäler des Pusterthales. Von Bruneck (819 m) aus steigt das T. T. gegen N. zu an und wendet sich bei Luttach (968 m), zuerst Ahrnthal und im obersten Teile das Prettau (1465 m) genannt, nach NO. bis zu den Krimmler Tauern (2635 m), die seinen Abschluß bilden. Das T. T. scheidet die hohe Kette der Zillerthaler Alpen von dem Groß-Venediger und der Gruppe der Rieserferner. Es ist in seinem obern Teile ziemlich eng und von Gletschern umschlossen, im untern Teile (dem eigentlichen T. T.) jedoch breit, mit allen Reizen der Gebirgslandschaft geschmückt, mit den Eisfeldern der Zillerthaler Alpen im Hintergrunde. Zweigthäler sind rechts (östlich) das Mühlwalder Thal mit der Mühlenerklamm und dem schönen Wasserfall (1230 m), links das Rainthal. Das T. T. bildet den Gerichtsbezirk Taufers mit 634,78 qkm, 15 Gemeinden und 8918 deutschen E., die in Sprache und Sitten den Zillerthalern gleichen. Hauptort ist Sand (864 m), nach der oberhalb, malerisch gelegenen Burg Taufers (954 m) auch Taufers genannt, mit (1890) 800 E. und spätgot. Kirche (Statuen von Gasser), wegen seiner Lage eins der besuchtesten Standquartiere für Touristen in Tirol. Der Bergbau auf Kupferkies in Prettau ist seit 1894 eingestellt und eine Spitzenklöppelanstalt errichtet. - Vgl. Daimer, Taufers und Umgebung (Gera 1879).

Taufers, s. Tauferer Thal.

Taufgelübde, das bei Annahme der Taufe, wenn auch unausgesprochen, abgelegte Gelöbnis, das Leben dem christl. Glauben gemäß zu führen. Von den als Kind Getauften wird es in der evang. Kirche ausdrücklich bei der Konfirmation (s. d.) bestätigt.

Taufgesinnte (holländ. Doopsgezinden), eine gewöhnlich Mennoniten genannte prot. Kirchenpartei. Ihr Stifter ist Menno (s. d.). Mit den sog. Wiedertäufern (s. d.) der Reformationszeit haben die T. nur die Verwerfung der Kindertaufe gemein, unterscheiden sich dagegen von ihnen wesentlich durch Ablehnung aller Gewalt und spiritualistischen Schwärmerei. Innerlich verwandt sind sie den Waldensern (s. d.). Die Verwechselung mit den Wiedertäufern war der Grund, daß die T. von Katholiken wie von Protestanten auf das heftigste angefeindet und verfolgt wurden. Menno selber stellte seinen Lehrbegriff in dem "Fundamentbuch von dem rechten christl. Glauben" auf; doch hat auch diese Schrift keine bindende Autorität, wie denn die T. überhaupt keine allgemein verpflichtenden Bekenntnisschriften besitzen. Indem sie in einzelnen Lehrstücken, z. B. von der Erbsünde, der Willensfreiheit, der Rechtfertigung, die Schroffheiten des kirchlichen Lehrsystems abzuschwächen suchen, stehen sie im allgemeinen in der Lehre den Reformierten nahe, und auch ihr Gottesdienst weicht von dem reformierten nur wenig ab. Dagegen taufen sie ihre Kinder erst nach empfangenem Unterricht, frühestens im Alter von 14 J., in den Bethäusern vor versammelter Gemeinde