Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Tierarzneikunde; Tierärztliche Hochschulen; Tierbäder; Tierbuch; Tierce; Tierchemie

837

Tierarzneikunde - Tierchemie

(Pferdeknecht, Wärter; dagegen nicht Sohn, Tochter), es sei denn, daß er bei Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt angewendet hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten sein würde. Nach §. 182 des Sächs. Bürgerl. Gesetzbuchs kann jeder seine Person und sein Vermögen gegen T. anderer durch Verjagung und, soweit nötig, selbst durch Tötung derselben schützen, wenn nicht besondere Berechtigungen entgegenstehen. Nach Preuß. Landrecht II, 16, §. 65, kann jeder Jagdberechtigte ungeknüppelte gemeine Hunde, welche auf Jagdrevieren herumlaufen, töten. Nach dem an die Stelle tretenden Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §. 228 handelt der nicht widerrechtlich, welcher eine fremde Sache (also auch ein T.) beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem andern abzuwenden, wenn die Beschädigung oder Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich war und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr stand. Verschuldet der Handelnde die Gefahr, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Nach §. 907 ist eine Klage auf Beseitigung gegen den Nachbar zulässig, der auf seinem Grundstück eine übermäßige Anzahl von Bienen hielt, welche herüberflogen. (S. auch Gewährsmängel.)

Tierarzneikunde, Tierarzneischulen, Tierärzte, s. Tierheilkunde.

Tierärztliche Hochschulen, Bildungsanstalten für Tierärzte; sie sind aus den frühern Tierarzneischulen hervorgegangen. Aus diesem Grunde ist ihre Organisation noch nicht durchweg übereinstimmend; so ist z. B. das regelmäßig wechselnde Rektorat noch nicht an allen T. H. durchgeführt. Im übrigen bestehen aber völlig akademische Einrichtungen. Der Studienplan sowie die Aufnahmebedingungen sind in Deutschland durch Reichsgesetz geregelt. Die Zulassung zum Studium wird von dem Nachweis der Reife für die Prima eines Gymnasiums, eines Realgymnasiums oder einer Realschule erster Ordnung mit Latein als obligatorischem Unterrichtsgegenstand abhängig gemacht; doch wird immer mehr die Maturitas eines humanistischen oder Realgymnasiums gefordert. Die T. H. sind ähnlich eingerichtet wie die mediz. Fakultäten der Universitäten. Sie besitzen anatom., chem., physiol., pathologisch-anatom., klinische, pharmakologische, bakteriologische und hygieinische Institute. Nach dreisemestrigem Studium an einer tierärztlichen oder andern höhern wissenschaftlichen Lehranstalt wird der Studierende zu der naturwissenschaftlichen Prüfung zugelassen und kann, falls er dieselbe besteht, nach weitern 4 Semestern, d. h. im ganzen nach 3½ jährigem Studium, sich der tierärztlichen Approbationsprüfung unterziehen. In Deutschland bestehen fünf T. H., nämlich in Berlin, Hannover, München, Dresden und Stuttgart. Außerdem existiert noch ein veterinärmediz. Institut als Bestandteil der mediz. Fakultät der Universität Gießen. Die preußischen T. H. unterstehen dem Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, die der übrigen Bundesstaaten den Ministerien des Innern oder des Kultus. (S. auch Tierheilkunde.) - Vgl. Schneidemühl, Das Tierarzneiwesen in Deutschland (Lpz. 1894).

Tierbäder, s. Animalische Bäder.

Tierbuch, s. Bestiaire.

Tierce (engl., spr. tihrß), Flüssigkeitsmaß = 42 Gallons (s. d.), als Fleischgewicht (gepökeltes Ochsenfleisch) 304 und 336 engl. Handelspfund (je nach der Güte des Fleisches).

Tierchemie, physiologische Chemie oder Zoochemie, die Lehre von den in den tierischen Geweben und Flüssigkeiten vorkommenden, vom lebenden tierischen Körper gebildeten chem. Verbindungen. Zuweilen wird auch der chem. Teil der Tierphysiologie, der die im Tierkörper ablaufenden chem. Vorgänge und den gesamten tierischen Stoffwechsel umfaßt, als T. bezeichnet. Um den Zusammenhang dieser Vorgänge ersichtlich zu machen und sein Wesen festzustellen, ist die Kenntnis der Bestandteile des tierischen Körpers und ihrer chem. Eigenschaften sowie der Bedingungen erforderlich, unter denen sie aufeinander einwirken und unter denen sich ihre Beziehungen zur Außenwelt vermitteln. Die chem. Zusammensetzung der lebenden Organismen ist eine sehr verwickelte nach den mannigfaltigen Zerfallsprodukten, welche der Chemiker aus ihnen darstellen kann. Selbst relativ einfache Gebilde, wie die roten Blutkörperchen des Menschen und der Säugetiere oder wie die Zellen der Hefe, bestehen aus einer Anzahl hoch zusammengesetzter Körper im Sinne des Chemikers, d. h. aus Verbindungen konstanter atomistischer Zusammensetzung und charakteristischen Verhaltens. Wie diese Substanzen zusammengefügt sind zu der komplizierten Maschine, als welche eine lebende Zelle betrachtet werden muß, ist gegenwärtig noch unbekannt. Man unterscheidet primäre oder wesentliche Zellbestandteile, welche sich in allen der Entwicklung und Vermehrung noch fähigen Zellen vorfinden, und sekundäre oder unwesentliche, welche erst im Laufe der Entwicklung, als Folge der allmählichen Differenzierung der Zellen innerhalb des Organismus, auftreten. Die primären zerfallen wieder in organische Bestandteile (Verbindungen des Kohlenstoffs mit Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Schwefel und Phosphor) und anorganische (Anionen, Kationen, Wasser und Sauerstoff). Die sekundären Zellbestandteile sind teils Stoffe, deren Besitz oder Bildung der betreffenden Zellgattung eigentümlich ist (Blutfarbstoff, Gallenbestandteile), teils Stoffe, welche aus der Nahrung aufgenommen, aus ihr gebildet und in den Zellen aufgespeichert werden (Fett, Glykogen) oder endlich Umwandlungs- oder Zerfallsprodukte der primären, wie Kohlensäure, Milchsäure, Harnstoff.

Die Lebensvorgänge kommen nur durch eine fortwährende Zersetzung von Körperbestandteilen zu stande, für welche Ersatz zu schaffen ist. Dies ist Aufgabe der Ernährung. Die Nahrungsmittel gelangen nur auf zwei Wegen in den Organismus, durch den Darmkanal (die festen und flüssigen) und durch die Lungen (der Sauerstoff). In Wasser lösliche (die Salze, der Zucker) oder bei Körpertemperatur flüssige (die Fette) Substanzen werden im Darmkanal wesentlich nicht verändert, die unlöslichen dagegen durch die Verdauungsflüssigkeiten in den löslichen Zustand übergeführt, ein Vorgang, den man als Verdauung (s. d.) bezeichnet. Solche unlösliche Nahrungsmittel sind das Stärkemehl, welches durch den Mund- und Bauchspeichel in Dextrin und Zucker verwandelt wird, und die Eiweißkörper, die durch den Magensaft und den Bauchspeichel löslich gemacht (in Peptone verwandelt) werden. Vom Darm aus gelangen die Nahrungsmittel durch Aufsaugungsapparate entweder direkt in das Blut oder in den Lymphstrom, der sich auf Umwegen zuletzt gleichfalls in das Blut ergießt. Das Blut ist eine Lösung von Eiweiß, Salzen u. s. w., in der kleine rote, gleichfalls aus einer Eiweißsubstanz bestehende