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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Verkupfern; Verkürzung; Verlag; Verlags-Anstalt; Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft

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Verkupfern – Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft

Partei gegenüber, welche den Termin versäumte. Die auf Grund mündlicher Verhandlung ergehenden Beschlüsse des Gerichts müssen verkündet werden. Nicht verkündete Beschlüsse und nicht verkündete Verfügungen des Vorsitzenden, eines beauftragten oder ersuchten Richters sind den Parteien von Amts wegen zuzustellen (§. 294). Vgl. auch Österr. Civilprozeßordn. §§. 414 u. 415, 426 u. 427. – Nach §. 35 der Deutschen Strafprozeßordnung werden Entscheidungen, welche in Anwesenheit der davon Betroffenen ergehen, denselben durch V. bekannt gemacht und auf Verlangen eine Abschrift erteilt. Bei andern Entscheidungen erfolgt Bekanntmachung durch Zustellung. In der Hauptverhandlung erfolgt die V. des Urteils durch Verlesung der Urteilsformel und Eröffnung der Urteilsgründe am Schlusse der Verhandlung oder spätestens mit Ablauf einer Woche nach diesem Schlusse (§. 267). In Schwurgerichtssachen wird dem Angeklagten der Wahrspruch durch Verlesung und demnächst das Urteil des Gerichtshofs in der vorher bestimmten Art verkündet (§§. 313, 315). Die V. der Urteile erfolgt in jedem Falle öffentlich, doch kann nach dem deutschen Reichsgesetz vom 5. April 1888 für die V. der Gründe oder eines Teils derselben die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. (S. Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege.) Als Besonderheiten des österr. Strafverfahrens sind hervorzuheben, daß einem wegen ungeziemenden Benehmens entfernten oder zur Urteilsverkündung nicht wieder erschienenen Angeklagten das Urteil durch ein Mitglied des Gerichtshofs in Gegenwart des Schriftführers verkündet werden kann, und daß mit der Urteilsverkündung eine Belehrung des Angeklagten über die ihm zustehenden Rechtsmittel verbunden wird (Österr. Strafprozeßordn. §§. 234, 268, 269, 340).

Verkupfern, das Überziehen von Metallflächen mit Kupfer; es geschieht, wenn man z. B. bis zum beginnenden Weißglühen erhitztes Eisen in geschmolzenes Kupfer taucht; noch leichter verkupfert sich erst mit Zink überzogenes Eisen. Will man auf nassem Wege verkupfern, so mischt man zu konzentrierter Kupfervitriollösung konzentrierte Schwefelsäure, taucht in diese Flüssigkeit den Stahl- oder Eisengegenstand, nimmt ihn sofort wieder heraus, spült ihn ab und trocknet ihn mit geschlämmter Kreide. Diese Art des V. dient als Vorarbeit für das Vergolden und Verzieren durch Ansieden. Zink verkupfert man, indem man es erst mit einem Gemisch von verdünnter Schwefel- und Salpetersäure abbeizt und dann in einem Bade aus 12 Teilen Weinstein, 1 Teil kohlensaurem Kupferoxyd und 24 Teilen Wasser auf 75° erhitzt, dann herausnimmt, wäscht und trocknet. Zum V. von Messing erhitzt man dasselbe an der Luft, bis es braun wird, kühlt in Chlorzinklösung ab, spült ab und kocht es in kupferhaltiger Chlorzinklösung und berührt es dabei mit einem Zinkblech, worauf das Messing herausgenommen, gespült, gebürstet und getrocknet wird.

Zur galvanischen Verkupferung dient eine Auflösung von Kupferoxyd in Cyankalium. Nach der von F. Weil in Paris eingeführten Methode der galvanischen Verkupferung von Gußeisen, Stahl oder Schmiedeeisen verwendet man als Zersetzungsflüssigkeit eine Lösung von 350 g Kupfervitriol, 1500 g Seignettesalz, 400‒500 g Ätznatron in 20 l Wasser gelöst. Nach Oudrys Verfahren des V. von Eisen, das in Paris zum V. der großen Brunnen auf dem Concordienplatze Anwendung gefunden hat, schlägt man das Kupfer nicht unmittelbar auf das Eisen nieder, sondern überzieht dieses zunächst mit einer für Wasser und saure Flüssigkeiten undurchdringlichen Hülle und macht diese sodann durch Einreiben von Graphit leitend und schlägt hierauf das Kupfer in der Dicke von 2,2 mm nieder. Ist die ausgefällte Kupferschicht sehr dick, so wird deren Oberfläche meist etwas knollig und muß daher noch mit der Feile etwas abgeglichen werden.

V. nennt man auch das Beschlagen des Rumpfes der hölzernen Seeschiffe mit Kupferblech, um das Ansetzen von Tang und Muscheln und das Eindringen der Bohrmuschel zu verhüten.

Verkürzung, in den zeichnenden Künsten die Darstellung der Körper, die nicht nach den Verhältnissen der Glieder an sich, sondern nach deren perspektivischer Ansicht auf einem bestimmten Standpunkte entworfen wird. (S. Perspektive.) – Über V. der Gläubiger s. Anfechtung.

Verlag, im Bergrecht die Auslagen für den Grubenbetrieb. Erst nach ihrer Wiedererstattung wird der Bergbau gewinnbringend, wird die Verlagszeche, wenn sie ferner Überschuß gewährt, eine Ausbeutezeche. – Über V. im Buchhandel s. Verlagsbuchhandel.

Verlags-Anstalt, Deutsche (vormals Eduard Hallberger), Verlagsbuchhandlung mit technischen Zweigen in Stuttgart, eine Aktiengesellschaft, gebildet 1881 aus dem Geschäft von Eduard Hallberger (s. Hallberger, Louis) daselbst, dessen Zeitschriften «Über Land und Meer» (s. d.), «Illustrierte Welt», «Deutsche Romanbibliothek», nebst den illustrierten Prachtwerken und der Belletristik (in Werken von Ebers, Fr. Vischer, Graf Schack, W. Jordan, Ossip Schubin, Erhard, Voß, Samarow, Hackländer, H. Hopfen, Otto Müller, Anton von Perfall u. v. a.) noch jetzt die Hauptunternehmungen der Firma bilden. Dazu kamen: «Aus fremden Zungen» (1891 fg.), die Monatsschrift «Deutsche Revue» (hg. von R. Fleischer, 1894 fg.), Luegers «Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften» (1895 fg.), verschiedene Bismarck-Veröffentlichungen, der Jugendschriftenverlag von K. Thienemann in Stuttgart (1895 erworben) u. a. Die technischen Zweige umfassen Buchdruckerei, Buchbinderei, Xylographische Anstalt, Galvanoplastik, Stereotypie mit mehr als 100 Maschinen und 500 beschäftigten Personen, ferner Papierfabriken in Salach, Süßen und Wildbad mit mehr als 300 beschäftigten Personen. An Wohlthätigkeitsanstalten sind vorhanden: die Hallbergersche Hausstiftung (40000 M.), der allgemeine Unterstützungs- und Pensionsfonds (250000 M.) und Unterstützungskassen der Papierfabriken (16000 M.). Das Aktienkapital beträgt 3 Mill. M.; die Dividende war 1891‒96: 14, 12, 12, 10, 9, 8½ Proz. Eine Filiale besteht in Leipzig.

Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft (vormals Friedrich Bruckmann), seit Okt. 1896 abgekürzt «Verlagsanstalt F. Bruckmann A.-G.» in München, gegründet 1858 in Frankfurt a. M. von Friedr. Bruckmann (geb. 4. Juni 1814), wurde 1861 nach Stuttgart, 1863 nach München verlegt und ist seit 1883 im Besitz einer Aktiengesellschaft. Der Verlag wurde rasch berühmt durch seine kunstvollen Reproduktionen (in Photographie und andern Verfahren) von W. von Kaulbachs «Frauengestalten aus Goethes Werken» (21 Kartons), denen die «Schiller-Galerie», die «Fritz-Reuter-Galerie», die «Shakespeare-Galerie» u. a. folgten. Umfangreiche