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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Wechsel (in der Baukunst) - Wechselduplikat

Über Einzelheiten s. Adrittura, Aval, Domizilwechsel, Kommissionstratte, Trassieren, ferner namentlich die Artikel Accept, Ehrenannahme, Indossament, Wechselklage, Wechselprotest, Wechselregreß.

Von dem W. zu unterscheiden, obgleich ihm in mancher Beziehung ähnlich, ist der Check (s. d.).

Litteratur des deutschen und osterr. Wechselrechts s. Wechselordnung. Über ausländisches Recht: Späing, Französisches, belgisches und englisches Wechselrecht (Berl. 1890)'. Meyer, Die Schweizer Wechselordnung nach dem neuen Obligationenrecht mit Erläuterungen (3. Aufl., Luzern 1883); Nougier, Des lettres de change et des effets de commerce (4. Aufl., 2 Bde., Par. 1875); Chalmers, A digest of the law of bills of exchange, promissory notes and cheques (4. Aufl., Lond. 1891): Vidari, La cambiale (Mail. 1885).

Wechsel, in der Baukunst, s. Balkenlage.

Wechsel, in der Jägersprache der Ort oder Pfad, der von dem zur hohen Jagd gehörigen Wild beim Ziehen oder Treiben gewöhnlich berührt wird.

Wechsel, elektrischer Apparat, soviel wie Stromwender (s. d.) und Umschalter (s. d.).

Wechsel, langgezogener, mit Quergliedern versehener Bergrücken des Fischbacher Zuges der Cetischen Alpen (s. Ostalpen), das nordöstl. Kap der Gneisalpen, während sein Gegenüber, der Schneeberg, das Nordostkap der Nördlichen Kalkalpen darstellt. Der W. erhebt sich im Hochwechsel oder Hohen Umschuß zu 1738 m und bietet durchweg sanfte Formen dar.

Wechselaccept, s. Accept.

Wechselagent, soviel wie Wechselmakler, s. Makler.

Wechselarbitrage, s. Arbitrage.

Wechselarrest, s. Wechselstrenge.

Wechselaussteller, beim gezogenen Wechsel (s. d.) derjenige, der den Wechsel auf den Bezogenen zieht, trassiert, den in der Form des gezogenen Wechsels enthaltenen Auftrag zur Zahlung giebt. (S. Trassieren.) Seine Namensunterschrift muß stets auf der Vorderseite des Wechsels, unter dem Kontext des Wechsels stehen und steht der Übung gemäß auf der rechten Seite gegenüber der Adresse des Bezogenen. Er haftet dafür, daß der Wechsel acceptiert und bezahlt wird, und vor Verfall für Sicherheitsleistung, wenn der Wechsel nicht acceptiert oder der Acceptant unsicher wird (s. Wechselregreß); er kann seine Haftung durch die Klausel "ohne Obligo" nicht ausschließen, aber die Begebung des Wechsels durch die Rektaklausel verbieten. (S. Rektawechsel.) Er haftet event. auch aus der Bereicherung (s. d.), ist berechtigt und verpflichtet, Duplikat Zu geben (s. Wechselduplikat), und ist regelmäßig verpflichtet, dem Bezogenen Deckung zu geben oder zu revalieren, wenn dies nicht durch sein Rechtsverhältnis zu dem Bezogenen ausgeschlossen ist. (S. Revalierungsklage.) Beim eigenen Wechsel ist der Aussteller derjenige, von dem der Wechsel ausgeht, der sich durch seine Unterschrift verpflichtet hat, die Wechselsumme zu zahlen.

Wechselbälge, nach dem deutschen Volksglauben Zwergkinder, die die Zwerge Eltern heimlich in die Wiege legen, wofür sie deren Kinder entführen. Sie sind in der Regel häßlich gestaltet und haben einen großen Kopf. W. erwähnt bereits Notker. In Skandinavien heißen sie Bytting (von bytta, tauschen), Skifting oder Umskiptingar (von skipta, vertauschen). In vielen Gegenden Mittel- und Niederdeutschlands nennt man die W. Kielkröpfe (vom mitteldeutschen quil, die Quelle), da derartige Wesen aus den Gewässern kommen sollen und daher wieder in diese geworfen werden.

Wechselbegriffe, Begriffe, die dieselben Gegenstände, obwohl nicht unter demselben Merkmal auffassen, z. B. die Begriffe des gleichseitigen und des gleichwinkligen Dreiecks.

Wechselbestäubung, s. Bestäubung.

Wechselblankett, s. Blankett und Blankowechsel.

Wechselbrief, s. Wechsel.

Wechselburg, Marktflecken in der Amtshauptmannschaft Rochlitz der sächs. Kreishauptmannschaft Leipzig, in 150 m Höhe, auf einer Anhöhe über der Zwickauer Mulde, 8 km südlich von Rochlitz, an der Linie Glauchau-Großbothen der Sächs. Staatsbahnen, hat (1895) 1358 E., darunter 103 Katholiken, Post, Telegraph, ein Rittergut; Schuhmacherei und Fabrikation von Lederpantoffeln. W. wird als Sommerfrische besucht. Das Schloß, Residenz der gräfl. Linie W. des Hauses Schönburg, steht an Stelle des 1174 gegründeten Augustinerklosters Zschillen, später Komturhof der Deutschordensherren und 1539 säkularisiert. Von dem Kloster ist noch die spätroman. Schloßkirche mit Bildhauerarbeiten roman. und got. Stils (s. Tafel: Altäre I, Fig. 5, und Tafel: Crucifix zu Wechselburg, beim Artikel Crucifix) vorhanden. - Vgl. Prill, Die Schloßkirche zu W. (Lpz. 1884).

Wechselbürgschaft, s. Aval.

Wechselcöten, s. Cötus.

Wechselcrusado, Wechselcruzado, portug. Geldgröße, s. Cruzado.

Wechseldatum, die Angabe des Ortes, Monatstages und Jahres der Ausstellung des Wechsels, nach der Deutschen und Österr. Wechselordnung (ebenso nach der ungarischen, anders nach der englischen) ein wesentliches Erfordernis des gezogenen wie des eigenen Wechsels. Eine bestimmte Stelle dafür ist im Wechsel nicht vorgeschrieben; regelmäßig wird es über den Wechselkontext geschrieben. Beim eigenen Wechsel gilt der Ausstellungsort als Wohnort des Ausstellers und zugleich als Zahlungsort, wenn kein anderer Zahlungsort angegeben ist. Der Ausstellungsort ist von Bedeutung, weil sich nach dem Recht desselben die wesentlichen Erfordernisse des Wechsels bestimmen, ebenso die rechtlichen Pflichten des Ausstellers aus der Ausstellung, die Ausstellungszeit namentlich bei dem sog. Datowechsel (s. d.). Daß der Wechsel zu der angegebenen Zeit am angegebenen Ort nicht ausgestellt ist, macht ihn nicht ungültig; es kann aber die wahre Ausstellungszeit erheblich werden, wenn die Wechselfähigkeit des Ausstellers (s. Wechselaussteller) oder das Vertretungsrecht, z. B. eines entlassenen Prokuristen, welcher unter der Firma des Prinzipals gezogen hat, in Frage kommt. Über das W. nach altem und neuem Stil s. Datowechsel und Alter Stil.

Wechseldomizil, im weitern Sinne der Ort, wo der Wechsel bezahlt werden soll, Zahlungsort; als solcher gilt beim gezogenen Wechsel der bei dem Namen oder der Firma des Bezogenen angegebene Ort, beim eigenen Wechsel der Ausstellungsort. Im engern Sinne wird von W. gesprochen, wenn im Wechsel ein vom Wohnort des Bezogenen oder des Ausstellers verschiedener Zahlungsort angegeben ist. (S. Domizilwechsel.)

Wechselduplikat, Bezeichnung für mehrere gleichlautende Exemplare, welche über einen gezogenen Wechsel ausgestellt werden. Sie müssen als