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Wechselströme - Weckherlin
durch ihre Bedeutung verloren, daß in Deutschland und Österreich (Gesetz vom 29. Mai 1868, Gesetz vom 4. Mai 1868) die Schuldhaft aufgehoben und der persönliche Sicherheitsarrest nur noch wie für jede andere Schuldverbindlichkeit zur Sicherung der gefährdeten Zwangsvollstreckung in das Vermögen zulässig ist, der Wechselprozeß aber zu einem Verfahren gestaltet ist, dessen Besonderheiten nicht allein für Ansprüche aus dem Wechsel gelten, (S. Wechselprozeß.) Bestehen geblieben aber ist die sog. materielle W., d. h. der aus der abstrakten Natur der durch Ausstellung, Accept, Indossament, Mitunterschrift begründeten Verpflichtung folgende Grundsatz, daß jeder Wechselschuldner jedem Wechselgläubiger regelmäßig für Zahlung und Sicherheitsleistung unbedingt und ohne Rücksicht auf das dem Wechsel zu Grunde liegende eigentliche Rechtsverhältnis haftet. Daraus folgt die dem Wechselprozeß eigentümliche Beschränkung der Einreden. (S. Wechselklagen.)
Wechselströme, elektrische Ströme, welche in ihrer Richtung ganz regelmäßig abwechseln, so daß auf jeden positiven ein negativer und umgekehrt folgt. - Über die W. in der Telegraphie s. Telegraphenbetriebsweisen und Telegraphenschaltungen. - In der Starkstromtechnik sind W. die von Wechselstrommaschinen (s. Dynamomaschinen) erzeugten Ströme. (Ausführliches über die Theorie der W. s. Wechselstrom, Bd. 17.) - Über W. mit hoher Frequenz s. Teslasche Versuche.
Wechselstuhl, s. Weberei.
Wechselsumme, der im Wechsel bezeichnete Betrag, der gezahlt werden soll; er muß eine bestimmte Geldsumme sein und wird nach der Übung in Zahlen und Buchstaben ausgedrückt; bei Differenz gilt der Betrag in Buchstaben. Auf Waren oder Wertpapiere darf der Wechsel nicht lauten. Das bedeutet aber der vielfach vorkommende Zusatz neben der Geldsumme "oder Wert", "o. W." (Wertwechsel) nicht, sondern nur, daß statt der angegebenen Geldsorte eine andere, nämlich die am Zahlungsort übliche Münze, nach Wert oder Kurs zu zahlen freistehen soll. In demselben Sinne gilt der Zusatz "oder Münze nach Kurs". Es kommt vor, daß nach dem Kurs zur Zeit der Begebung gezahlt werden soll ("Kurs laut Indossament", exchange as per endorsement); dann wird der Kurs, zu welchem begeben wird, im Indossament angegeben. Ist im Wechsel angegeben "Kurs vom Tage der Acceptation" exchange of theday of acceptance), so ist im Accept der Kurs zu vermerken; nach diesem wird dann bezahlt. Wird beabsichtigt, daß die im Wechsel angegebene Münzsorte gezahlt werden soll, obwohl sie am Zahlungsorte keinen Umlauf hat, so wird dies durch den Zusatz "effektiv" ausgedrückt. Die W. muß ebenso wie die Zahlungszeit eine einzige bestimmte sein; deshalb sind die sog. Ratenwechsel ("am ... zahlen Sie 50 Mark", "am ... zahlen Sie 100 Mark") ungültig. Verzinslich darf die W. im Wechsel nicht gemacht werden; nach der Deutschen Wechselordnung gilt das Zinsversprechen als nicht geschrieben, nach der Österr. Wechselordnung macht es den Wechsel ungültig.
Wechselverjährung, s. Wechselklagen und Wechselregreß.
Wechsel von der Hand, s. Gemachtes Papier.
Wechselvorvertrag, s. Wechselschluß.
Wechselwarme Tiere, s. Wärme (tierische).
Wechselweizen, Weizensorte, die sowohl als Winter- wie als Sommerfrucht angebaut wird.
Wechselwild, s. Wechseln.
Wechselwirkung, ein Verhältnis wechselseitigen Wirkens und Erleidens, d. h. ein Verhältnis zweier Substanzen A und B von der Art, daß zugleich A auf B und B auf A eine Wirkung ausübt; das typische Beispiel einer solchen ist die wechselseitige Anziehung zweier Körper.
Wechselwirtschaft, s. Betriebssystem.
Wechselzersetzung, s. Chemische Prozesse.
Wechselzinsfuß, s. Zinsen.
Wechselzüge, s. Schiebezüge.
Wechsler, s. Geldwechselgeschäft.
Wecke, in der Heraldik eine der Raute (s. d.) verwandte Figur, welche sich von dieser durch ihre schlankere Gestalt unterscheidet. Das bekannteste Weckenwappen (geweckt) ist das von Bayern. (S. Tafel: Heraldische Typen I, Fig. 18; II, Fig. 1-1.)
Weckelsdorf oder Wekelsdorf, czech. Teplice, Marktflecken im Gerichtsbezirk Politz der österr. Bezirkshauptmannschaft Braunau in Böhmen, an dem zur Elbe gehenden Adersbach und der Linie Chotzen-Halbstadt der Österr.-Ungar. Staatsbahn, hat (1890) 1219 deutsche E., Schloß, Brauereien, Leinen- und Baumwollweberei, Gerberei, Holzstofffabrik, Leinwand- und Garnbleiche. W. ist berühmt durch die Weckelsdorfer Felsenstadt, großartigen Felsengebilde, welche die Adersbacher Felsen (s. Adersbach) bei weitem übertreffen. Die Felsen (seit 1847 für Fremde zugänglich gemacht) bestehen aus Quadersandstein (Turoner Region, Iserschichten), der vom Wasser ausgehöhlt ist, und haben eine Höhe von 36 bis 70 m. Etwa 4 km westlich von Braunau, bei dem Dorfe Weckersdorf, ist eine ähnliche Felsenbildung, Stern genannt.
Wecker, Weckeruhr, eine Vorrichtung an Uhren, die zu einer beliebig festgesetzten Zeit von dem Uhrwerk selbstthätig ausgelöst werden kann und dann ein scharf tönendes Klingelwerk in Bewegung setzt. - Über elektrische W. s. Elektrische Klingeln und Anrufapparate sowie Elektrische Telegraphen.
Weckersdorf, s. Weckelsdorf.
Weckeruhr, s. Wecker.
Weckherlin, Georg Rudolf, Dichter, geb. 15. Sept. 1581 in Stuttgart, studierte in Tübingen di Rechte und lebte dann längere Zeit in Frankreich und in England. Nach seiner Rückkehr (1610) wurde er Sekretär in der herzogl. Kanzlei zu Stuttgart, 1620 erhielt er eine Anstellung in der deutschen Kanzlei in London, welche während des Dreißigjährigen Krieges dort errichtet wurde. Durch den Krieg verlor er sein väterliches Erbe, und auch ein großer Teil seiner Jugendgedichte ging dabei zu Grunde. Er selbst blieb in London und starb daselbst 13. Febr. 1653. Ein gebildeter Hofpoet, der nur für Adel und Gelehrte dichtet, steht W. an der Spitze unserer Renaissancedichtung. Die Ode, das Sonett, die Ekloge und das Epigramm führte er eigentlich zuerst in die deutsche Litteratur ein. Gegenüber den strengern metrischen Gesetzen, wie sie Opitz anwendete, stand W. im Versbau anfangs mehr auf dem Boden der ältern Zeit, eignete sich aber allmählich manches aus engl. Vorbildern und von Opitz an. Zwei vollständige Ausgaben seiner Dichtungen besorgte er selbst von London ans (2 Bde., Amsterd. 1611, 1648). Kritische Ausgabe von H. Fischer (2 Bde., Tüb. 1804, 1895- Nr. 199, 200 der Bibliothek des Stuttgarter Litterarischen Vereins); Auswahl von Goedeke (in den "Deutschen Dichtern des 17. Jahrh.", Bd. 5, Lpz. 1873). - Vgl. E. Hopfner, W.s Oden